Liste der Zuschläge im Open-House-Verfahren "Lieferverträge über Schutzausrüstung"

Eine Liste aller Zuschläge, die im März und April 2020 im Rahmen des Open-House-Verfahrens „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ erteilt wurden, aus der folgende Informationen hervorgehen:

- Zuschlagsdatum
- Zuschlagsnummer
- Zuschlagsmenge je Produkt
- Lieferantennummer (falls vorhanden)
- falls keine Lieferantennummern vergeben wurden, eine anderweitige Identifikationsmöglichkeit, um erkennen zu können ob mehrere Zuschläge auf denselben Lieferanten entfallen
- letztendlich gelieferte Menge auf den einzelnen Zuschlag
- Lieferdatum
- Datum der Zahlung des Kaufpreises

Lieferantennamen können geschwärzt werden – es ist mir bekannt, dass es keine Pflicht gibt, die Namen der Vertragspartner in einem Open-House-Verfahren offenzulegen.

Aus älteren Anfragen ist mir bekannt, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) häufig die Herausgabe von Informationen mit Verweis auf verschiedene Verwaltungsgerichtsurteile verweigert, wonach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG keine Informationsbeschaffungspflicht oder gar Informationsgenerierungspflicht begründet.

Ich möchte daher auf die „Anlage 03_Leistungsbeschreibung“ (erstellt am 14.09.2020 von einer Referentin im BMG, im Rahmen des Vergabeverfahrens „Unterstützung der Betriebsführung“) verweisen.
Diese Anlage wurde vom BMG selbst übermittelt und am 02.06.2021 veröffentlicht, im Rahmen einer IFG-Anfrage von Herrn Arne Semsrott vom 18.03.2021 (Vereinbarung mit EY zu Maskenkäufen) und ist damit nachweislich Bestandteil des mit der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) geschlossenen Betriebsführungsvertrags.

Auf den Seiten 19 und 20 dieser Leistungsbeschreibung wird sehr klar eine bereits bestehende Dokumentation und Reporting-Plattform im BMG beschrieben.

Das BMG selbst schreibt hier „Die Reporting-Plattform umfasst aktuell rund 750.000 dokumentierte Datenpunkte, Kontakt- und Rechnungsdaten von über 500 Lieferanten sowie konkrete Einzelinformationen von über 700 Bestellungen.“ sowie „Erfasst werden alle relevanten Informationen je Transaktion bzw. Prozess inkl. der zugehörigen Belege (Dokumentenmanagement). Auswertungen und Reportings unterstützen die Steuerungsfunktion des Betriebsführers.“

Aufgabe des damals beauftragten Betriebsführers Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) ist demnach auch eine „laufende Datenpflege“, Sicherstellen einer „prüfungsfesten Ablage“ und auch „Erstellung von ad-hoc Berichten zu den verschiedenen Beschaffungskanälen und übergreifenden Themenkomplexen sowie kundenseitig definierten Themenstellungen, insbesondere kurzfristige Beiträge für die Beantwortung von Anfragen der Hausleitung, parlamentarischen Anfragen, Pressenanfragen und zur Bedienung sonstiger parlamentarischer und nicht-parlamentarischer Berichtserfordernisse.“

Es ist also davon auszugehen, dass eine Liste aller Zuschläge, die im März und April 2020 im Rahmen des Open-House-Verfahrens „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ erteilt wurden, bereits existiert oder ohne besonderen Aufwand inklusive aller angefragten „konkreten Einzelinformationen“ erstellt werden kann.

Die angefragten Informationen müssen weder beschafft noch generiert werden.

Sollten partielle Listen existieren, die beispielswiese nach belieferten und unbelieferten Zuschlägen oder nach bezahlten und unbezahlten Lieferungen oder nach anderen Kriterien aufgeteilt sind, oder Listen, aus denen nur ein Teil der angefragten Informationen hervorgeht, begnüge ich mich auch mit der Übersendung der jeweiligen Teillisten, so lange insgesamt alle angefragten Informationen übermittelt werden.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Oktober 2022
  • Frist
    30. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Zuschläge im Open-House-Verfahren "Lieferverträge über Schutzausrüstung" [#261886]
Datum
28. Oktober 2022 18:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller Zuschläge, die im März und April 2020 im Rahmen des Open-House-Verfahrens „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ erteilt wurden, aus der folgende Informationen hervorgehen: - Zuschlagsdatum - Zuschlagsnummer - Zuschlagsmenge je Produkt - Lieferantennummer (falls vorhanden) - falls keine Lieferantennummern vergeben wurden, eine anderweitige Identifikationsmöglichkeit, um erkennen zu können ob mehrere Zuschläge auf denselben Lieferanten entfallen - letztendlich gelieferte Menge auf den einzelnen Zuschlag - Lieferdatum - Datum der Zahlung des Kaufpreises Lieferantennamen können geschwärzt werden – es ist mir bekannt, dass es keine Pflicht gibt, die Namen der Vertragspartner in einem Open-House-Verfahren offenzulegen. Aus älteren Anfragen ist mir bekannt, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) häufig die Herausgabe von Informationen mit Verweis auf verschiedene Verwaltungsgerichtsurteile verweigert, wonach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG keine Informationsbeschaffungspflicht oder gar Informationsgenerierungspflicht begründet. Ich möchte daher auf die „Anlage 03_Leistungsbeschreibung“ (erstellt am 14.09.2020 von einer Referentin im BMG, im Rahmen des Vergabeverfahrens „Unterstützung der Betriebsführung“) verweisen. Diese Anlage wurde vom BMG selbst übermittelt und am 02.06.2021 veröffentlicht, im Rahmen einer IFG-Anfrage von Herrn Arne Semsrott vom 18.03.2021 (Vereinbarung mit EY zu Maskenkäufen) und ist damit nachweislich Bestandteil des mit der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) geschlossenen Betriebsführungsvertrags. Auf den Seiten 19 und 20 dieser Leistungsbeschreibung wird sehr klar eine bereits bestehende Dokumentation und Reporting-Plattform im BMG beschrieben. Das BMG selbst schreibt hier „Die Reporting-Plattform umfasst aktuell rund 750.000 dokumentierte Datenpunkte, Kontakt- und Rechnungsdaten von über 500 Lieferanten sowie konkrete Einzelinformationen von über 700 Bestellungen.“ sowie „Erfasst werden alle relevanten Informationen je Transaktion bzw. Prozess inkl. der zugehörigen Belege (Dokumentenmanagement). Auswertungen und Reportings unterstützen die Steuerungsfunktion des Betriebsführers.“ Aufgabe des damals beauftragten Betriebsführers Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) ist demnach auch eine „laufende Datenpflege“, Sicherstellen einer „prüfungsfesten Ablage“ und auch „Erstellung von ad-hoc Berichten zu den verschiedenen Beschaffungskanälen und übergreifenden Themenkomplexen sowie kundenseitig definierten Themenstellungen, insbesondere kurzfristige Beiträge für die Beantwortung von Anfragen der Hausleitung, parlamentarischen Anfragen, Pressenanfragen und zur Bedienung sonstiger parlamentarischer und nicht-parlamentarischer Berichtserfordernisse.“ Es ist also davon auszugehen, dass eine Liste aller Zuschläge, die im März und April 2020 im Rahmen des Open-House-Verfahrens „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ erteilt wurden, bereits existiert oder ohne besonderen Aufwand inklusive aller angefragten „konkreten Einzelinformationen“ erstellt werden kann. Die angefragten Informationen müssen weder beschafft noch generiert werden. Sollten partielle Listen existieren, die beispielswiese nach belieferten und unbelieferten Zuschlägen oder nach bezahlten und unbezahlten Lieferungen oder nach anderen Kriterien aufgeteilt sind, oder Listen, aus denen nur ein Teil der angefragten Informationen hervorgeht, begnüge ich mich auch mit der Übersendung der jeweiligen Teillisten, so lange insgesamt alle angefragten Informationen übermittelt werden. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261886/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Liste der Zuschläge im Open-House-Verfahren Lieferverträge über Schutzausrüstung [#261886]…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Liste der Zuschläge im Open-House-Verfahren Lieferverträge über Schutzausrüstung [#261886]
Datum
2. November 2022 07:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung, Liste der Zuschläge im Open-House-Verfahren Lieferverträge über Schutzausrüstung [#26188…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Liste der Zuschläge im Open-House-Verfahren Lieferverträge über Schutzausrüstung [#261886]
Datum
30. November 2022 01:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Zuschläge im Open-House-Verfahren "Lieferverträge über Schutzausrüstung"“ vom 28.10.2022 (#261886) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Liste der Zuschläge im Open-House-Verfahren Lieferverträge über Schutzausrüstung [#261886] S…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Liste der Zuschläge im Open-House-Verfahren Lieferverträge über Schutzausrüstung [#261886]
Datum
1. Dezember 2022 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Liste der Zuschläge im Open-House-Verfahren Lieferverträge über Schutzausrüstung [#261886]…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Liste der Zuschläge im Open-House-Verfahren Lieferverträge über Schutzausrüstung [#261886]
Datum
22. Dezember 2022 17:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Zuschläge im Open-House-Verfahren "Lieferverträge über Schutzausrüstung"“ vom 28.10.2022 (#261886) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Um einen potentiellen Grund zur Ablehnung meiner Anfrage gleich vorab zu entkräften, erlaube ich mir bereits jetzt die nachfolgenden Ausführungen. In Antworten auf Anfragen bzw. Auskunftsanträge anderer Fragesteller nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) begründen Sie die Ablehnung von Auskunftsanträgen rund um das Thema Maskenbeschaffung u.a. mit einem Verweis auf § 3 Nummer 1 Buchstabe g des IFG, wonach kein Anspruch auf Informationszugang besteht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens und/oder den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren haben kann. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf rechtsanhängige Verfahren vor dem Landgericht Bonn sowie dem Oberlandesgericht Köln – ohne aber darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für Gesundheit in diesen Verfahren größtenteils als Beklagte, vereinzelt auch als Klägerin prozessbeteiligte Partei ist. Ich verweise hier vorsorglich auf den klarstellenden Anwendungshinweis aus der Broschüre „Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Text und Erläuterungen“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus der 5. Auflage vom August 2016. Dort heißt es ausdrücklich: „Die Vorschrift (also § 3 Nummer 1 Buchstabe g IFG, Anm. der Fragestellerin) dient ausschließlich dem Schutz des laufenden Gerichts- oder Ermittlungsverfahrens an sich, d.h. seiner störungsfreien Durchführung, nicht aber dem Schutz der Position der prozessbeteiligten Behörde.“ Auch das Bundesverwaltungsgericht hat bereits festgestellt, dass der Schutz der „materiellrechtlichen Position der öffentlichen Hand“ „jenseits des Schutzzwecks des Ausnahmetatbestandes nach § 3 Nr. 1 Buchst. g IFG“ liegt (BVerwG Beschl. v. 9.11.2010 – 7 B43/10, Rn. 12). Inwiefern das Bekanntwerden der von mir angefragten Informationen also die „störungsfreie Durchführung“ der laufenden Gerichtsverfahren gefährden könnte, müsste bei den durchführenden Kammern und Senaten, vor allem der 1. Kammer am Landgericht Bonn, erfragt werden. Ich kann (und möchte) mir dabei nicht vorstellen, dass das Bekanntwerden möglicherweise prozessrelevanter Informationen von den durchführenden Kammern und Senaten als „störend“ betrachtet wird. Ich bitte Sie daher weiterhin um umgehende Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>