Liste gefährlicher Orte in Steinfurt

Eine Liste der gefährlichen Orte in Steinfurt (Burgsteinfurt) im Monat August 2017. Der Umwelt zu Liebe auf elektronischem Wege.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2018
  • Frist
    5. Mai 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste gefährlicher Orte in Steinfurt [#28520]
Datum
2. April 2018 20:59
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der gefährlichen Orte in Steinfurt (Burgsteinfurt) im Monat August 2017. Der Umwelt zu Liebe auf elektronischem Wege.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt
2018-04-06-Ihre Anfrage wegen gefährlicher Orte in Steinfurt Kreispolizeibehörde Steinfurt Direktion Gefahrenabweh…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt
Betreff
2018-04-06-Ihre Anfrage wegen gefährlicher Orte in Steinfurt
Datum
6. April 2018 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
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41,8 KB


Kreispolizeibehörde Steinfurt Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz Führungsstelle Aktenzeichen: 30.01 06.04.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Kreispolizeibehörde Steinfurt gibt es keine gefährlichen Orte i. S. d. § 12 Polizeigesetz NRW, damit auch nicht in Steinfurt/Burgsteinfurt. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Freundliche Grüße