Liste der jugendgefährdenden Medien

- Listenteil A
- Listenteil B
- Listenteil C
- Listenteil D
- Listenteil E
- Übersicht über Beschlagnahmung/Einziehungen, soweit sie der BPjM mitgeteilt wurden
- Übersicht über Vorausindizierungen/aktuelle Indizierungen

Falls Teile dieser Anfrage aus Gründen nicht beantwortet werden, würde ich Sie bitten die Gründe mitzuteilen und die übrigen Teile der Anfrage zu beantworten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Listenteil A -…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der jugendgefährdenden Medien [#21340]
Datum
2. Mai 2017 18:12
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Listenteil A - Listenteil B - Listenteil C - Listenteil D - Listenteil E - Übersicht über Beschlagnahmung/Einziehungen, soweit sie der BPjM mitgeteilt wurden - Übersicht über Vorausindizierungen/aktuelle Indizierungen Falls Teile dieser Anfrage aus Gründen nicht beantwortet werden, würde ich Sie bitten die Gründe mitzuteilen und die übrigen Teile der Anfrage zu beantworten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist eingegangen und wurde dem Bearbeiter zugewiesen. Mit fre…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG - Liste der jugendgefährdenden Medien [#21340]
Datum
3. Mai 2017 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist eingegangen und wurde dem Bearbeiter zugewiesen. Mit freundlichen Grüßen