Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart

Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste angemeld…
An Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart [#241770]
Datum
23. Februar 2022 18:37
An
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241770/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-21.1 Städtischer Vollzugsdienst Hauptstätter Straße 58 7…
Von
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Betreff
WG: Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart [#241770]
Datum
24. Februar 2022 06:38
Status
Warte auf Antwort
Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-21.1 Städtischer Vollzugsdienst Hauptstätter Straße 58 70178 Stuttgart Telefon (0711) 216-91924 Fax (0711) 216-98173 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> _____________________________________________________ Bitte verwenden Sie grundsätzlich die Email-Adresse des Zentralen Posteingangs: <<E-Mail-Adresse>> um die Bearbeitung Ihrer Email auch bei kurzfristiger Abwesenheit sicherzustellen! __________________________________________________________________ ----- Weitergeleitet von Regina Berndt/AföO/LHS/DE am 24.02.2022 06:37 ----- Von: "Antragsteller/in Antragsteller/in [#241770]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 23.02.2022 18:37 Betreff: Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart [#241770] Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich noch keine Antwort erhalten. Falls die Liste online einsehbar ist,…
An Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart [#241770]
Datum
24. Februar 2022 20:49
An
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich noch keine Antwort erhalten. Falls die Liste online einsehbar ist, reicht mir ein Link. Diesen konnte ich auf den Webseiten der Stadt Stuttgart leider nicht finden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241770/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Zuständigkeitshalber. Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-21.1 Städtischer Vollzugsdienst …
Von
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Betreff
WG: AW: WG: Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart [#241770]
Datum
25. Februar 2022 06:01
Status
Warte auf Antwort
Zuständigkeitshalber. Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-21.1 Städtischer Vollzugsdienst Hauptstätter Straße 58 70178 Stuttgart Telefon (0711) 216-91924 Fax (0711) 216-98173 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> _____________________________________________________ Bitte verwenden Sie grundsätzlich die Email-Adresse des Zentralen Posteingangs: <<E-Mail-Adresse>> um die Bearbeitung Ihrer Email auch bei kurzfristiger Abwesenheit sicherzustellen! __________________________________________________________________ ----- Weitergeleitet von Regina Berndt/AföO/LHS/DE am 25.02.2022 06:00 ----- Von: "Antragsteller/in Antragsteller/in [#241770]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 24.02.2022 20:49 Betreff: AW: WG: Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart [#241770] Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich noch keine Antwort erhalten. Falls die Liste online einsehbar ist, reicht mir ein Link. Diesen konnte ich auf den Webseiten der Stadt Stuttgart leider nicht finden. Mit freundlichen Grüßen
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag auf Zusendung einer Liste mit den angemeldeten Versammlungen/Demonstrationen …
Von
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Betreff
Antwort: Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart [#241770]
Datum
25. Februar 2022 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag auf Zusendung einer Liste mit den angemeldeten Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart können wir nicht entsprechen. Datenschutzrechtliche Bedenken unbeachtet, stehen der Veröffentlichung bzw. der Weitergabe von Versammlungsdaten seitens der Versammlungsbehörde an unbeteiligte Privatpersonen die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Versammlungsfreiheit entgegen. So darf jeder Bürger und auch der Veranstalter einer Versammlung frei darüber entscheiden, inwieweit er sein Leben öffentlich macht und inwieweit das Stattfinden einer Versammlung vorab bekannt gemacht und beworben werden soll. Speziell bezogen auf Versammlungen ist z.B. das Recht aller Versammlungsbeteiligten anerkannt, den Überraschungseffekt zu nutzen und beispielsweise mittels eines „Flashmobs“ bzw. „Smartmobs“ auf sich aufmerksam zu machen. Eine Veröffentlichung von Versammlungsdaten würde es zudem Gegendemonstranten, im schlimmsten Fall sogar gewalttätigen Störern, erleichtern, bestimmte Versammlungen ausfindig zu machen. Dem steht der verfassungsrechtlich vorgegebene Schutzauftrag des Staates gegenüber Versammlungen entgegen. Nur im Falle dessen, dass aufgrund einer Versammlung mit starken Auswirkungen für Dritte (z.B. durch hierfür notwendige Straßensperrungen, Ausfall ÖPNV, etc.) zu rechnen ist, veröffentlicht die Landeshauptstadt Stuttgart vorab eine Pressemitteilung mit den relevanten Informationen. Eine Wir danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Der VVS hat meine Frage zumindest Teilweise beantworten können: —- Sehr << …
An Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart [#241770]
Datum
25. Februar 2022 16:44
An
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Der VVS hat meine Frage zumindest Teilweise beantworten können: —- Sehr << Anrede >> es liegt eine neue Information für Sie vor: Stuttgart-Mitte: Abweichungen wegen Demonstration möglich Am Samstag, 26. Februar 2022, im Zeitraum von etwa 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr, kann es bei den Buslinien 40, 41, 42, 43, 44 und 92 in den Bereichen Rotebühlplatz, Wilhelmsbau, Feuersee, Senefelderstraße, Schwabstraße, Schwab-/Reinsburgstraße, Silberburg-/Reinsburgstraße, Marien-/Silberburgstraße, Marienstraße, Österreichischer Platz, Rathaus, Dorotheenstraße, Charlottenplatz, Schlossplatz, Staatsgalerie, Hauptbahnhof, Katharinenhospital und Linden-Museum aufgrund einer Demonstration jeweils zeitweise zu Fahrplanabweichungen, Umleitungen und einzelnen Fahrtausfällen kommen. —- Wie kommt der VVS an diese Informationen? Wie kann ich als Bürger das Recht auf Versammlung wahrnehmen, wenn diese Angemeldet werden müssen, ich jedoch nicht nachprüfen kann, ob eine Versammlung angemeldet ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241770/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Sehr Antragsteller/in bitte richten Sie Fragen, die Versammlungen und Aufzüge betreffen an die hierfür zuständige…
Von
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Betreff
Antwort: AW: Antwort: Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart [#241770]
Datum
28. Februar 2022 06:23
Status
Sehr Antragsteller/in bitte richten Sie Fragen, die Versammlungen und Aufzüge betreffen an die hierfür zuständige Versammlungsbehörde. Diese erreichen Sie per E-Mail über <<E-Mail-Adresse>> oder telefonisch unter (0711) 216-91927 oder -91935. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Sehr Antragsteller/in die Verkehrsbetriebe werden selbstverständlich über stattfindende Versammlungen informiert…
Von
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Betreff
Antwort: WG: AW: Antwort: Liste angemeldeter Versammlungen/Demonstrationen 26.2.22-28.02.22 in Stuttgart [#241770]
Datum
1. März 2022 15:31
Status
Sehr Antragsteller/in die Verkehrsbetriebe werden selbstverständlich über stattfindende Versammlungen informiert, damit diese entsprechende Fahrplanänderungen vornehmen und Abweichungen und Fahrtausfälle an ihre Kunden kommunizieren können. Die Versammlungsbehörde der Stadt Stuttgart gibt jedoch keine Versammlungsdaten an Privatpersonen aus den bereits genannten Gründen heraus. Bitte informieren Sie sich selbstständig über die aktuelle Tagespresse, Social Media, etc. Mit freundlichen Grüßen