Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen

Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte.
Inhaltlich kann der Tätigkeitsbericht eine Liste der Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen umfassen (Statistiken).

Nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO müssen solche Statistiken/Listen jedoch intern geführt werden.

Um die Transparenz zu erhöhen, bitte ich mir die derzeit aktuellen internen Listen/Statistiken zur Verfügung zu stellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Art. 59 DS-G…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen [#151120]
Datum
17. Juni 2019 07:04
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte. Inhaltlich kann der Tätigkeitsbericht eine Liste der Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen umfassen (Statistiken). Nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO müssen solche Statistiken/Listen jedoch intern geführt werden. Um die Transparenz zu erhöhen, bitte ich mir die derzeit aktuellen internen Listen/Statistiken zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage auf Informationszugang vom 17.06.2019 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsf…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage auf Informationszugang vom 17.06.2019
Datum
8. Juli 2019 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 08.07.2019 Gesch.Z.: 4.04.19.021 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage auf Informationszugang vom 17.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der oben bezeichneten Angelegenheit übersende ich Ihnen anbei das Sanktionsregister des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2019. Bei Rückfragen können Sie mich gerne erreichen. Mit freundlichen Grüßen