Liste urheberrechtlich geschützer Dokumente

Eine Liste sämtlicher urheberrechtlich geschützter Dokumente, die Ihrer Behörde vorliegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
  • 28 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste sämtlich…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste urheberrechtlich geschützer Dokumente [#136548]
Datum
5. Mai 2019 00:10
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste sämtlicher urheberrechtlich geschützter Dokumente, die Ihrer Behörde vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom vom 5. und 8. Mai 2019
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom vom 5. und 8. Mai 2019
Datum
17. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
667,0 KB
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre Anträge vom 03.04.2019, 06.05.2019 und 08.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eing…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihre Anträge vom 03.04.2019, 06.05.2019 und 08.05.2019
Datum
21. Mai 2019 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfragen. Uns liegen folgende Anträge vor: 1. Antrag vom 3. April 2019 die "Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zur IARC-Monografie über Glyphosat vom 4. September 2015" betreffend - Ihr Zeichen: #113167 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit E-Mail vom 6. Mai 2019 zu Ihrem Zeichen #137720 haben Sie unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> nochmals gestellt. Hier wurde Ihnen elektronisch Zugang gewährt - unsere E-Mail vom 7. Mai 2019. Laut Ihrer Nachricht vom 8. Mai 2019 (15:03 Uhr, Absendeadresse: <<E-Mail-Adresse>> haben Sie Einsicht genommen, begehren aber zusätzlich Zugang in maschinenlesbarer Form. 2. Antrag vom 6. Mai 2019 die "Liste sämtlicher urheberrechtlich geschützter Dokumente, die dem BfR vorliegen", betreffend - Ihr Zeichen: #136548 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> 3. Antrag vom 8. Mai 2019 betreffend "sämtliche Stellungnahmen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften, Handlungsanweisungen, Vorgaben, Checklisten, Anwendungshilfen u.ä. bezüglich des Umgangs mit Anfragen nach dem IFG" - Ihr Zeichen #138299 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> 4. Ihr Antrag vom 8. Mai 2019 "die Leistungsbeschreibung für die Erstellung von dokumente.bfr.bund.de, insbesondere in Bezug auf den Zugang zum Glyphosat-Gutachten" sowie die "Übersicht der Kosten, die die Erstellung der Plattform verursacht hat, möglichst aufgeschlüsselt nach den Posten" betreffend - Ihr Zeichen #138517 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Unsere Eingangsbestätigung vom 9. Mai 2019 konnte Ihnen unter der von Ihnen genannten Adresse "" nicht zugestellt werden. Auf dem postalischen Rücklauf, hier wieder eingegangen am 17. Mai 2019, ist vermerkt "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln". Für die weitere Bearbeitung teilen Sie uns bitte eine zustellungsfähige Anschrift mit oder korrigieren Ihre bisher gemachten Angaben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre Anträge vom 03.04.2019, 06.05.2019 und 08.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eing…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihre Anträge vom 03.04.2019, 06.05.2019 und 08.05.2019
Datum
21. Mai 2019 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfragen. Uns liegen folgende Anträge vor: 1. Antrag vom 3. April 2019 die "Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zur IARC-Monografie über Glyphosat vom 4. September 2015" betreffend - Ihr Zeichen: #113167 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit E-Mail vom 6. Mai 2019 zu Ihrem Zeichen #137720 haben Sie unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> nochmals gestellt. Hier wurde Ihnen elektronisch Zugang gewährt - unsere E-Mail vom 7. Mai 2019. Laut Ihrer Nachricht vom 8. Mai 2019 (15:03 Uhr, Absendeadresse: <<E-Mail-Adresse>> haben Sie Einsicht genommen, begehren aber zusätzlich Zugang in maschinenlesbarer Form. 2. Antrag vom 6. Mai 2019 die "Liste sämtlicher urheberrechtlich geschützter Dokumente, die dem BfR vorliegen", betreffend - Ihr Zeichen: #136548 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> 3. Antrag vom 8. Mai 2019 betreffend "sämtliche Stellungnahmen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften, Handlungsanweisungen, Vorgaben, Checklisten, Anwendungshilfen u.ä. bezüglich des Umgangs mit Anfragen nach dem IFG" - Ihr Zeichen #138299 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> 4. Ihr Antrag vom 8. Mai 2019 "die Leistungsbeschreibung für die Erstellung von dokumente.bfr.bund.de, insbesondere in Bezug auf den Zugang zum Glyphosat-Gutachten" sowie die "Übersicht der Kosten, die die Erstellung der Plattform verursacht hat, möglichst aufgeschlüsselt nach den Posten" betreffend - Ihr Zeichen #138517 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Unsere Eingangsbestätigung vom 9. Mai 2019 konnte Ihnen unter der von Ihnen genannten Adresse "" nicht zugestellt werden. Auf dem postalischen Rücklauf, hier wieder eingegangen am 17. Mai 2019, ist vermerkt "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln". Für die weitere Bearbeitung teilen Sie uns bitte eine zustellungsfähige Anschrift mit oder korrigieren Ihre bisher gemachten Angaben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre Anträge vom 03.04.2019, 06.05.2019 und 08.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eing…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihre Anträge vom 03.04.2019, 06.05.2019 und 08.05.2019
Datum
21. Mai 2019 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfragen. Uns liegen folgende Anträge vor: 1. Antrag vom 3. April 2019 die "Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zur IARC-Monografie über Glyphosat vom 4. September 2015" betreffend - Ihr Zeichen: #113167 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit E-Mail vom 6. Mai 2019 zu Ihrem Zeichen #137720 haben Sie unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> nochmals gestellt. Hier wurde Ihnen elektronisch Zugang gewährt - unsere E-Mail vom 7. Mai 2019. Laut Ihrer Nachricht vom 8. Mai 2019 (15:03 Uhr, Absendeadresse: <<E-Mail-Adresse>> haben Sie Einsicht genommen, begehren aber zusätzlich Zugang in maschinenlesbarer Form. 2. Antrag vom 6. Mai 2019 die "Liste sämtlicher urheberrechtlich geschützter Dokumente, die dem BfR vorliegen", betreffend - Ihr Zeichen: #136548 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> 3. Antrag vom 8. Mai 2019 betreffend "sämtliche Stellungnahmen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften, Handlungsanweisungen, Vorgaben, Checklisten, Anwendungshilfen u.ä. bezüglich des Umgangs mit Anfragen nach dem IFG" - Ihr Zeichen #138299 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> 4. Ihr Antrag vom 8. Mai 2019 "die Leistungsbeschreibung für die Erstellung von dokumente.bfr.bund.de, insbesondere in Bezug auf den Zugang zum Glyphosat-Gutachten" sowie die "Übersicht der Kosten, die die Erstellung der Plattform verursacht hat, möglichst aufgeschlüsselt nach den Posten" betreffend - Ihr Zeichen #138517 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Unsere Eingangsbestätigung vom 9. Mai 2019 konnte Ihnen unter der von Ihnen genannten Adresse "" nicht zugestellt werden. Auf dem postalischen Rücklauf, hier wieder eingegangen am 17. Mai 2019, ist vermerkt "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln". Für die weitere Bearbeitung teilen Sie uns bitte eine zustellungsfähige Anschrift mit oder korrigieren Ihre bisher gemachten Angaben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre Anträge vom 03.04.2019, 06.05.2019 und 08.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eing…
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Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihre Anträge vom 03.04.2019, 06.05.2019 und 08.05.2019
Datum
21. Mai 2019 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfragen. Uns liegen folgende Anträge vor: 1. Antrag vom 3. April 2019 die "Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zur IARC-Monografie über Glyphosat vom 4. September 2015" betreffend - Ihr Zeichen: #113167 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit E-Mail vom 6. Mai 2019 zu Ihrem Zeichen #137720 haben Sie unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> nochmals gestellt. Hier wurde Ihnen elektronisch Zugang gewährt - unsere E-Mail vom 7. Mai 2019. Laut Ihrer Nachricht vom 8. Mai 2019 (15:03 Uhr, Absendeadresse: <<E-Mail-Adresse>> haben Sie Einsicht genommen, begehren aber zusätzlich Zugang in maschinenlesbarer Form. 2. Antrag vom 6. Mai 2019 die "Liste sämtlicher urheberrechtlich geschützter Dokumente, die dem BfR vorliegen", betreffend - Ihr Zeichen: #136548 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> 3. Antrag vom 8. Mai 2019 betreffend "sämtliche Stellungnahmen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften, Handlungsanweisungen, Vorgaben, Checklisten, Anwendungshilfen u.ä. bezüglich des Umgangs mit Anfragen nach dem IFG" - Ihr Zeichen #138299 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> 4. Ihr Antrag vom 8. Mai 2019 "die Leistungsbeschreibung für die Erstellung von dokumente.bfr.bund.de, insbesondere in Bezug auf den Zugang zum Glyphosat-Gutachten" sowie die "Übersicht der Kosten, die die Erstellung der Plattform verursacht hat, möglichst aufgeschlüsselt nach den Posten" betreffend - Ihr Zeichen #138517 zur E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Unsere Eingangsbestätigung vom 9. Mai 2019 konnte Ihnen unter der von Ihnen genannten Adresse "" nicht zugestellt werden. Auf dem postalischen Rücklauf, hier wieder eingegangen am 17. Mai 2019, ist vermerkt "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln". Für die weitere Bearbeitung teilen Sie uns bitte eine zustellungsfähige Anschrift mit oder korrigieren Ihre bisher gemachten Angaben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge vom 03.04.2019, 06.05.2019 und 08.05.2019 [#136548] Sehr geehrteAntragsteller/in die angegebene …
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
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AW: Ihre Anträge vom 03.04.2019, 06.05.2019 und 08.05.2019 [#136548]
Datum
22. Mai 2019 11:26
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die angegebene Adresse ist korrekt, jedoch ist der Briefkasten für Postboten, die die Route nicht regelmäßig fahren aufgrund der Lage nicht einfach auffindbar. Sollten sie einen erneuten Zustellungsveruch unternehmen wollen, können Sie die folgende ausführliche Adresse verwenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 136548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste urheberrechtlich geschützer Dokumente“ vom…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
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Betreff
Liste urheberrechtlich geschützer Dokumente [#136548]
Datum
11. Juni 2019 10:10
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste urheberrechtlich geschützer Dokumente“ vom 05.05.2019 (#136548) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Da Sie das Dokument, auf das sich die über 38000 gleichgerichteten Anträge beziehen per Allgemeinverfügung vom 23.04.2019 (Az.: 80-0703-01.2019/051) automatisiert zur Verfügung gestellt haben, sind die Gründe, die sie für eine Bearbeitungsdauer, die über die Regelfrist hinaus geht, angegeben haben nicht gerechtfertigt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 136548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>