Liste aller Tochtergesellschaften, Jahresbericht bzw Bilanz: Stabsstelle Besondere Projekte, Städtischer Aussendienst
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller Tochtergesellschaften des Ordnungsamts falls vorhanden. Sollte das Ordnungsamt selbst keine Tochtergesellschaften haben, bitte ich, falls möglich, um die der Stadt Duisburg.
Die Jahresbilanz 2021 sowie den Jahresbericht 2021, falls vorhanden, der Stabsstelle Besondere Projekte und des Städtischen Aussendienst.
Auf meine Anfrage vom 04.04.2021 (Nachzulesen auf: https://fragdenstaat.de/anfrage/schrottimmobilien-raumungen-zusammenarbeit-mit-privaten-sicherheitsfirmen/#nachricht-598731) antworteten sie mir das eine Tochtergesellschaften die geräumten Immobilien bestreift, welche Gesellschaft tut dies?
Ausserdem bitte ich um die Information seit wann die Stabsstelle Besondere Projekte existiert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, sowie für welche Punkte Gebühren anfallen. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. Januar 2022
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12. Februar 2022
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