Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023, die Sie auch als einen Antrag, u. a. nach dem hier einschlägigen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), gestellt haben. Hierzu möchte ich Ihnen unten aufgeführte Fragen wie folgt beantworten:
1. Sind die geschätzten Kosten (in dem oben verlinkten Beitrag wurde "zwischen 30 und 250 € bzw. 60 und 500 €" genannt) noch aktuell?
Bei den von Ihnen angegebenen Kosten handelt es sich um einen Rahmen, innerhalb dessen die Gebühr einzelfallbezogen festzusetzen ist. Der Gebührenrahmen ist noch immer aktuell.
2. Was für Merkmale könnten in der Liste enthalten sein, z.B. auch Wirkungsbereiche der einzelnen Dienstleister anhand der Postleitzahl?
Eine Liste aller Postdienstleister, wie von Ihnen gewünscht, wäre aus dem hiesigen Datenbestand zu erstellen. Der Datenbestand der Bundesnetzagentur enthält die Firma (Name des Unternehmens), die Geschäftsanschrift, ggf. die Gesellschaftsform und Namen der geschäftsführenden Personen. Angaben darüber, in welchen Leitregionen Anbieter von Postdiensten tätig sind, ergeben sich daraus grundsätzlich nicht. Sofern es sich bei den angebotenen Postdiensten um das Betreiben einer stationären Einrichtung handelt (Filiale bzw. Paketshop), kann anhand der Adresse des Betriebs natürlich auf den Ort des Erbringens dieser Dienstleistung geschlossen werden. Ein anderes ergibt sich immer dann, wenn es sich bei den angebotenen Diensten um reine Transporte von Postsendungen handelt.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass nach dem Postgesetz sämtliche Schritte einer gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen - vom Einsammeln über den Transport und eine etwaige Zwischenlagerung bis hin zur Auslieferung bzw. Zustellung - einen Postdienst darstellen. Daher würde eine zu erstellende Liste weit überwiegend Angaben über Transportunternehmen bzw. selbstständig tätige Fahrer enthalten, da auch deren Tätigkeit einen Postdienst darstellt.
Allein im Bereich der lediglich anzeigepflichtigen Postdienste (Beförderung von Postsendungen mit Ausnahme der Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von bis zu 1000 Gramm verzeichnet die Bundesnetzagentur aktuell knapp 60.000 Datensätze. Da unter diesen Datensätzen viele selbstständig tätige Einzelunternehmen verzeichnet sind, die ihr Angebot jederzeit ändern oder einstellen können, kann die Bundesnetzagentur zu keiner Zeit Gewähr dafür übernehmen, dass eine Ihnen zur Verfügung gestellte Liste noch aktuell ist.
Hinzu kommen Anbieter von Briefdiensten. Diese sind Inhaber einer Postlizenz.
Momentan gehe ich davon aus, dass Ihr Anliegen allein auf solche Anbieter von Postdiensten gerichtet ist, die Sie als Kunde zum Zweck der Anbahnung eines Vertrags über das Erbringen von Postdiensten kontaktieren können. Sollten Sie gleichwohl auch reine Transporteure ohne Kundenkontakt meinen, geben Sie mir bitte eine Rückmeldung.
3. Wie schnell könnten Sie mir diese Liste zur Verfügung stellen?
Je nach Umfang der von Ihnen erbetenen Liste benötigt die Bundesnetzagentur voraussichtlich zwei bis vier Wochen ab dem Eingang Ihrer Rückmeldung.
4. Können Sie mir die Liste elektronisch zur Verfügung stellen?
Ja, eine Liste könnte Ihnen auch elektronisch zugestellt werden. Hierzu kann es aus Gründen des Datenschutzes erforderlich sein, die Liste mit einem Passwort zu schützen. In diesem Fall wird Ihnen das Passwort telefonisch mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen