Liste der Autobahnvorhaben bis 2030

Eine Liste aller im BVWP 2030 enthaltenen Bundesfernstraßen aus ihrem Zuständigkeitsbereich, für die bis 2030 Planungsrecht geschaffen werden soll, nach Möglichkeit mit Angabe zum aktuellen Planungsstand und (soweit abschätzbar) dem voraussichtlichen Jahr der Planfeststellung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller …
An Fernstraßen-Bundesamt Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Liste der Autobahnvorhaben bis 2030 [#260791]
Datum
13. Oktober 2022 13:38
An
Fernstraßen-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller im BVWP 2030 enthaltenen Bundesfernstraßen aus ihrem Zuständigkeitsbereich, für die bis 2030 Planungsrecht geschaffen werden soll, nach Möglichkeit mit Angabe zum aktuellen Planungsstand und (soweit abschätzbar) dem voraussichtlichen Jahr der Planfeststellung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260791/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger

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Fernstraßen-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 13.10.2022 und möchten diese gern w…
Von
Fernstraßen-Bundesamt
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang: Liste der Autobahnvorhaben bis 2030 [#260791]
Datum
10. November 2022 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 13.10.2022 und möchten diese gern wie folgt beantworten: Sie bitten um Zusendung einer Liste aller im BVWP 2030 enthaltenen Bundesfernstraßen aus dem Zuständigkeitsbereich des Fernstraßen-Bundesamtes, für die bis 2030 Planungsrecht geschaffen werden soll, nach Möglichkeit mit Angabe zum aktuellen Planungsstand und (soweit abschätzbar) dem voraussichtlichen Jahr der Planfeststellung. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage übersenden wir Ihnen die Anlage "Liste Projekte BVWP 2030", der Sie die entsprechenden Informationen entnehmen können, die dem Fernstraßen-Bundesamt vorliegen. Da das Fernstraßen-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde weder für die Entwurfserstellung noch für die bauliche Umsetzung geschaffenen Baurechts zuständig ist, beschränken sich die Informationen daher auf solche Vorhaben, für die bereits entsprechende Anträge gestellt oder die bereits Gegenstand von Antragsberatungen (§ 25 Abs. 2 VwVfG) sind. Mit freundlichen Grüßen