Liste indizierter Musik

eine aktuelle Liste indizierter Musik in Deutschland.
Wenn dies nicht möglich ist, eine Liste indizierter Werke und Alben der Künstler "MaKss Damage" und "Sacha Korn".

Ergebnis der Anfrage

Es gibt keine vollständige Liste indizierter Musik in Deutschland. Digitale Formen von Medien (wie z.B. Musik, die im Internet zu finden ist), werden oft nicht öffentlich auf dieser Liste geführt, wenn es notwendig wäre, eine URL anzugeben, und somit die Möglichkeit, diese Medien über die Liste zu finden. Man kann in der Zeitschrift BzKJAKTUELL indizierte Titel und Interpreten einsehen.
Über Sacha Korn ist nichts bekannt, von MaKss Damage sind einige Werke auf dieser Liste zu finden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine aktuelle Liste indizierter Musik…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste indizierter Musik [#292779]
Datum
20. November 2023 12:12
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine aktuelle Liste indizierter Musik in Deutschland. Wenn dies nicht möglich ist, eine Liste indizierter Werke und Alben der Künstler "MaKss Damage" und "Sacha Korn".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292779/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> eine aktuelle Liste indizierter Musik in Deutschland existiert nicht. …
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Liste indizierter Musik [#292779]
Datum
5. Dezember 2023 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> eine aktuelle Liste indizierter Musik in Deutschland existiert nicht. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) führt die Liste der jugendgefährdenden Medien. Die Liste jugendgefährdender Medien hat einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Listenteil. Medien werden in den nicht-öffentlichen Listenteil eingetragen, wenn die Bekanntmachung im öffentlichen Listenteil dem Kinder- und Jugendschutz schaden würde. Dies ist vor allem bei Telemedien (Internetangeboten) anzunehmen, wenn sie nicht anders darstellbar sind als durch ihre URL und so der unmittelbare Zugang zum Inhalt veröffentlicht würde. Alle sonstigen indizierten Medien werden in den Kategorien „Filmwerke“, „Spiele“, „Schriftwerke“, „Tonwerke“, „Multimediawerke“ und „Sonstige“ alle drei Monate in der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL als Gesamtübersicht veröffentlicht. In den Monaten, in denen die BzKJAKTUELL nicht in ihrem Gesamtumfang erscheint, informiert die BzKJ die Abonnentinnen und Abonnenten der Fachzeitschrift in einer Kurzinfo über die Neueinträge in den öffentlichen Listenteil. Viele indizierte Musiktitel stehen im nicht-öffentlichen Listenteil. Die Indizierungen werden, soweit die Listenführung öffentlich erfolgt, regemäßig im Bundesanzeiger (Amtlicher Teil) bekannt gemacht (www.bundesanzeiger.de). Sie sind über den Suchbegriff „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ (Bekanntmachungen bis April 2021 unter „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“) auffindbar. Eine kostenfreie Einsicht in die BzKJAKTUELL ist beispielsweise in vielen öffentlichen Bibliotheken möglich. Die BzKJ beliefert zusätzlich zahlreiche öffentliche Stellen (Behörden, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen) über einen Freiverteiler. Aus Gründen des Jugendschutzes erfolgen jedoch keine Bereitstellung der Indizierungsdaten im Internet oder ein Versand per E-Mail. Privatpersonen können Einzelhefte (15 € inkl. Versand) sowie ein Jahresabonnement (45 € inkl. Versand) der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen auf der Website der BzKJ zur Verfügung: https://www.bzkj.de/bzkj/service/publikationen/bzkjaktuell-175490. Bezüglich des Interpreten "Sacha Korn" liegen uns keine Erkenntnisse vor. Folgende Tonträger des Interpreten "Makss Damage" wurden in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen: 2033 CD Reconquista Records, Anschrift unbekannt BAnz AT 28.09.2018 [Listenteil B], E 13578 (V) Sturmzeichen Herstellung/Vertrieb unbekannt BAnz AT 31.08.2012 [Listenteil B], E 10656 (V) Auf folgenden Sampler ist der Interpret mit aufgeführt: Schulhof-CD Berlin NPD Landesverband, Berlin BAnz. Nr. 52 vom 30.03.2012 [Listenteil B], E 5889; Indizierungsrelevante Lieder: "Der Gott der Eisen...", "Was ist passiert" SOS Abendland Volume II Merkels Ferkel Invasion! Kommst du Deutschland, kannst du Dschihad machen Kamikaze 14/88, Anschrift unbekannt BAnz AT 29.04.2016 [Listenteil B], E 12366 (V). Das von dem Interpreten gesungene Lied "Schweig Til (Til Schweiger Disstrack) war nicht indizierungsrelevant. Mit freundlichen Grüßen