Liste der Interessenvertreter mit Stellungnahme zur Beteiligung von COSCO am Hamburger Hafen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Eine Liste der Interessenvertreter, die im Bundeskanzleramt eine Stellungnahme zur geplanten Beteiligung von COSCO an einem Terminal des Hamburger Hafens eingereicht haben.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde abgelehnt, da sie bereits von einer anderen Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/261773) umfasst sei.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der Interessenvertreter, d…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Interessenvertreter mit Stellungnahme zur Beteiligung von COSCO am Hamburger Hafen [#266539]
Datum
29. Dezember 2022 21:50
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Interessenvertreter, die im Bundeskanzleramt eine Stellungnahme zur geplanten Beteiligung von COSCO an einem Terminal des Hamburger Hafens eingereicht haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266539/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Az 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 250 Bezug: Ihre Anfrage vom …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
2. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Az 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 250 Bezug: Ihre Anfrage vom 29. Dezember 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre E-Mail vom 29. Dezember 2022 erhalten. Sie beantragen u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der Interessenvertreter, die im Bundeskanzleramt eine Stellungnahme zur geplanten Beteiligung von COSCO an einem Terminal des Hamburger Hafens eingereicht haben.“ Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#266539] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „L…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#266539]
Datum
4. Februar 2023 11:15
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Interessenvertreter mit Stellungnahme zur Beteiligung von COSCO am Hamburger Hafen“ vom 29.12.2022 (#266539) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 29. Dezember …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
807,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 29. Dezember 2022 beantragten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der Interessenvertreter, die im Bundeskanzleramt eine Stellungnahme zur geplanten Beteiligung von COSCO an einem Terminal des Hamburger Hafens eingereicht haben.“ Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe I. Die von Ihnen erbetenen Informationen zu einer Liste mit allen Interessenvertretern, die im Bundeskanzleramt eine Stellungnahme zur geplanten Beteiligung von COSCO an einem Terminal des Hamburger Hafens eingereicht haben, sind bereits von Ihrer Anfrage vom 26. Oktober 2022 vollständig umfasst. Mit Ihrer Anfrage vom 26. Oktober 2022 begehrten Sie die Zusendung „aller Stellungnahmen von Interessenvertretern zur geplanten Beteiligung von COSCO an einem Terminal des Hamburger Hafens“. Da Sie mit Ihrem Antrag vom 29. Dezember 2022 ausschließlich solche Informationen begehren, die bereits von Ihrem Antrag vom 22. Oktober 2022 umfasst sind, ist Ihr Antrag vom 29. Dezember 2022 wegen anderweitiger Abhängigkeit unzulässig und daher abzulehnen. Il. Gemäß § 10 Abs. 1,3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen