Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Liste Objekte Generalmietvertrag SAGA

Eine Liste der vom Generalmietvertrag mit der SAGA zum aktuellen Stand abgedeckten Immobilien, idealerweise die jeweilige Anschrift.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste Objekte Generalmietvertrag SAGA [#285414]
Datum
3. August 2023 18:04
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine Liste der vom Generalmietvertrag mit der SAGA zum aktuellen Stand abgedeckten Immobilien, idealerweise die jeweilige Anschrift.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285414/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 03.08.2023 auf Informationszugang n…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN] Liste Objekte Generalmietvertrag SAGA [#285414]
Datum
7. August 2023 11:51
Status
Warte auf Antwort
image001.png
8,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 03.08.2023 auf Informationszugang nach dem HmbTG bzw. HmbUIG ist am selben Tag beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. In Ihrem Antrag begehren Sie Übersendung der folgenden Unterlagen: „Eine Liste der vom Generalmietvertrag mit der SAGA zum aktuellen Stand abgedeckten Immobilien, idealerweise die jeweilige Anschrift.“ Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach § 13 Abs. 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)“ vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 600,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.