Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe

Die Anzahl an täglich abgerechneten Bürgertests, aufgeschlüsselt nach Teststelle.
Für das ganze Jahr 2021.
In einem Maschinenlesbaren Format.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe [#250587]
Datum
4. Juni 2022 18:31
An
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl an täglich abgerechneten Bürgertests, aufgeschlüsselt nach Teststelle. Für das ganze Jahr 2021. In einem Maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250587/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Email an uns. Wir werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich …
Von
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Betreff
Automatische Antwort: Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe [#250587]
Datum
4. Juni 2022 18:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Email an uns. Wir werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten. Unsere Service-Zeiten sind montags bis donnerstags 07:30 - 17:30 Uhr und freitags von 07:30 - 15:00 Uhr. Sie sind Bürgerin/Bürger oder Patientin/Patient? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Patientenberatung unter der Rufnummer 0251-929-9000 oder schreiben Sie eine E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Sehr << Antragsteller:in >> da die Abrechnung der Bürgertestungen nicht tagesbezogen erfolgt und der …
Von
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Betreff
WG: Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe [#250587]
Datum
7. Juni 2022 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> da die Abrechnung der Bürgertestungen nicht tagesbezogen erfolgt und der KVWL diese Daten somit nicht vorliegen, kann eine Übermittlung nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Würden Sie mir ersatzweise bitte die vorlie…
An Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe [#250587]
Datum
7. Juni 2022 20:56
An
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Würden Sie mir ersatzweise bitte die vorliegenden Abrechnungen zukommen lassen? Im feinsten ihnen vorliegenden Zeitraster. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250587/
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie unser Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 04.06.2022 …
Von
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Betreff
Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe [#250587]
Datum
23. Juni 2022 13:51
Status
Warte auf Antwort
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geschwärzt
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie unser Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 04.06.2022 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Können Sie bitte genauer ausführen welche personenbezogene Daten betroffen sind? …
An Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe [#250587]
Datum
2. Juli 2022 21:17
An
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Können Sie bitte genauer ausführen welche personenbezogene Daten betroffen sind? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250587/
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage vom 04.06.2022 haben Sie um eine Auswertung „aufgeschlüs…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Betreff
AW: Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe [#250587]
Datum
7. Juli 2022 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage vom 04.06.2022 haben Sie um eine Auswertung „aufgeschlüsselt nach Teststelle“ gebeten. Diese ließe einen unzulässigen Rückschluss auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Betreiber:innen der jeweiligen Teststellen zu. Hierbei handelt es sich somit um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Soweit von der Anfrage Firmen betroffen sind handelt es sich nicht um personenbezo…
An Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe [#250587]
Datum
17. Juli 2022 17:24
An
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Soweit von der Anfrage Firmen betroffen sind handelt es sich nicht um personenbezogene Daten. Ich denke dieser Teil ist unstrittig und Sie können mir den entsprechenden Anteil der Daten zukommen lassen. Soweit die Teststelle eine natürliche Person ist kann §9 IFG NRW angewendet werden. Zu den einzelnen Punkten in §9: a) Sie können versuchen die Einwilligung der Betroffenen einzuholen. z.B. mittels öffentlicher Bekanntmachung d) In dieser Fallkonstellation ist "die Einholung der Einwilligung der betroffenen Person ist nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich". e) Das besondere Interesse ist Vorhanden. Es besteht ein großes öffentliches Interesse an diesen Daten. Das muss bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Überregionale Medien berichten über Betrugsermittlungen im Zusammenhang mit Bürgertests. Beispielhaft sei hier der Artikel auf tagesschau.de (23.05.2022 17:12 Uhr) verwiesen. Es ist scheinbar in großem Umfang Betrug begangen worden, Es steht daher außer Zweifel das die Allgemeinheit ein großes Interesse an diesen Informationen hat. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250587/
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Nach entsprechender Prüf…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Betreff
AW: Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe [#250587]
Datum
22. August 2022 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Nach entsprechender Prüfung Ihrer Anmerkungen müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die von Ihnen geäußerte Rechtsansicht nicht teilen. Auch im Falle von Rechtspersonen (z.B. Firmen) ließe die Veröffentlichung der begehrten Daten einen unzulässigen Rückschluss auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Betreiber:innen der jeweiligen Teststellen zu, so dass es sich auch in diesem Fall um personenbezogene Daten handelt. Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Betrugsermittlungen ist es so, dass eine entsprechende interne Überprüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde der KVWL erfolgt und die Allgemeinheit über möglicherweise begangene Betrugsfälle informiert wird, so dass das rechtliche Interesse an einer Veröffentlichung sämtlicher Datensätze dem Schutz der personenbezogenen Daten nicht überwiegt. Wie bereits in unserer Auskunft vom 23.06.2022 mitgeteilt, weisen wir Sie zudem darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Die LDI NRW hat folgende Kontaktdaten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort. Wir haben da andere Rechtsauffassungen,…
An Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe [#250587]
Datum
3. September 2022 20:47
An
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort. Wir haben da andere Rechtsauffassungen, das ist schade für mich. Gerade hinsichtlich der letzen Meldungen zu dem Thema drängt sich der Verdacht auf das hier nicht ordentlich kontrolliert wird (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-testzentren-109.html). Wären Sie denn bereit die Daten in anonymisierter Form bereitzustellen? Also die Namen der Teststellen mit 'Teststelle AAA' zu ersetzen? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250587/
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Die Kontrolle der Corona-Test-Abrechnungen w…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Betreff
AW: Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe [#250587]
Datum
5. September 2022 06:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Die Kontrolle der Corona-Test-Abrechnungen war Gegenstand großer auch öffentlicher Kontroversen. Die Zuständigkeit für die Kontrolle von Fehlverhalten ist in der sogenannten Corona-Test-Verordnung abschließend geregelt. Weitergehende Auskünfte werden seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe nicht erteilt. Wie bereits in unserer Auskunft vom 23.06.2022 bzw. 22.08.2022 mitgeteilt, weisen wir Sie zudem darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ("LDI NRW") als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Die LDI NRW hat folgende Kontaktdaten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe“ [#250587]
Datum
5. September 2022 21:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/250587/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil: 1. Die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und dem geheim halten von Firmennamen nicht korrekt erfolgt ist. Die Offenlegung von Firmennamen stellt einen eher geringen Eingriff dar. Die Abrechnung von Corona-Schnelltests erfolgt im öffentlichen Auftrag mit öffentlichen Mitteln. Bei gewöhnlichen Vergabeverfahren z.B. über das Vergabeportal NRW sind sowohl Umfang einer Leistung als auch der Name der Firma öffentlich. Analog dazu kann man auch die Erbringung von Testleistungen betrachten. Das öffentliche Interesse ist überdies sehr groß. Dazu sei z.B. auf die Berichterstattung von Tagesschau.de oder auch auf Spiegel.de[1] hingewiesen. 2. Hilfsweise: Die Anfrage nach einer anonymisierten Freigabe der Informationen wurde nicht berücksichtigt ("Weitergehende Auskünfte werden seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe nicht erteilt."). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> [1] https://www.spiegel.de/politik/coronavirus-aerztevertreter-wollen-corona-buergertests-nicht-mehr-abrechnen-a-832b10bf-1354-4ca9-81ae-0fe8cd7d2e81 Anhänge: - 250587.pdf - 2022-06-23_1-2022-112-anhang.csv - 2022-06-23_1-2022-112-antwort.pdf - 2022-06-23_1-image001.png Anfragenr: 250587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250587/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Noch als Nachtrag, eher für den LFDI NRW als für Sie, hier noch ein Auszug aus der…
An Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Liste der abgerechneten Bürgertests 2021 - Westfalen-Lippe“ [#250587]
Datum
7. September 2022 19:15
An
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Noch als Nachtrag, eher für den LFDI NRW als für Sie, hier noch ein Auszug aus der Stellungnahme der KVB zur "Neue Coronavirus-Testverordnung". https://www.kbv.de/media/sp/2022-06-30_Schreiben_KBV_KVen_BMG.pdf "Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die durch das BMG vorgesehene und von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführte Abrechnungsprüfung Betrugsfälle nicht verhindern kann." Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250587/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen : Ihre Vermittlungsanfrage vom 5.9. Informationsfreiheitsgesetz No…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen : Ihre Vermittlungsanfrage vom 5.9.
Datum
22. September 2022 15:57
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4.6.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-6332/22 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Vermittlungsanfrage vom 5.9. In Ihrem Antrag an die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ging es Ihnen zum Einen um "die Anzahl der täglich abgerechneten Bürgertests je Teststelle", zum Anderen, nachdem die KV Ihnen mitgeteilt hatte, dass keine tagesbezogene Abrechnung erfolge, um "die vorliegenden Abrechnungen". Daraufhin teilte Ihnen die KV die auf Monate unterteilten Gesamtabrechnungszahlen für NRW mit. Eine darüberhinausgehende Aufschlüsselung bzw. Übermittlung einzelner Rechnungen könne aus Gründen des Personendatenschutzes nicht erfolgen. Dieser Einschätzung möchte ich mich anschließen. Testzentren werden/wurden oftmals durch Einzelgewerbetreibende geführt. Die entsprechenden mit der KV erfolgten Abrechnungen enthalten in der Folge personenbezogene Daten, nämlich die Einnahmebeträge der jeweiligen Testzentrumsbetreiber. Bei insgesamt rund 9.000 Testzentren in NRW ist die Einholung von Einwilligungen schlicht unmöglich. Ein solcher Fall wird durch § 9 Abs. 1 lit. d IFG NRW beschrieben, welcher jedoch voraussetzt, dass "es offensichtlich ist, dass die Offenbarung im Interesse der betroffenen Person liegt". Davon ist hier nicht auszugehen. Das von Ihnen angesprochene öffentliche Interesse an den Informationen stelle ich nicht in Abrede, allerdings genügt dies nicht, um ohne eine Einwilligung der Betroffenen deren personenbezogene Daten zu offenbaren. Erforderlich wäre stattdessen, dass Sie als Antragsteller nach § 9 Abs. 1 lit. e IFG NRW ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Information geltend machen könnten und zugleich keine überwiegenden schutzwürdigen Belange der Betroffenen der Offenbarung entgegenstehen würden. Auch hierfür sehe ich keine Anhaltspunkte. Auch die positive Bescheidung Ihres hilfsweise geäußerten Antrags auf anonymisierte Überlassung der Abrechnungen halte ich für wenig aussichtsreich. Dies würde bedeuten, dass die KV rund 108.000 Abrechnungen anonymisieren müsste. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich Ihr Anliegen aus diesen Gründen nicht gegenüber der KV aufgreifen werde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen : Ihre Vermittlungsanfrage vom 5.9. [#250587] Sehr geehrte Dam…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen : Ihre Vermittlungsanfrage vom 5.9. [#250587]
Datum
22. September 2022 19:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort. Sie schreiben: > Dies würde bedeuten, dass die KV rund 108.000 Abrechnungen > anonymisieren müsste. Da sehe ich garkein Problem. Es ist davon auszugehen das die KV die Abrechnungen elektronisch erfasst und verarbeitet. Dementsprechend kann auch eine Anonymisierung elektronisch erfolgen. Eine halbwegs kluge Fachkraft schreibt die passende SQL-Query sicherlich auch in weniger als einer halben Stunde. Vermutlich sind wir uns auch einig das es bei einer anonymisierten überstellung der Daten keinen Ausschlussgrund nach dem IFG NRW gibt. Natürlich kommt jetzt als nächstes die Abwehr der Anfrage seitens der KV mit der Aussage 'unser System kann das nicht'. Was zu einer Anfrage meinerseits zu den Details des eingesetzten Systems kommt (z.B. Tabellen- und Datenbankstruktur). Welche aus Sicherheitsgründen dann wieder abgelehnt wird. Als Bürger sitze ich da am kürzeren Hebel. Das IFG wird damit effektiv unterlaufen. Ich vermute Sie haben täglich mit solchen und ähnlichen Vorgängen zu tun und können meine Frustration nachvollziehen. --- Ich weise auf §12 IFG hin: > Die öffentlichen Stellen sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Wenn wir uns in der Hauptsache nicht einig werden würde ich Sie zumindest bitten die KV darauf hinzuweisen. Mit der Kentniss über die Informationssammlungen Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250587/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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