Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags per IFG anfragbar sind. Bitte senden Sie mir eine Auflistung aller Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu (mindestens Titel, Verfasser, Datum).

Ergebnis der Anfrage

Diese Anfrage wurde abgelehnt. Die gewünschte Liste gibt es aber nun unter https://fragdenstaat.de/kampagne/wissen…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juli 2015
  • Frist
    4. August 2015
  • 8 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kürzlich hat das…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags [#10424]
Datum
1. Juli 2015 20:54
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags per IFG anfragbar sind. Bitte senden Sie mir eine Auflistung aller Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu (mindestens Titel, Verfasser, Datum).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach IFG [Eingangsbestätigung für die Mail vom 01.07.2015]
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach IFG
Datum
13. Juli 2015
Status
Warte auf Antwort
[Eingangsbestätigung für die Mail vom 01.07.2015]
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter ..., Ihr Antrag vom 1. Jull 2015, mit dein Sie um Übers…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. August 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter ..., Ihr Antrag vom 1. Jull 2015, mit dein Sie um Übersendung einer Liste aller Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bitten, kann noch nicht abschließend bearbeitet werden. Aufgrund der Vielzahl momentan eingehender IFG-Anfragen bitte ich um Verständnis, dass es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen kann. Sobald als möglich werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Antrag nach IFG [#10424] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der G…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach IFG [#10424]
Datum
28. August 2015 18:56
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags" vom 01.07.2015 (#10424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage (eine kurze E-Mail ist vollkommen ausreichend). Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Antrag nach IFG [#10424] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste de…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
AW: AW: Antrag nach IFG [#10424]
Datum
27. September 2015 13:58
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags" vom 01.07.2015 (#10424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage (eine kurze E-Mail ist vollkommen ausreichend). Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: Antrag nach IFG [#10424] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "List…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Antrag nach IFG [#10424]
Datum
11. Oktober 2015 21:38
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags" vom 01.07.2015 (#10424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: AW: Antrag nach IFG [#10424] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Antrag nach IFG [#10424]
Datum
1. November 2015 15:18
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags" vom 01.07.2015 (#10424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage (eine kurze E-Mail ist selbstverständlich völlig ausreichend). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [Scan siehe PDF, per OCR-Software konvertiert] ..., mit Schrei…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
11. November 2015
Status
Warte auf Antwort
[Scan siehe PDF, per OCR-Software konvertiert] ..., mit Schreiben vom 1. Juli 2015 haben Sie unter Bezugnahme auf das IFG und auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) - ohne dieses näher zu bezeichnen - um Übersendung einer Auflistung aller Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gebeten, die Titel, Verfasser und Datum enthält. Ich davon aus, dass Sie sich mit Ihrem Informationsbegehren auf die Urteile des BVerwG vom 25. Juni 2015 (BVerwG 7 C 1.14 und 2.14) beziehen, denen zufolge grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste (WD) nach dem IFG besteht. Mit Schreiben vom 13. Iuli 2015 ist der Eingang Ihres Antrags bestätigt und mit einer Zwischennachricht vom 28. August 2015 um Verständnis für die verzögerte Bearbeitung aufgrund der sprunghaft angestiegenen Verfahren nach den höchstrichterlichen Entscheidungen gebeten worden. Nach der zwischenzeitlich erfolgten Prüfung kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden, da er nicht auf Zugang zu einer konkret bestimmbaren Information gerichtet ist. Begründung: Ein Anspruch auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 S. 2 IFG in Verbindung mit § 2 Nr. 1 IFG besteht nur, soweit die begehrten Informationen bei der ausknnftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind. Gegenstand des Zugangs können nur amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen unabhängig von ihrer Form sein, die von der zur Information verpflichteten Behörde im Abgleich mit einem durch den Antrag bestimmten Informationsbegehren identifizierbar sind. Der Informationsanspruch richtet sich dabei auf amtlich ermittelte Vorgänge, so wie sie von einer Behörde bei ihrer Aufgabenerfüllung gewonnen worden sind und zu entsprechenden Aufzeichnungen wurden. Für einen hinreichend bestimmten Antrag bedarf es einer hinreichend konkreten Umschreibung der begehrten Information. Ihrem Antrag fehlt es an dieser Bestimmtheit; er ist nicht auf konkrete Informationen gerichtet, sondern vielmehr auf eine vom IFG nicht mehr gedeckte Ausforschung des Behördenhandelns (Vgl. Kiethe/Groeschke wrp 2006, 307; Steinbach/Hochheim NZS 2006, 521), hier der Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, deren Aufgabenwahrnehmung im Wesentlichen in der Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen liegt. Eine Liste aller Ausarbeitungen entspricht damit im Ergebnis einer Offenlegung des gesamten tatsächlich vorhandenen Aktenbestandes dieser Unterabteilung (vgl. u. a. OVG Berlin-Brandenburg vom 27.01.2011 [OVG 12 B 69.07). Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des BVerwG vom 25. ]uni 2015, da diese gerade keine Hinweise zum Umgang mit derartigen Pauschalabfragen enthalten. Die Ausarbeitungen werden von allen Fachbereichen der Wissenschaftlichen Dienste - deren Zuständigkeiten (Themenschwerpunkte) dem auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Organigramm zu entnehmen ist - erstellt. Ein Zugang zu diesen amtlichen Informationen – zu konkreten wie auch zu themenbezogenen Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste – ist damit grundsätzlich gewährleistet. Dies entspricht auch den Erfahrungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, die seit den Entscheidungen des BVerwG vom 25. Juni 2015 zahlreiche Anträge auf Zugang zu konkreten Ausarbeitungen sowie zu Ausarbeitungen mit bestimmten Themenbezügen bearbeitet hat. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen Bundestag eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz de…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags" [#10424]
Datum
15. November 2015 21:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10424 Ich bin der Meinung, meine Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt. Die Bundestagsverwaltung argumentiert, der Zugang sei auf Informationen beschränkt, die ihr tatsächlich vorliegen - die von mir erbetene Liste der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes sollte der Verwaltung allerdings wohl vorliegen. Meines Erachtens ist der Antrag auch hinreichend konkret bestimmt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-736/001 II#0103 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, hier: Vermittlung bei Anfrage "Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags" [#10424]
Datum
3. Dezember 2015 17:10
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-736/001 II#0103 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.11.2015, das unter dem o.g. Geschäftszeichen geführt wird. Nach datenschutzrechtlicher Prüfung und Bewertung Ihres Anliegens wird sich der /die zuständige Bearbeiter/in unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bitte ich um entsprechende Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 15.11.2015 habe ich Sie um Vermittlung bei einer Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags" [#10424]; Az: IX-736/001 II#0103 [#10424]
Datum
20. Januar 2016 21:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 15.11.2015 habe ich Sie um Vermittlung bei einer Informationsfreiheitsanfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-der-gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes-des-bundestags/) gebeten. Am 03.12.2015 teilten Sie mir mit, dass Sie sich nach datenschutzrechtlicher Prüfung und Bewertung meines Anliegens bei mir melden werden. Ich wüsste gerne, wann ich mit einer diesbezüglichen Rückmeldung rechnen kann. Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Sie um Vermittlung bei meiner Informationsfreiheitsanfrage "Liste d…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags" [#10424]; Az: IX-736/001 II#0103 [#10424]
Datum
25. Januar 2016 19:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Sie um Vermittlung bei meiner Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags" gebeten. Da die Liste mittlerweile im Rahmen einer anderen Anfrage veröffentlicht wurde, erübrigt sich auch Ihre Vermittlung. Trotzdem möchte ich mich bei Ihnen für Ihre bisherigen Bemühungen bedanken. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>