Liste der Sozialwohnungen, die nach § 2 WoG Bln mietzuschussberechtigt sind

Die Liste der Sozialwohnungen, auf die die Investitionsbank Berlin Entscheidungen über die Bewilligung eines Mietzuschusses nach § 2 WoG Bln basiert.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. August 2023
  • Frist
    27. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Li…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Sozialwohnungen, die nach § 2 WoG Bln mietzuschussberechtigt sind [#286927]
Datum
25. August 2023 08:27
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste der Sozialwohnungen, auf die die Investitionsbank Berlin Entscheidungen über die Bewilligung eines Mietzuschusses nach § 2 WoG Bln basiert.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286927/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Anfragenr: 286927 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei mir am 25.08.2023 eingegangen. Ein…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Anfragenr: 286927
Datum
31. August 2023 15:38
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei mir am 25.08.2023 eingegangen. Eine abschließende Prüfung Ihrer Anfrage konnte ich noch nicht durchführen. Dazu möchte ich Ihnen folgenden Hinweis geben. Ihre Anfrage bezieht sich auf die Zurverfügungstellung einer Liste der Sozialwohnungen, auf die die Investitionsbank Berlin Entscheidungen über die Bewilligung eines Mietzuschusses nach § 2 WoG Bln basiert. Da es sich hierbei um eine adressbasierte Liste handelt, die zudem Rückschlusse auf finanzielle Verhältnisse der Betroffenen zulässt, werden Rechte Dritte berührt, hier der Wohnungsnutzer und Eigentümer, deren Anhörung vor Offenbarung der Adressdaten notwendig werden würde. Die Anhörung von ca. 80.000 wohnungsnutzenden Haushalten und mehreren Hundert Eigentümern ist im Rahmen Ihres Auskunftsersuchen verfahrenstechnisch äußerst problematisch und wohl nicht durchführbar. Darüber hinaus ist zu prüfen, in wie weit ein überwiegendes Privatinteresse verfolgt und etwa eine wirtschaftliche Verwertung der Informationen vermutet werden kann. Um zu einer abschließenden Prüfung zu kommen, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir den Zweck / Hintergrund Ihrer Anfrage erläutern könnten. Des Weiteren bitte ich für die Zusendung eines etwaigen Bescheides um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Basis für eine mögliche Bewilligung eines Mietzuschusses sind die Sozialmietwohnungen, die nach dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) - 1. Förderweg - gefördert worden sind und sich am 01.01.2023 noch in der Mietpreis- und Belegungsbindung befinden. Dazu kann ich Ihnen die folgenden, nach Bezirken aufgeschlüsselten, Wohnungszahlen mitteilen: Bezirk Anzahl Sozialmietwohnungen Mitte 13.942 Friedrichshain-Kreuzberg 8.529 Pankow 3.993 Charlottenburg-Wilmersdorf 8.102 Spandau 6.556 Steglitz-Zehlendorf 5.556 Tempelhof-Schöneberg 10.585 Neukölln 13.204 Treptow-Köpenick 3.357 Marzahn-Hellersdorf 1.151 Lichtenberg 1.132 Reinickendorf 3.762 Sofern Sie Auskunft zu einer konkreten Adresse (z.B. Ihre Wohnadresse) haben möchten, kann ich Ihnen anbieten, sich direkt an mich wenden. Hier kann geprüft werden, ob z.B. die Wohnungen an dieser Adresse noch in der Bindung und somit relevant für die Beantragung eines Mietzuschusses sind. Sollte ich bis zum 08.09.2023 keine Rückmeldung erhalten, gehe ich davon aus, dass ich Ihrem Informationsinteresse mit den mitgeteilten Auskünften entsprechen konnte. Mit freundlichen Grüßen