Liste von gefährlichen Hunden in Braunschweig

Anfrage an: Stadt Braunschweig

Liste der gefährlichen Hunde nach § 7 des NHundG in Braunschweig.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste von gefährlichen Hunden in Braunschweig [#297733]
Datum
19. Januar 2024 07:43
An
Stadt Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der gefährlichen Hunde nach § 7 des NHundG in Braunschweig.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297733/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Braunschweig
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Auskunftsersuchen kann ich leider nicht entsprechen, da hierzu kein…
Von
Stadt Braunschweig
Betreff
AW: Liste von gefährlichen Hunden in Braunschweig [#297733]
Datum
22. Januar 2024 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Auskunftsersuchen kann ich leider nicht entsprechen, da hierzu kein Auskunftsanspruch besteht. Die Informationsfreiheitssatzung, auf die Sie sich berufen, regelt ausschließlich den Zugang zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig. Die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Hundegesetz nimmt die Stadt aber gemäß § 6 NKomVG i. V. m Art. 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung ausschließlich im Bereich des übertragenen Wirkungskreises, also im Auftrage des Landes Niedersachsen wahr. Da es ich hier auch nicht um Umweltinformationen handelt und Sie kein Beteiligter im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind, fehlt eine Rechtsgrundlage zur Weitergabe der gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen