Liste der aufgestellten Wanderkarten durch Kraichgau-Stromberg e.V. und Naturpark Stromberg-Heuchelberg e.V.

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz scheint letztes und dieses Jahr die einheitliche Beschilderung eines Wanderwegenetzes durch den Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. und den Naturpark Stromberg-Heuchelberg e.V. gefördert zu haben. Im Rahmen der Beschilderungsaktion wurden über 70 Wanderwegekarten aufgestellt. Ich möchte Sie bitten, mir eine Liste der Standorte dieser Karten zuzusenden.

Die beiden Organisationen haben die Tafeln teilweise gemeinsam aufgestellt. Bei der Tafel bei Neipperg werden im "Impressum" beide Vereine genannt. Daher frage ich beide in einer gemeinsamen LIFG-Anfrage an.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Ministerium f…
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der aufgestellten Wanderkarten durch Kraichgau-Stromberg e.V. und Naturpark Stromberg-Heuchelberg e.V. [#153731]
Datum
30. Juni 2019 18:57
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz scheint letztes und dieses Jahr die einheitliche Beschilderung eines Wanderwegenetzes durch den Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. und den Naturpark Stromberg-Heuchelberg e.V. gefördert zu haben. Im Rahmen der Beschilderungsaktion wurden über 70 Wanderwegekarten aufgestellt. Ich möchte Sie bitten, mir eine Liste der Standorte dieser Karten zuzusenden. Die beiden Organisationen haben die Tafeln teilweise gemeinsam aufgestellt. Bei der Tafel bei Neipperg werden im "Impressum" beide Vereine genannt. Daher frage ich beide in einer gemeinsamen LIFG-Anfrage an. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail vom 30.06.2019. Die Aktenausku…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
AW: Liste der aufgestellten Wanderkarten durch Kraichgau-Stromberg e.V. und Naturpark Stromberg-Heuchelberg e.V. [#153731]
Datum
3. Juli 2019 17:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail vom 30.06.2019. Die Aktenauskunft ist meines Erachtens nach nicht gebührenpflichtig. Ihren Antrag werde ich zeitnah bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Auskunft zu Ihrer Anfrage nach den aufgestellten Wanderkarten vom 30.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in am Sonn…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
Auskunft zu Ihrer Anfrage nach den aufgestellten Wanderkarten vom 30.06.2019
Datum
18. Juli 2019 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,5 KB
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8,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in am Sonntag, 30. Juni 2019 habe Sie per E-Mail das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) um Auskunft über die Standorte der vom Naturpark Stromberg-Heuchelberg und Kraichgau-Stromberg-Tourismus e.V. gemeinsam aufgestellten und geförderten Wanderbeschilderungen gebeten. Soweit die Strecken innerhalb der Naturparkkulisse liegen, wurden bzw. werden sie im Rahmen der Naturparkförderung des MLR finanziell gefördert. Die Standorte der Infotafeln, die nach Naturparkförderung unterstützt wurden, können über die Webseite des Naturparks abgerufen werden: https://www.naturpark-stromberg-heuchelberg.de/erleben/wandern/wanderdreiklang-stromberg-heuchelberg/ sowie https://www.naturpark-stromberg-heuchelberg.de/userfiles/fileadmin-sh/20190330_SH_Uebersichtskarte_VS_RS_DRUCK.pdf Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft zu Ihrer Anfrage nach den aufgestellten Wanderkarten vom 30.06.2019 [#153731] Sehr geehrteAntragstell…
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zu Ihrer Anfrage nach den aufgestellten Wanderkarten vom 30.06.2019 [#153731]
Datum
18. Juli 2019 14:36
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Link zur Karte mit den Standorten im Naturpark. Sind dem Ministerium auch die Standorte der Tafeln des Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. bekannt, z.B. weil sie in Antragsunterlagen oder Schriftwechsel erwähnt werden? Es gibt mindestens eine Tafel in Weingarten (Baden), wahrscheinlich noch ein paar mehr im Kraichgau. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
AW: Auskunft zu Ihrer Anfrage nach den aufgestellten Wanderkarten vom 30.06.2019 [#153731] Sehr geehrteAntragstell…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
AW: Auskunft zu Ihrer Anfrage nach den aufgestellten Wanderkarten vom 30.06.2019 [#153731]
Datum
18. Juli 2019 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen erwähnten Beschilderungen außerhalb der Naturparkkulisse wurden unserer Kenntnis nach im Rahmen der Tourismusinfrastrukturförderung über einen Förderantrag des Kraichgau-Stromberg-Tourismus e.V. gefördert. Da der Bereich Tourismus im Zuständigkeitsbereich des Ministerium der Justiz und für Europa ressortiert, liegen dem MLR hierzu keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Auskunft zu Ihrer Anfrage nach den aufgestellten Wanderkarten vom 30.06.2019 [#153731] Sehr geehrteAntragstell…
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zu Ihrer Anfrage nach den aufgestellten Wanderkarten vom 30.06.2019 [#153731]
Datum
18. Juli 2019 14:54
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antworten und den Hinweis auf die Zuständigkeit des Ministerium der Justiz und für Europa. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>