Sehr
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eine aktuelle Liste indizierter Musik in Deutschland existiert nicht.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) führt die Liste der jugendgefährdenden Medien.
Die Liste jugendgefährdender Medien hat einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Listenteil. Medien werden in den nicht-öffentlichen Listenteil eingetragen, wenn die Bekanntmachung im öffentlichen Listenteil dem Kinder- und Jugendschutz schaden würde. Dies ist vor allem bei Telemedien (Internetangeboten) anzunehmen, wenn sie nicht anders darstellbar sind als durch ihre URL und so der unmittelbare Zugang zum Inhalt veröffentlicht würde. Alle sonstigen indizierten Medien werden in den Kategorien „Filmwerke“, „Spiele“, „Schriftwerke“, „Tonwerke“, „Multimediawerke“ und „Sonstige“ alle drei Monate in der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL als Gesamtübersicht veröffentlicht. In den Monaten, in denen die BzKJAKTUELL nicht in ihrem Gesamtumfang erscheint, informiert die BzKJ die Abonnentinnen und Abonnenten der Fachzeitschrift in einer Kurzinfo über die Neueinträge in den öffentlichen Listenteil.
Viele indizierte Musiktitel stehen im nicht-öffentlichen Listenteil.
Die Indizierungen werden, soweit die Listenführung öffentlich erfolgt, regemäßig im Bundesanzeiger (Amtlicher Teil) bekannt gemacht (
www.bundesanzeiger.de). Sie sind über den Suchbegriff „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ (Bekanntmachungen bis April 2021 unter „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“) auffindbar.
Eine kostenfreie Einsicht in die BzKJAKTUELL ist beispielsweise in vielen öffentlichen Bibliotheken möglich. Die BzKJ beliefert zusätzlich zahlreiche öffentliche Stellen (Behörden, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen) über einen Freiverteiler. Aus Gründen des Jugendschutzes erfolgen jedoch keine Bereitstellung der Indizierungsdaten im Internet oder ein Versand per E-Mail.
Privatpersonen können Einzelhefte (15 € inkl. Versand) sowie ein Jahresabonnement (45 € inkl. Versand) der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen auf der Website der BzKJ zur Verfügung:
https://www.bzkj.de/bzkj/service/publikationen/bzkjaktuell-175490.
Bezüglich des Interpreten "Sacha Korn" liegen uns keine Erkenntnisse vor.
Folgende Tonträger des Interpreten "Makss Damage" wurden in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen:
2033 CD
Reconquista Records, Anschrift unbekannt BAnz AT 28.09.2018 [Listenteil B], E 13578 (V)
Sturmzeichen
Herstellung/Vertrieb unbekannt
BAnz AT 31.08.2012 [Listenteil B], E 10656 (V)
Auf folgenden Sampler ist der Interpret mit aufgeführt:
Schulhof-CD Berlin
NPD Landesverband, Berlin
BAnz. Nr. 52 vom 30.03.2012 [Listenteil B], E 5889; Indizierungsrelevante Lieder: "Der Gott der Eisen...", "Was ist passiert"
SOS Abendland Volume II
Merkels Ferkel Invasion! Kommst du Deutschland, kannst du Dschihad machen Kamikaze 14/88, Anschrift unbekannt BAnz AT 29.04.2016 [Listenteil B], E 12366 (V). Das von dem Interpreten gesungene Lied "Schweig Til (Til Schweiger Disstrack) war nicht indizierungsrelevant.
Mit freundlichen Grüßen