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Sehr geehrter Herr
Anonymer Nutzer,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Da es die erste Anfrage dieser Art ist, musste ich mich erst orientieren und im Verfahren abstimmen.
Zur inhaltlichen Seite: Das Thema OER (Open Educational Resources) ist ein neues Thema, das in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundes- und Länderebene intensiver erst seit 2012 diskutiert wird. Eine übergreifende bildungspolitische Positionierung zu OER liegt meiner Kenntnis nach noch nicht vor. Gleichermaßen gibt es auch keine Liste(n) mit allen momentan laufenden und noch geplanten Projekten, die OER beinhalten.
Eine erste Positionierung der Landesregierung Brandenburg erfolgte im Landtag in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1872 vom 22.02.2012 zum "Einsatz von Lern- und Lehrmaterialien unter Freier Lizenz (Open Educational Resources - OER) im Schulunterricht in Brandenburg". Die Antwort (Drucksache 5/4998) kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_4900/4998.pdf.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dr. Michael Kaden
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 31
Grundsatzangelegenheiten der Qualitätsentwicklung und -sicherung, Schulforschung, Schulvisitation, Bildungsmedien, Internationales und übergreifende Themen
Dr. Michael Kaden
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: 0331 / 866-3813
Fax: 0331 / 27548-4868
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
www.mbjs.brandenburg.de
Büro: Haus 1, Raum 3.24
Anfahrt:
www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.373427.de
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgendes zu:
eine Liste mit allen momentan laufenden und noch geplanten Projekten die OER (Open Educational Resources) beinhalten.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >>