Liste und Ablehungsgründe IFG/UIG Anfragen seit 2017

Bitte senden Sie mir eine Liste aller Anfragen, welche von Ihnen nach Informationsfreiheitsgesetz oder Umweltinformationsgesetz (Bundes- als auch Landesgesetz) seit dem 01.01.2017 (Bescheiddatum) beschieden wurden. Ich bitte ausschließlich um Aktenzeichen, Anfragetext (ohne personenbezogene Daten), Eingangsdatum, Bescheiddatum sowie bei (teilweisen) Ablehnungen nach Ablehungsgrund unter Angabe des Gesetzes und Paragraphen, sowie dessen Absatz, der Nummer und/oder des Buchstabens, mit welchem die Ablehnung begründet wurde. Falls eine Klage auf Information erfolgte, bitte ich um Angabe des Gerichts und Aktenzeichens, sowie bei abgeschlossenen Klagen, ob und in welcher Instanz die jeweilige Klage vollständig abgewiesen wurde.

Mir ist bewusst, dass Teile Ihrer Aufgaben an die Autobahn GmbH des Bundes abgegeben wurden. Informationen zu diesen Anfragen sind, sofern die Unterlagen nicht mehr bei Ihnen vorliegen, nicht Teil meiner Anfrage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste und Ablehungsgründe IFG/UIG Anfragen seit 2017 [#277456]
Datum
27. April 2023 13:05
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mir eine Liste aller Anfragen, welche von Ihnen nach Informationsfreiheitsgesetz oder Umweltinformationsgesetz (Bundes- als auch Landesgesetz) seit dem 01.01.2017 (Bescheiddatum) beschieden wurden. Ich bitte ausschließlich um Aktenzeichen, Anfragetext (ohne personenbezogene Daten), Eingangsdatum, Bescheiddatum sowie bei (teilweisen) Ablehnungen nach Ablehungsgrund unter Angabe des Gesetzes und Paragraphen, sowie dessen Absatz, der Nummer und/oder des Buchstabens, mit welchem die Ablehnung begründet wurde. Falls eine Klage auf Information erfolgte, bitte ich um Angabe des Gerichts und Aktenzeichens, sowie bei abgeschlossenen Klagen, ob und in welcher Instanz die jeweilige Klage vollständig abgewiesen wurde.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mir ist bewusst, dass Teile Ihrer Aufgaben an die Autobahn GmbH des Bundes abgegeben wurden. Informationen zu diesen Anfragen sind, sofern die Unterlagen nicht mehr bei Ihnen vorliegen, nicht Teil meiner Anfrage. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277456/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten sich mit einer Anfrage an den Kontaktordner des Landesbetriebs…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Liste und Ablehungsgründe IFG/UIG Anfragen seit 2017 [#277456]
Datum
10. Mai 2023 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten sich mit einer Anfrage an den Kontaktordner des Landesbetriebs Straßenbau NRW gewandt. Sie begehren eine Information nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Gerne gebe ich Ihnen zu Ihrer Anfrage die entsprechende Auskunft. In der Anlage übersende ich Ihnen zwei Excel-Listen mit der Registrierung der im Betriebssitz des Landesbetriebs bearbeiteten bzw. mitbearbeiteten Anträge nach dem IFG NRW bzw. UIG. Die Anlage 1 umfasst dabei eine Auflistung vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020. Nach Übernahme der Zuständigkeit der Autobahnen durch die Autobahn GmbH des Bundes zum 01.01.2021 erfolgte eine neue Registrierung (Anlage 2). Bis 2021 wurde lediglich die Anfrage selbst aufgenommen. Der Tenor der Entscheidung wurde nicht mit registriert und steht daher, auch wegen teilweiser Abgabe der Akten, leider nicht als vorhandene amtliche Information zur Verfügung (§ 4 Abs. 1 IFG NRW). Bei den Ihnen übermittelten Informationen handelt es sich sowohl um die Registrierung von allgemeinen Anfragen, die direkt an den Betriebssitz des Landesbetriebs Straßenbau gerichtet waren, als auch um Anfragen, zu deren Beantwortung die eigentlich federführenden Niederlassungen rechtliche Unterstützung erfragt haben. In den Niederlassungen selbst erfolgt keine zentrale Registrierung von Anfrage nach dem IFG NRW/UIG. Die sich in der Regel auf Bauprojekte beziehenden Begehren werden von der jeweiligen Projektleitung einer Baumaßnahme oder den Fachabteilungen beantwortet und zu den einzelnen Bauunterlagen genommen. Bezüglich der erfragten Klageverfahren kann eine landesbetriebsweite Aussage erfolgen, weil alle Klageverfahren zentral betreut werden. In dem von Ihnen erfragten Zeitraum hat es keine Klageverfahren zu nicht erteilten bzw. nicht ausreichend erteilten Informationen gegeben. Ich hoffe, Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Antragsteller:in >> leider ist Ihre Liste nicht vollständig. Ich hatte per Email am 06.08.201…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste und Ablehungsgründe IFG/UIG Anfragen seit 2017 [#277456]
Datum
10. Mai 2023 10:29
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Antragsteller:in >> leider ist Ihre Liste nicht vollständig. Ich hatte per Email am 06.08.2018 folgende Anfrage gestellt, welche nicht in Ihrer Liste auftaucht:
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen erläutert habe, werden zunächst nur inhaltlich allgemeine A…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Liste und Ablehungsgründe IFG/UIG Anfragen seit 2017 [#277456]
Datum
10. Mai 2023 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen erläutert habe, werden zunächst nur inhaltlich allgemeine Anfragen zentral registriert. Ihre zwar an die zentrale Kontaktadresse, aber inhaltlich eindeutig einer Straßenbaumaßnahme zuzuordnenden Anfrage aus 2018 ist direkt zur Beantwortung an die örtlich zuständige Niederlassung weitergeleitet worden. Eine Anfrage wird nur dann in die zentrale Registrierung mit aufgenommen, wenn zur Beantwortung seitens der Niederlassungen das Fachwissen des Betriebssitzes eingeholt wird. Da das bei Ihrer Anfrage aus 2018 wohl nicht nötig war, erfolgte die Bearbeitung ausschließlich durch die Niederlassung. Aus diesem Grund ist Ihre damalige Anfrage hier nicht enthalten und die Ihnen übersandte Liste nach den hier üblichen Registrierungsregeln vollständig. Über die Abläufe in den Niederlassungen habe ich Sie informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste und Ablehungsgründe IFG/UIG Anfragen seit 2017“ [#277456]
Datum
10. Mai 2023 13:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/277456/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Antwort darin besteht, dass man entgegen der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung keine (vollständigen) Aktenpläne im Sinne des § 12 IFG NRW über Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz führt und deshalb die Anfrage nicht beantworten kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 277456.pdf - 2023-05-10_1-anlage1auflistungifguigbis2020.xlsx - 2023-05-10_1-anlage2auflistungifg-uig-flleab2021.xlsx Anfragenr: 277456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277456/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.05.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Liste und Ablehungsgründe IFG/UIG Anfragen seit 2017“ [#277456]
Datum
10. Mai 2023 13:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.05.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: [geschwärzt] Antrag auf Informationszugang; hier: Liste und Ablehnungsgründe IFG/UIG Anfragen seit 2017 M…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: [geschwärzt] Antrag auf Informationszugang; hier: Liste und Ablehnungsgründe IFG/UIG Anfragen seit 2017
Datum
16. Mai 2023 13:11
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 27.04.2023 Sehr [geschwärzt], Sie haben sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und um Vermittlung gebeten, da Sie der Meinung sind, dass Ihr vorgenannter Antrag auf Informationszugang von der auskunftspflichtigen Stelle (Landesbetrieb Straßenbau NRW) nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde. Sie baten um folgende Informationen: "Bitte senden Sie mir eine Liste aller Anfragen, welche von Ihnen nach Informationsfreiheitsgesetz oder Umweltinformationsgesetz (Bundes- als auch Landesgesetz) seit dem 01.01.2017 (Bescheiddatum) beschieden wurden. Ich bitte ausschließlich um Aktenzeichen, Anfragetext (ohne personenbezogene Daten), Eingangsdatum, Bescheiddatum sowie bei (teilweisen) Ablehnungen nach Ablehungsgrund unter Angabe des Gesetzes und Paragraphen, sowie dessen Absatz, der Nummer und/oder des Buchstabens, mit welchem die Ablehnung begründet wurde. Falls eine Klage auf Information erfolgte, bitte ich um Angabe des Gerichts und Aktenzeichens, sowie bei abgeschlossenen Klagen, ob und in welcher Instanz die jeweilige Klage vollständig abgewiesen wurde." Mit Datum vom 10.05.2023 erhielten Sie zwei Listen mit Informationen zu Ihrer Anfrage. Da diese Ihrer Meinung nach nicht vollständig war, wandten Sie sich mit gleichem Datum an die auskunftspflichtige Stelle unter Angabe der noch fehlenden Unterlagen. Daraufhin wurde Ihnen mitgeteilt, dass die gewünschten Informationen nicht vorhanden seien und daher nicht zur Verfügung gestellt werden können. § 4 Abs. 1 IFG NRW beschränkt den Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen. Durch diese Einschränkung wird klargestellt, dass eine öffentliche Stelle nicht verpflichtet ist, ihr nicht vorliegende Informationen zu beschaffen oder in irgendeiner Weise hervorzubringen, um so das Informationsbegehren erfüllen zu können. Für die Anwendung des IFG NRW spielt dabei keine Rolle, aus welchem Grund eine Information nicht vorhanden ist. Sollte eine Information entgegen einer gesetzlichen Verpflichtung nicht vorgehalten werden, ist es nicht die Aufgabe des IFG NRW, dies aufzudecken. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihre Vermittlungsanfrage leider nicht aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]