Liste verbotener Spendenempfänger lt. Frau Faeser

Die vollständige Liste von verbotenen Spendenempfängern gemäß den jüngsten Äußerungen von Fr. Faeser (Kampf der "wehrhaften Demokratie" gegen Andersdenkende).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vollständige Liste von verbotenen…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Liste verbotener Spendenempfänger lt. Frau Faeser [#300580]
Datum
19. Februar 2024 22:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vollständige Liste von verbotenen Spendenempfängern gemäß den jüngsten Äußerungen von Fr. Faeser (Kampf der "wehrhaften Demokratie" gegen Andersdenkende).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300580/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste verbotener Spendenempfänger lt. Frau Faeser“ vom 19.02.2024 …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste verbotener Spendenempfänger lt. Frau Faeser [#300580]
Datum
23. März 2024 11:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste verbotener Spendenempfänger lt. Frau Faeser“ vom 19.02.2024 (#300580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zur Erinnerung: Fr. Faeser äußerte im Januar 2024 öffentlich u.a.: "Niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet, sollte sich darauf verlassen, hierbei unentdeckt zu bleiben." In Kenntnis der Person Fr. Faesers bedeutet das im Klartext: "Niemand, der an politische Organisationen spendet, welche von meinem eigenen Denken abweichen oder ihm gar entgegenstehen ..." Als unbescholtener Bürger möchte ich daraufhin genau wissen, an wen konkret ich also nach Fr. Faesers Meinung über "Rechtsextremismus" nicht spenden dürfte, um nicht in deren "Fadenkreuz" zu geraten!? Wie definiert Fr. Faeser überhaupt "Rechtsextremismus"? Ist es nach deren Dafürhalten z.B. bereits "rechtsextrem" ein T-Shirt der Modemarke "Helli Hansen" zu tragen (weil deren Initialen "HH" sind)? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste verbotener Spendenempfänger lt. Frau Faeser“ vom 19.02.2024 …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste verbotener Spendenempfänger lt. Frau Faeser [#300580]
Datum
23. März 2024 11:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste verbotener Spendenempfänger lt. Frau Faeser“ vom 19.02.2024 (#300580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#799 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Liste verbotener Spendenempfänger lt. Frau Faeser [#300580]
Datum
25. März 2024 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#799 Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre E-Mail vom 23. März 2023 (in doppelter Ausfertigung) danke ich Ihnen und ich teile Ihnen mit, dass Ihr IFG Antrag vom 19.02.2023 mit Bescheid vom 15. März 2023, der an Ihre im Antrag angegebene Postanschrift versandt wurde, beantwortet wurde. Mit freundlichen Grüßen