Liste der Masken Einkäufe im Jahr 2020

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Liste der Händler bei denen das BMG 2020 Masken ("OP-Masken" oder FFP2 Masken) bestellt hat. Bitte ergänzen Sie die Liste jeweils um den Typ der Masken, die Anzahl und den Betrag, den das der BMG an den Händler gezahlt hat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. März 2021
  • Frist
    28. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Liste der Händler bei …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Masken Einkäufe im Jahr 2020 [#216701]
Datum
26. März 2021 10:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Liste der Händler bei denen das BMG 2020 Masken ("OP-Masken" oder FFP2 Masken) bestellt hat. Bitte ergänzen Sie die Liste jeweils um den Typ der Masken, die Anzahl und den Betrag, den das der BMG an den Händler gezahlt hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 216701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216701/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Liste der Masken Einkäufe im Jahr 2020 [#216701]
Datum
9. April 2021 11:01
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Liste der Masken Einkäufe im Jahr 2020 [#216701]
Datum
30. April 2021 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Liste der Masken Einkäufe im Jahr 2020 [#216701]
Datum
3. Mai 2021 08:06
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf ca. 1 Std. Es würde somit eine Gebühr über mindestens 60 Euro entstehen. Die Höhe des Aufwands und die damit verbundene tatsächliche Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss der Zusammenstellung der Unterlagen vorliegen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an dem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich möchte meine Anfrage dahingehend einschränken, dass nur Maskenkäufe mit einem A…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Masken Einkäufe im Jahr 2020 [#216701]
Datum
4. Mai 2021 20:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich möchte meine Anfrage dahingehend einschränken, dass nur Maskenkäufe mit einem Auftragsvolumen >= 500.000 € herauszugeben sind. Falls diese Einschränkung allein nicht ausreichen sollte, die Auskunft als einfache Auskunft zu kategorisieren und somit kostenfrei zu erteilen, bitte ich Sie im Zuge der aktuellen Ermittlungen gegen Bundestagsabgeordete, das Öffentliche Interesse dieser Information mit zuberücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 216701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216701/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in anlässlich des öffentlichen Interesses im Zuge der aktuellen Ermittlungen gegen Bundestags…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Liste der Masken Einkäufe im Jahr 2020 [#216701]
Datum
7. Mai 2021 14:44
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in anlässlich des öffentlichen Interesses im Zuge der aktuellen Ermittlungen gegen Bundestagsabgeordnete hat das BMG bereits Auskünfte an den Deutschen Bundestag und die Presse erteilt (hier ersichtlich: https://fragdenstaat.de/dokumente/9602-maskenliste/). Insofern ist auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses keine gebührenfreie Auskunft möglich. Ihre Eingrenzung reduziert leider nicht den Arbeitsaufwand, da trotzdem alle verfügbaren Unterlagen zu sichten sind. Mit freundlichen Grüßen