Liste aller Todesfälle im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen im Jahr 2023

Eine Liste mit allen Fällen bei denen ein oder mehrere Menschen im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz direkt oder an den Folgen im Jahr 2023 gestorben sind. Bitte nennen Sie Ort und Datum des Vorfalls und das Datum des Todes. Außerdem ob Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen eingeleitet wurden und was der Verfahrensstand ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste mit allen Fällen bei de…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller Todesfälle im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen im Jahr 2023 [#296500]
Datum
7. Januar 2024 15:29
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit allen Fällen bei denen ein oder mehrere Menschen im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz direkt oder an den Folgen im Jahr 2023 gestorben sind. Bitte nennen Sie Ort und Datum des Vorfalls und das Datum des Todes. Außerdem ob Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen eingeleitet wurden und was der Verfahrensstand ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296500/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-48/2 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Liste aller Todesfälle im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen im Jahr 2023 [#296500]
Datum
8. Januar 2024 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IM1-0221-48/2 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Ihren Antrag haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag vom 7. Januar 2024 ergeht folgende Entscheidung: 1. …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Liste aller Todesfälle im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen im Jahr 2023 [#296500]
Datum
5. Februar 2024 10:06
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag vom 7. Januar 2024 ergeht folgende Entscheidung: 1. Soweit ein Auskunftsanspruch besteht beantworten wir diesen nachstehend. 2. Darüber hinaus wird Ihr Antrag abgelehnt. 3. Gebühren werden nicht erhoben. zu 1.: Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen ergaben sich im Jahr 2023 drei Todesfälle, die mit polizeilichen Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. · 13. Januar 2023, Mosbach: Gegen zwei Beamte wurde ein Ermittlungsverfahren eröffnet und in der weiteren Folge eingestellt. Nähere Angaben hierzu können der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 27.06.2023 entnommen werden. Diese ist unter nachfolgendem Link abrufbar: https://staatsanwaltschaft-mosbach.justiz-bw.de/site/lfv/node/15360427/Lde/?LISTPAGE=1230332 · 4. Juni 2023, Stuttgart: Durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart wurden Ermittlungen eingeleitet. Ein Abschluss des Verfahrens ist hier nicht bekannt. Weitere Details sind unter nachfolgendem Link abrufbar: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/5527972 · 23. Dezember 2023, Mannheim: Durch die Staatsanwaltschaft Mannheim wurden Ermittlungen eingeleitet, welche bislang noch nicht abgeschlossen sind. Eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim erfolgte am 29.12.2023 und ist unter nachfolgendem Link abrufbar. https://staatsanwaltschaft-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Gemeinsame+Pressemitteilung+der+Staatsanwaltschaft+Mannheim+und+des+LKA+BW_+Schusswaffengebrauch+im+Zusammenhang+mit+polizeilichem+Einsatz+am+23_+Dezember+in+Mannheim/?LISTPAGE=1229636 In allen drei Fällen verstarb die jeweilige Person am Einsatzort oder in unmittelbar im Anschluss. Das jeweilig angegebene Datum des Ereignisses entspricht auch dem Todestag der Person. Bei der Polizei Baden-Württemberg erfolgt keine zentrale Erfassung von Todesfällen in Zusammenhang mit Polizeieinsätzen. Die Angaben unter Ziffer 1 beruhen auf einer Sonderauswertung des Innenministeriums. zu 2.: Gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 5 LIFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Belange sowie den Erfolg eines strafrechtlichen Gerichts- oder eines Disziplinarverfahrens haben kann. Ihre Anfrage begehrt - soweit sie über die bereitgestellten Angaben hinausgehen - Informationen zum jeweiligen Verfahrensstand zu nicht abgeschlossenen Gerichts- oder Disziplinarverfahren. Bei Bekanntwerden der Informationen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückschlüsse auf die betroffenen Personen möglich sind und laufende Verfahren ggf. beeinträchtigt werden können. Aus diesen Gründen wird der Antrag soweit dieser über die Angaben in Ziffer 1 hinausgeht, abgelehnt. Darüber hinaus sind das ergänzend von Ihnen als Anspruchsgrundlage benannte Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), das ebenfalls benannte Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und das Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig. Es handelt sich beim Gegenstand der Anfrage weder um Verbraucherinformationen noch um Umweltinformationen im Sinne der jeweiligen Gesetze. zu 3.: Gebühren werden gemäß § 10 Abs. 3 S. 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen