Liste der Auftragsverarbeiter und deren Subunternehmer nach Art. 28 DSGVO
Liste der Auftragsverarbeiter und deren Subunternehmer nach Art. 28 DSGVO Abs. 2 S.2 DSGVO und die Verpflichtung aller auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 9 AO iVm. § 11 Abs. Nr. 2; 7 StGB und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung von Steuerdaten mit der Landeshauptkasse Brandenburg sowie deren AVen und die Verpflichtung auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 9 AO.
Zugleich die Verhinderung der Möglichkeit der Einsichtnahme in die Anzahl der streitigen Verfahren und deren Streitwerte im Rahmen der Dienstaufsicht durch das MdFE Brandenburg.
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Datum8. Januar 2024
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18. Mai 2024
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