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Liste von Liegenschaften in städtischem Besitz

Eine Liste der Liegenschaften die sich ganz oder teilweise im Besitz der Landeshauptstadt München befinden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2017
  • Frist
    19. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste von Liegenschaften in städtischem Besitz [#20705]
Datum
16. März 2017 20:58
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Liegenschaften die sich ganz oder teilweise im Besitz der Landeshauptstadt München befinden
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Information: Neue E-Mail Adresse für die Rathaus Umschau Sehr geehrteAntragsteller/in Sie ereichen die Redatkion …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Information: Neue E-Mail Adresse für die Rathaus Umschau
Datum
16. März 2017 20:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie ereichen die Redatkion der Rathaus Umschau ab sofort unter folgender E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Ihre E-Mail wurde an die neue Adresse weitergeleitet.
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Liste von Liegenschaften in städtischem Besitz [#20705]
Datum
17. März 2017 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München zur „Liste von…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Liste von Liegenschaften in städtischem Besitz [#20705]
Datum
19. April 2017 14:48
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München zur „Liste von Liegenschaften in städtischem Besitz“ vom 16.03.2017 (#20705) wurde von Ihnen nicht in der in von der Informationsfreiheitssatzung vorgegebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das 115-Service-Center der Landeshauptstadt München…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Liste von Liegenschaften in städtischem Besitz [#20705]
Datum
20. April 2017 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das 115-Service-Center der Landeshauptstadt München. Ihre E-Mail haben wir soeben an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Und war bisher nicht bewusst, eine Frist zur Beantwortung…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Fwd: Fwd: AW: Re: Liste von Liegenschaften in städtischem Besitz [#20705]
Datum
20. April 2017 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Und war bisher nicht bewusst, eine Frist zur Beantwortung Ihrer Frage überschritten zu haben. Der Grund ist einfach: Ihre Ursprungsanfrage hat uns leider nie erreicht. Sie fragen nach einer Liste "Liste von Liegenschaften in städtischem Besitz". Eine Gesamtliste aller städtischen Liegenschaften - von unbebauten Grundstücken, Klohäuschen, Feuerwachen, Verwaltungsgebäuden, Museen bis hin zu sozialen Einrichtungen, Kitas, Schulen etc. etc. existiert schlichtweg nicht. Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Nutzungen der städtischen Liegenschaften werden diese in der Verwaltung ausschließlich thematisch gegliedert bearbeitet. Um eine Gesamtliste zu erstellen, müssten sowohl eine Vielzahl von Dienststellen der Landeshauptstadt München als auch externe Stellen wie die städtischen Wohnungsbaugesellschaften koordiniert werden, was einen enormen Aufwand bedeutet Erlauben Sie mir daher die Gegenfrage nach der Intention Ihrer Anfrage. Vielleicht lässt sich Ihr Anliegen ja auch auf etwas kürzerem Wege beantworten. Vielen herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Wenn sie mir die von Ihnen erwähnte themati…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Fwd: AW: Re: Liste von Liegenschaften in städtischem Besitz [#20705]
Datum
20. April 2017 14:56
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Wenn sie mir die von Ihnen erwähnte thematische Gliederung zukommen lassen könnten, wäre das doch schonmal ein Anfang! Ich würde dann ggf. nochmal konkreter Nachfragen. Der Grund meiner Anfrage ist ein allgemeines Interesse als Bürger, ich war leider nicht imstande eine solche Übersicht in sonstigen zugänglichen öffentlichen Quellen zu finden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in der Immobilienbestand der Landeshauptstadt München ist auf zwei Referate aufgeteilt:…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Fwd: Fwd: AW: Re: Liste von Liegenschaften in städtischem Besitz [#20705]
Datum
24. April 2017 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Immobilienbestand der Landeshauptstadt München ist auf zwei Referate aufgeteilt: Das Referat für Bildung und Sport verwaltet sämtliche Schulgebäude, Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten) und öffentliche Sportanlagen. Das Kommunalreferat verwaltet den gesamten Rest, das sind Gebäude aus den Bereichen Kultur & Soziales, Verwaltungs- und Betriebsgebäude, Feuerwachen und Sonderobjekte, wie zB Toiletten sowie Gewerbe & Wohnen. Der Bereich Wohnen ist allerdings sehr klein, der größte Teil des städtischen Wohnungsbestandes ist vor einigen Jahren an die städt. Wohnbaugesellschaften GWG und Gewofag übergegangen. Ich hoffe, diese Infos sind ausreichend. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Erläuterung. Ich präzisiere meine Anfrage nach der Infor…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste von Liegenschaften in städtischem Besitz [#20705]
Datum
25. April 2017 14:43
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Erläuterung. Ich präzisiere meine Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung demnach wie folgt: * eine Liste aller Liegenschaften, die im direkten Verantwortungsbereich des Kommunalreferats liegen, aus der insbesondere Name/Bezeichnung sowie die Anschrift, bzw Position der Liegenschaft hervorgehen. * Wo sinnvoll (d.h. Nutzung ergibt sich nicht aus der Bezeichnung) wäre die aktuelle Nutzung des Objekts, sofern diese Information vorhanden ist ebenfalls von Interesse. Sollten diese Daten nicht in diesem Format oder einem vergleichbaren Format vorliegen, bin ich selbstverständlich bereit eine entsprechende Aufbereitung selbst vorzunehmen, und bin auch mit anderweitig strukturierten Informationen einverstanden. Sollte diese Anfrage Kosten verursachen, bitte ich um eine (wie in der IFS geregelt) Kostenschätzung der Aufwände. Wenn meine Anfrage abgeleht werden sollte, bitte ich um einen entsprechend begründeten Ablehnungsbescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
Auskunft über Liegenschaften in Verwaltung des Kommunalreferats Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mailnachr…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Auskunft über Liegenschaften in Verwaltung des Kommunalreferats
Datum
3. Mai 2017 18:08
Status
84,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mailnachricht vom 25.04.2017 an Herrn Plank vom Büro der Leitung des Kommunalreferats haben Sie Ihre ursprünglich sehr allgemein gehaltene Anfrage hinsichtlich der Auflistung städtischer Liegenschaften präzisiert. Zum besseren Verständnis unserer Entscheidung erlauben ich mir, die einzelnen Teilaspekte Ihres Begehren nochmals darzustellen: 1. Sie wünschen, über alle Liegenschaften die im Zuständigkeitsbereich des Komunalreferats liegen, informiert zu werden. 2. Die Informationen über die Liegenschaften sollen zudem die (Funktions-)Bezeichnung sowie die Anschrift oder Lage der Liegenschaft enthalten. Soweit sich die Nutzung der Liegeschaft nicht bereits aus der (Funktions-)Bezeichnung ergibt, soll die aktuelle Nutzung des Objekts dargelegt werden. Ihr Antrag bzw. Ihr Begehren stützt sich auf die "Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt München" (InfoFrS). Diese Satzung finden Sie im Anhang zu dieser Nachricht. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der InfoFrS hat "jede natürliche ... Person Anspruch auf Zugang zu den bei der Stadtverwaltung ... vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe dieser Satzung". Der Anspruch auf Informationen der Stadtverwaltung steht dem Berechtigten somit nur für die bei der Verwaltung "vorhandenen amtlichen Informationen" zu. Auf Grund der extrem heterogenen Objekte und ihrer Nutzung, die im Verantwortungsbereich des Kommunalreferats verwaltet werden (beispielsweise Grundstücke des Anlagevermögens, infrastrukturelle und sonstige Sonderobjekte, "freie" Grundstücke, Mietobjekte, landwirtschaftliche Nutzflächen, Forst und dergl. mehr), sind verschiedenste, spezialisierte Dienststellen des Kommunalreferats mit der Betreuung bzw. Nutzung der jeweiligen Liegenschaften beauftragt. Aus diesem Grund besteht keine Notwendigkeit für das Referat, eine "zentrale" Liegenschaftskartei oder -Liste über die verwalteten und/oder genutzten Objekte zu führen. Daher ist die von Ihnen gemäß obiger Ziffer 1. gewünschte Information bei der Stadtverwaltung nicht vorhanden. Nach dem Wortlaut in § 1 Abs. 1 Satz 1 der InfoFrS ist für Ihr Anliegen somit bereits der Anwendungsbereich der Satzung nicht eröffnet, so dass ein Anspruch auf diese Informationen nicht gegeben ist. Dies gilt dann gleichfalls für die unter Ziffer 2. abgefragten Informationen, da Auskünfte über Nutzungsarten und Lagen ohne zugehörige Liegenschaft ohne Informationswert sind. Ein derartiges Auskunftsbegehren wäre damit (zusätzlich) unzulässig. Zu beachten ist weiterhin, dass ein Anspruch auf Auskunft über die von Ihnen gewünschten Informationen bei vielen Objekten auch an § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 InfoFrS scheitern würde. Demnach besteht kein Anspruch, soweit dem Bekanntwerden der Information Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegen stehen. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn Informationen gesetzlich geheim zu halten sind, oder es sich bei den Informationen um personenbezogene Daten handelt. Nach unserem Verständnis käme nach dem Wortlaut dieser Regelungen eine Auskunftserteilung über die Nutzung bzw. die Lage insbesondere von Kindertages- und Jugendfreizeitstätten, Unterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge, Frauenhäusern und vergleichbaren sozialen Einrichtungen, die dem Schutz Dritter dienen, nicht in Frage. Neben Gemeinwohlinteressen können Auskünfte hier datenschutzrechtlich relevant werden, wenn die Information über bestimmte soziale Schutzeinrichtungen (Frauenhäuser, Clearing- oder Boardingeinrichtungen) die Identifikation einer Person als Nutzer einer solchen Einrichtung zur Folge haben sollte. Gleiches würde nach unserer Auffassung für Standorte mit sensiblen Infrastruktureinrichtungen gelten, da auch hier Gemeinwohlinteressen an Vertraulichkeit über den Standort dem Auskunftsanspruch entgegen stehen. Wir bedauern, Ihnen keinen andere Auskunft geben zu können und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.