Sehr << Antragsteller:in >>
Ihre Anfrage ist bei mir am 25.08.2023 eingegangen. Eine abschließende Prüfung Ihrer Anfrage konnte ich noch nicht durchführen. Dazu möchte ich Ihnen folgenden Hinweis geben.
Ihre Anfrage bezieht sich auf die Zurverfügungstellung einer Liste der Sozialwohnungen, auf die die Investitionsbank Berlin Entscheidungen über die Bewilligung eines Mietzuschusses nach § 2 WoG Bln basiert. Da es sich hierbei um eine adressbasierte Liste handelt, die zudem Rückschlusse auf finanzielle Verhältnisse der Betroffenen zulässt, werden Rechte Dritte berührt, hier der Wohnungsnutzer und Eigentümer, deren Anhörung vor Offenbarung der Adressdaten notwendig werden würde. Die Anhörung von ca. 80.000 wohnungsnutzenden Haushalten und mehreren Hundert Eigentümern ist im Rahmen Ihres Auskunftsersuchen verfahrenstechnisch äußerst problematisch und wohl nicht durchführbar. Darüber hinaus ist zu prüfen, in wie weit ein überwiegendes Privatinteresse verfolgt und etwa eine wirtschaftliche Verwertung der Informationen vermutet werden kann.
Um zu einer abschließenden Prüfung zu kommen, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir den Zweck / Hintergrund Ihrer Anfrage erläutern könnten. Des Weiteren bitte ich für die Zusendung eines etwaigen Bescheides um Mitteilung Ihrer Postanschrift.
Basis für eine mögliche Bewilligung eines Mietzuschusses sind die Sozialmietwohnungen, die nach dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) - 1. Förderweg - gefördert worden sind und sich am 01.01.2023 noch in der Mietpreis- und Belegungsbindung befinden. Dazu kann ich Ihnen die folgenden, nach Bezirken aufgeschlüsselten, Wohnungszahlen mitteilen:
Bezirk
Anzahl Sozialmietwohnungen
Mitte
13.942
Friedrichshain-Kreuzberg
8.529
Pankow
3.993
Charlottenburg-Wilmersdorf
8.102
Spandau
6.556
Steglitz-Zehlendorf
5.556
Tempelhof-Schöneberg
10.585
Neukölln
13.204
Treptow-Köpenick
3.357
Marzahn-Hellersdorf
1.151
Lichtenberg
1.132
Reinickendorf
3.762
Sofern Sie Auskunft zu einer konkreten Adresse (z.B. Ihre Wohnadresse) haben möchten, kann ich Ihnen anbieten, sich direkt an mich wenden. Hier kann geprüft werden, ob z.B. die Wohnungen an dieser Adresse noch in der Bindung und somit relevant für die Beantragung eines Mietzuschusses sind.
Sollte ich bis zum 08.09.2023 keine Rückmeldung erhalten, gehe ich davon aus, dass ich Ihrem Informationsinteresse mit den mitgeteilten Auskünften entsprechen konnte.
Mit freundlichen Grüßen