Liste der verwaltungsinternen Veranstaltungen der Stadtverwaltung Potsdam

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Liste der verwaltungsinternen Veranstaltungen der Stadtverwaltung Potsdam

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Oktober 2017
  • Frist
    24. November 2017
  • 0 Follower:innen
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Liste der verwaltungsinternen Veranstaltungen der Stadtverwaltung Potsdam [#25031]= 20(Eingangsbestätigung)
Datum
23. Oktober 2017 22:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der verwaltungsinternen Veranstaltungen der Stadtverwaltung Potsdam [#25031]
Datum
23. Oktober 2017 22:04
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der verwaltungsinternen Veranstaltungen der Stadtverwaltung Potsdam
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der verwaltungsinternen Veranstaltungen …
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der verwaltungsinternen Veranstaltungen der Stadtverwaltung Potsdam [#25031]
Datum
22. Dezember 2017 16:29
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der verwaltungsinternen Veranstaltungen der Stadtverwaltung Potsdam“ vom 23.10.2017 (#25031) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Frage unterliegt nicht dem Informationsfreiheitsgesetz, da sie sich nicht auf ei…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: Liste der verwaltungsinternen Veranstaltungen der Stadtverwaltung Potsdam [#25031]
Datum
9. Januar 2018 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Frage unterliegt nicht dem Informationsfreiheitsgesetz, da sie sich nicht auf eine Akte im Sinne dieses Gesetzes bezieht. Es bleibt auch unklar, was Sie unter "verwaltungsinternen Veranstaltungen" verstehen. Ihre Frage ist daher nicht beantwortbar. Mit freundlichen Grüßen