Liste der Psychotherapeut*innen, mit denen Selektivverträge abgeschlossen wurden

Anfrage an: AOK Niedersachsen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Liste aller Psychotherapeut*innen, mit denen die AOK Niedersachsen Selektivverträge über die Durchführung einer Psychotherapie abgeschlossen hat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die AOK Niedersachsen hat derzeit (28.08.2023) keinen Selektivvertrag über die Durchführung einer Psychotherapie.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller Psychotherapeut*inne…
An AOK Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Psychotherapeut*innen, mit denen Selektivverträge abgeschlossen wurden [#286671]
Datum
22. August 2023 23:02
An
AOK Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller Psychotherapeut*innen, mit denen die AOK Niedersachsen Selektivverträge über die Durchführung einer Psychotherapie abgeschlossen hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286671/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
AOK Niedersachsen
Sehr << Antragsteller:in >> uns ist aufgefallen, dass Sie diese Anfrage an die AOK Bayern und mehrere…
Von
AOK Niedersachsen
Betreff
WG: Liste der Psychotherapeut*innen, mit denen Selektivverträge abgeschlossen wurden
Datum
23. August 2023 16:36
Status
Warte auf Antwort
image001.png
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> uns ist aufgefallen, dass Sie diese Anfrage an die AOK Bayern und mehrere andere AOK´s gestellt hatten. Die Anfrage ging aber nicht in unserem Mail-Account <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> ein. An welche E-Mail-Adresse haben Sie diese Anfrage denn geschickt? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.08.2023. Die Anfrage an die AOK Bayern ging an &…
An AOK Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Liste der Psychotherapeut*innen, mit denen Selektivverträge abgeschlossen wurden [#286671]
Datum
23. August 2023 22:30
An
AOK Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.08.2023. Die Anfrage an die AOK Bayern ging an <<E-Mail-Adresse>>. Sie können die Antwort für meinen Antrag bei der AOK Bayern an die E-Mail <<E-Mail-Adresse>> senden. Antworten der AOK Niedersachsen können an die Mailadresse von der diese Mail gesendet wurde oder an <<E-Mail-Adresse>> gerichtet werden. Ich bitte um Beachtung, dass es sich bei den Anfragen an die AOK Niedersachsen sowie an die AOK Bayern nicht um Presseanfragen sondern um Anträge nach § 1 IFG handelt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286671/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
AOK Niedersachsen
Sehr << Antragsteller:in >> die AOK Niedersachsen hat derzeit keinen Selektivvertrag über die Durchfü…
Von
AOK Niedersachsen
Betreff
AW: Liste der Psychotherapeut*innen, mit denen Selektivverträge abgeschlossen wurden [#286671]
Datum
28. August 2023 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die AOK Niedersachsen hat derzeit keinen Selektivvertrag über die Durchführung einer Psychotherapie. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in &g…
An AOK Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Psychotherapeut*innen, mit denen Selektivverträge abgeschlossen wurden [#286671]
Datum
28. August 2023 14:51
An
AOK Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286671/

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AOK Niedersachsen
Anfragenr: 286671 Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag nach dem IFG/UIG/VIG haben Sie eine An…
Von
AOK Niedersachsen
Betreff
Anfragenr: 286671
Datum
11. September 2023 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag nach dem IFG/UIG/VIG haben Sie eine Anfrage gestellt zur Übermittlung einer Liste aller Psychotherapeut*innen, mit denen die AOK Bayern Selektivverträge über die Durchführung einer Psychotherapie abgeschlossen hat. Leider können wir dieser Anfrage nicht nachkommen. Als gesetzliche Krankenkasse dürfen wir Sozialdaten nur dann übermitteln, sofern dies eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis gestattet. Eine solche liegt für Ihre Anfrage jedoch nicht vor. So ist eine Auskunft weder nach den von Ihnen genannten Umweltinformationsgesetzen (UIG) noch aufgrund des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) gegeben. Für erstere wäre des Vorliegen einer Umweltinformation erforderlich, die hier aber nicht erkennbar ist. Und auch das VIG wäre nur dann einschlägig, wenn die AOK Bayern die Gewährleistung für ein Verbraucherprodukt übernehmen müsste. Dies ist ebenfalls nicht der Fall. Das IFG bezieht sich ausschließlich auf Bundesbehörden und ist somit auf bayerische Behörden wie die AOK Bayern nicht anwendbar. Nach § 35 Abs. 2 SGB I ist eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten der Krankenkassen nur unter den Voraussetzungen des Zweiten Kapitels des Zehnten Buches des SGB zulässig. Da eine Nutzung von Sozialdaten bereits dann vorliegt, wenn Daten (von Mitarbeitern der Krankenkasse) mit einer bestimmten Zweckbestimmung ausgewertet, zusammengestellt oder auf sonstige Art zielgerichtet zur Kenntnis genommen werden, liegt hier ein Nutzen von Sozialdaten vor, das ausdrücklich nur dann gestattet ist, wenn es das SGB X erlaubt. Eine solche Übermittlungsnorm für Ihre Datenauskunft sieht das SGB X hingegen nicht vor. Eine Datenübermittlung ist uns demnach nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen