Liste leerstehender Gebäude des BLB NRW in Bonn

eine Auflistung aller leerstehenden bzw. nicht genutzten Gebäude des BLB NRW in der Stadt Bonn, einschließlich des Zeitpunktes der letzten Nutzung, dem aktuellen baulichen Zustand, sowie einer Angabe darüber, ob für diese Gebäude eine zukünftige Nutzung geplant ist und welcher Art diese Nutzung sein wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste leerstehender Gebäude des BLB NRW in Bonn [#203180]
Datum
8. November 2020 11:16
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller leerstehenden bzw. nicht genutzten Gebäude des BLB NRW in der Stadt Bonn, einschließlich des Zeitpunktes der letzten Nutzung, dem aktuellen baulichen Zustand, sowie einer Angabe darüber, ob für diese Gebäude eine zukünftige Nutzung geplant ist und welcher Art diese Nutzung sein wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/203180/upload/fbfe99596dad51d13b0a9be1932ba653389595e0/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban 600-070-020-030 20-AFM-467 Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 08.11.2020 …
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Liste leerstehender Gebäude des BLB NRW in Bonn [#203180]
Datum
9. November 2020 12:59
Status
Warte auf Antwort
100-ACM-Ban 600-070-020-030 20-AFM-467 Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 08.11.2020 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/datenschutz-veranstaltungen einsehen. Mit freundlichen Grüßen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban 600-070-020-30 20-AFM467 Sehr Antragsteller/in im Besitz des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BL…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
WG: Liste leerstehender Gebäude des BLB NRW in Bonn [#203180]
Datum
18. November 2020 08:01
Status
Warte auf Antwort
100-ACM-Ban 600-070-020-30 20-AFM467 Sehr Antragsteller/in im Besitz des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB NRW) in Bonn befinden sich mit wenigen Ausnahmen alle landeseigenen Gebäude, die im Wesentlichen von der Universität Bonn, der Justiz- und Finanzverwaltung sowie der Polizei genutzt werden. Eine detaillierte Auflistung aller leerstehender bzw. nicht genutzten Gebäude des BLB NRW in der Stadt Bonn, einschließlich des Zeitpunktes der letzten Nutzung, dem aktuellen baulichen Zustand, sowie einer Angabe darüber, ob für diese Gebäude eine zukünftige Nutzung geplant ist und welcher Art diese Nutzung sein wird, erfordert einen erheblichen Vorbereitungsaufwand. Gemäß § 11 Abs. 1 IFG NRW werden für solche Amtshandlungen, die aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Es müssten alle Gebäude aus verschiedenen Datenquellen recherchiert und geprüft, nicht relevante Datensätze gefiltert, Gebäudeteile zusammengefasst und personenbezogene Daten geschwärzt werden sowie in verständlicher Sprache ergänzt werden, an wen die Gebäude ggfs. noch vermietet sind. Der Aufwand hierfür wird auf insgesamt ca. 16 Stunden also 2 Arbeitstage geschätzt. Hieraus würden sich Kosten für Sie in Höhe von ca. 300,00 € ergeben. Bitte teilen Sie mir bis zum 25.11.2020 mit, ob Sie an Ihrem Informationsersuchen bei Berücksichtigung der Kosten für Sie in der bisherigen Form festhalten. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Diese Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Informationen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in Anbetracht der Kosten möchte ich die Anfrage gerne abändern und nur eine eine Au…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Liste leerstehender Gebäude des BLB NRW in Bonn [#203180]
Datum
18. November 2020 19:26
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Anbetracht der Kosten möchte ich die Anfrage gerne abändern und nur eine eine Auflistung aller leerstehenden bzw. nicht genutzten Gebäude des BLB NRW in der Stadt Bonn, einschließlich des Zeitpunktes der letzten Nutzung, sowie einer Angabe darüber, ob für diese Gebäude eine zukünftige Nutzung geplant ist und welcher Art diese Nutzung sein wird. Sie ist vergleichbar mit dieser Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-leerstehender-gebaude-des-blb-nrw-in-aachen/ Da hierfür keine Kosten anfielen, gehe ich davon aus, dass die Änderung meiner Frage den Arbeitsaufwand erheblich reduziert und auch für uns keine Kosten anfallen. Vielen Dank für Ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/203180/upload/fbfe99596dad51d13b0a9be1932ba653389595e0/

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban 600-070-020-30 20-AFM467 Sehr Antragsteller/in ihren eingeschränkten Antrag vom 18.11.2020 auf Infor…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: WG: Liste leerstehender Gebäude des BLB NRW in Bonn [#203180]
Datum
18. Dezember 2020 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
100-ACM-Ban 600-070-020-30 20-AFM467 Sehr Antragsteller/in ihren eingeschränkten Antrag vom 18.11.2020 auf Informationszugang zu einer Auflistung aller leerstehenden bzw. nicht genutzten Gebäude des BLB NRW in der Stadt Bonn beantworte ich in Ergänzung meiner Auskunft vom 18.11.2020 anhand der angefügten Liste. Bei der Interpretation von Leerstandszeiten bedenken Sie bitte, dass es sich um Gebäude handelt, die auf eine spezielle Nutzung ausgerichtet sind und deren weitere Nutzung von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst wird. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie, mir Ihre zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen