Liste der Förderungen von Kunstprojekten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Das Auswärtige Amt fördert "in Einzelfällen auch Kunstprojekte direkt, wenn außenpolitische Erwägungen und auch das Projektvolumen dafür sprechen" (siehe http://www.welt.de/kultur/musik/article13644338/Steuergelder-fuer-Tokio-Hotel-und-die-Toten-Hosen.html ).

Bitte senden Sie mir eine tabellarische Aufstellung aller dieser Förderungen der letzten fünf Jahre jeweils mit Fördersumme, Projektname, Name des/der Geförderten und Begründung der Förderung.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Oktober 2011
  • Frist
    11. November 2011
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Liste der Förderungen von Kunstprojekten
Datum
10. Oktober 2011 12:44
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Das Auswärtige Amt fördert "in Einzelfällen auch Kunstprojekte direkt, wenn außenpolitische Erwägungen und auch das Projektvolumen dafür sprechen" (siehe http://www.welt.de/kultur/musik/article13644338/Steuergelder-fuer-Tokio-Hotel-und-die-Toten-Hosen.html ). Bitte senden Sie mir eine tabellarische Aufstellung aller dieser Förderungen der letzten fünf Jahre jeweils mit Fördersumme, Projektname, Name des/der Geförderten und Begründung der Förderung.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer Weisestr. 22 12049 Berlin
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20111010403921] IFG-Anfrage Liste derFörderungenvon Kunstprojekten Sehr geehrte Herr W…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20111010403921] IFG-Anfrage Liste derFörderungenvon Kunstprojekten
Datum
11. Oktober 2011 09:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Wehrmeyer, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben oder hohe Gebühren anfallen, müssen Sie möglicherweise einen Vorschuss zahlen. Sollten Sie vorab über die Gebühren informiert werden wollen, die in Ihrem Fall anfallen können oder ein Limit haben, das Sie ausgeben können/möchten, teilen Sie dies bitte baldmöglichst mit. Informieren Sie uns bitte auch über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z.B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Nadine Lahayne ---- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 (Gruppennummer IFG-Team) Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20111010403921] IFG-Anfrage Liste der � von Kunstprojekten Sehr geehrter Herr Wehrmeye…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20111010403921] IFG-Anfrage Liste der � von Kunstprojekten
Datum
21. Oktober 2011 09:51
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Bezug nehmend auf Ihre anliegende IFG-Anfrage vom 10.10.2011 übersende ich Ihnen beiliegend ein Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20.10.2011. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Anett Düngefeld ---- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20111010403921] IFG-Anfrage Liste derFörderungenvon Kunstprojekten Sehr geehrter …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20111010403921] IFG-Anfrage Liste derFörderungenvon Kunstprojekten
Datum
9. Januar 2012 18:07
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Förderungen von Kunstprojekten" vom 10.10.2011 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 4 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte die Anfrage schneller beantwortet werden können, wenn man die angefragte Aufstellung auf die letzten zwei Jahre beschränkt, dann können Sie gerne auch nur die letzten zwei Jahre berücksichtigen. Ich verweise auf meine ursprünliche Anfrage bzgl. Benachrichtigung über entstehende Kosten. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer Weisestr. 22 12049 Berlin

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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
AW: AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20111010403921] IFG-Anfrage Liste derFörderungenvon Kunstprojekten Sehr geeh…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20111010403921] IFG-Anfrage Liste derFörderungenvon Kunstprojekten
Datum
12. Januar 2012 01:44
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, ich ziehe meine Anfrage vom 10. Oktober 2011 bzw. 9. Januar 2012 zurück und bedauere, dass Sie eine entsprechende Übersicht nicht schon führen. Ich werde das Bundesverwaltungsamt nach den Förderungen im Jahr 2011 befragen. Meine E-Mail vom 9. Januar 2012 bitte ich zu ignorieren, da ich Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2011 erst kürzlich erhalten habe. Ihre E-Mail vom 21. Oktober wurde leider an eine fehlerhafte Adresse zugestellt. Vielen Dank für Ihre Mühen und mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer Weisestr. 22 12049 Berlin