Liste aller "Fachleute", die eine Vorratsdatenspeicherung "zum Zwecke der Aufklärung schwerer Straftaten" für geboten halten

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut tagesschau.de hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière behauptet, "[a]lle Fachleute seien sich einig, dass eine Vorratsdatenspeicherung 'zum Zwecke der Aufklärung schwerer Straftaten' geboten sei":
http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdaten-inland100.html

Bitte machen Sie mir die Liste mit den Namen der Fachleute, für die dies tatsächlich zutrifft, verfügbar.
Bitte teilen Sie mir außerdem mit, warum es sich bei den aufgelisteten Personen Ihrer Ansicht nach um Fachleute handelt.

Auf Nachfrage wurde mir noch im März bei der Pressekonferenz der Polizei Köln zum Thema "Polizeiliche Kriminalstatistik 2013" bestätigt, dass die Statistik nicht belegt, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsrate verbessert hätte. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob ich aus Ihrer Sicht dort möglicherweise nicht mit Fachleuten gesprochen habe.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2014
  • Frist
    10. Mai 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, laut tagesschau.de hat Bundesinnenminister Thomas de Maizièr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller "Fachleute", die eine Vorratsdatenspeicherung "zum Zwecke der Aufklärung schwerer Straftaten" für geboten halten [#6191]
Datum
8. April 2014 12:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, laut tagesschau.de hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière behauptet, "[a]lle Fachleute seien sich einig, dass eine Vorratsdatenspeicherung 'zum Zwecke der Aufklärung schwerer Straftaten' geboten sei": http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdaten-inland100.html Bitte machen Sie mir die Liste mit den Namen der Fachleute, für die dies tatsächlich zutrifft, verfügbar. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, warum es sich bei den aufgelisteten Personen Ihrer Ansicht nach um Fachleute handelt. Auf Nachfrage wurde mir noch im März bei der Pressekonferenz der Polizei Köln zum Thema "Polizeiliche Kriminalstatistik 2013" bestätigt, dass die Statistik nicht belegt, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsrate verbessert hätte. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob ich aus Ihrer Sicht dort möglicherweise nicht mit Fachleuten gesprochen habe. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Fabian Keil <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#405 Sehr geehrter Herr Keil, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Antrag Liste aller "Fachleute", die eine Vorratsdatenspeicherung "zum Zwecke der Aufklärung schwerer Straftaten" für geboten halten
Datum
9. April 2014 08:33
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#405 Sehr geehrter Herr Keil, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Sie können diese zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> senden. Mit freundlichen Grüßen

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ZI4-13002/4#405 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Anbei meine Postanschri…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: IFG - Antrag Liste aller "Fachleute", die eine Vorratsdatenspeicherung "zum Zwecke der Aufklärung schwerer Straftaten" für geboten halten [#6191]
Datum
9. April 2014 10:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
ZI4-13002/4#405 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Anbei meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Anfragenr: 6191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Keil << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>