Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen

Eine landesweite Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei sowohl melde- als auch anzeigepflichtige Versuche. Bitte ordnen Sie, soweit möglich, die Einrichtungen den jeweiligen Regierungsbezirken zu.
Bitte nutzen Sie wann immer möglich die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. März 2016
  • Frist
    5. April 2016
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine landesweit…
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Betreff
Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#15879]
Datum
2. März 2016 13:46
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine landesweite Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei sowohl melde- als auch anzeigepflichtige Versuche. Bitte ordnen Sie, soweit möglich, die Einrichtungen den jeweiligen Regierungsbezirken zu. Bitte nutzen Sie wann immer möglich die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Einrichtungen, welche Tierversu…
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Betreff
AW: Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#15879]
Datum
5. April 2016 09:22
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen" vom 02.03.2016 (#15879) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesdirektion Sachsen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 02.03.2016 erbaten Sie eine Liste der Einrichtungen, welche Ti…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
AW: Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#15879]
Datum
5. April 2016 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 02.03.2016 erbaten Sie eine Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß § 8 und § 8a TierSchG durchführen. Eine solche Liste kann nach vorläufiger Prüfung nicht zur Verfügung gestellt werden. Die begehrten Informationen umfassen Namen und Adressen natürlicher und juristischer Personen. Solche Informationen können ohne gesetzliche Grundlage nicht herausgegeben werden. Der Anwendungsbereich des VIG ist augenscheinlich nicht eröffnet. Auch der Anwendungsbereich des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) ist nicht eröffnet, da es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen nicht um Umweltinformationen i.S.d. § 3 SächsUIG handelt. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu dieser Entscheidung wünschen, teilen Sie dies bitte schriftlich mit. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Der Zugang für elektronische Dokumente ist auf die Dateiformate .doc, .docx und .pdf beschränkt. Die Übermittlung des elektronischen Dokuments hat an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass ein Bescheid zu Ihrem Antrag voraussichtlich nicht kostenfrei wäre. Über die konkrete Höhe der Kosten würden Sie dann im Rahmen einer Anhörung informiert. Abschließend wird auf die öffentlich zugängliche DRUCKSACHE 6/3435 des sächsischen Landtages verwiesen, die unter folgendem Link: https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/3435.pdf verfügbar ist. Diese befasst sich mit Tierversuchen im Freistaat Sachsen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für die ausführliche Antwort und den Verweis auf die kleine A…
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Von
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Betreff
AW: AW: Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#15879]
Datum
5. April 2016 20:02
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für die ausführliche Antwort und den Verweis auf die kleine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>