Liste der Neuanschaffungen 2019
Die Existenz einer angemessen ausgestatteten Bibliothek im Justizvollzug ist im StVollzG §67 ausdrücklich vorgeschrieben.
„Gefangenenbüchereien sollten dem Modell der öffentlichen Büchereien nacheifern, gleichzeitig aber Mittel für Bildungs- und Resozialisierungsprogramme und andere gefängnisspezifische Erfordernisse, z.B. Rechtssammlungen, bereitstellen. Besondere Aufmerksamkeit sollte darauf gelegt werden, den Bedürfnissen multikultureller und mehrsprachiger Benutzer Rechnung zu tragen.“(Internationaler Verband der bibliothekarischen Vereine und Institutionen, IFLA Nr.95)
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Liste der Neuanschaffungen (Bücher) 2019
Information nicht vorhanden
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Datum4. August 2020
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8. September 2020
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