Liste von RelaisGate und anderer problematischer Feststellungen betroffener Kleinwechselrichter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach Angabe der Bundesnetzagentur in Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/285141)
"Die Bundesnetzagentur kann bestätigen, dass aktuell mehrere Verfahren gegen verschiedene Hersteller von Mikrowechselrichtern in Bearbeitung sind. Mikro-Wechselrichter sind der BNetzA zunächst durch reine Kennzeichnungsmängel (CE-Kennzeichen oder deutsche Adresse fehlten) aufgefallen.
Bei weiteren Untersuchungen sind dann bei einigen Typen auch technischen Mängel festgestellt worden."
Bitte senden Sie mir eine Liste aller derjenigen Hersteller bzw. Geräte zu, die einen oder mehrere Mikro-Wechselrichter herstellt haben:
- der/die von Ihrer Behörde aufgrund von reinen Kennzeichnungsmängeln zu beanstanden sind, wurden oder werden.
- der von ihrer Behörde aufgrund von die technische Mängel von Mikro-Wechselrichtern beanstandet wurden, werden oder sind.
- die Gegenstand von Verwaltungsfahren anderer Art sind.
Begründung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG: Die Bundesregierung hat sowohl den "Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen” und "Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" beschlossen. Beide Gesetzesentwürfe werden in den kommendne Wochen dem Bundestag zugeleitet.
Darüber hinaus gab es in den vergangen Monaten immer wieder wieder berichte über Funktionsmängel bzw. nicht Norm-konforme Wechselrichter die in Deutschland verkauft wurden.
Siehe dazu etwa: https://www.heise.de/news/Wechselrichter-von-Deye-NA-Schutz-Relais-fehlt-9209401.html
Aktuell erreichen uns im BalkonSolar. e.V. und andere Organisatoren der Petition 46290
"Vereinfachungen für Balkonsolaranlagen vom 17.02.2023", immer wieder Anfragen, da nicht nur Wechselrichter der Firma Deye vom Problem der fehlenden Bauteile betroffen sind.
Wir müssen derzeit davon ausgehen das auch Wechselrichter der Marken/Hersteller Bosswerk, GMI, KKT Kolbe, NEP, WVC, GTI, GWV von diesem Problem betroffen sein könnten.
Gerne würden wir auf diese Anfragen kompetent antworten. Darüber hinaus besteht ein erhebliches Interesse für Verbraucher:innen normkonforme Geräte zu verwenden, da davon auch die Genehmigung innerhalb von WEG oder von Vermietern, sowie Versicherungsfragen abhängig sein könnten.
Gerade aufgrund der - auch durch die gesetzlichen Änderungen - zuzunehmenden Bedeutung der Erzeugung von elektrischer Energie durch Konsumenten selbst - aber auch die dringlich geforderte Notwendigkeit einer CO2 freien Stromversorgung, besteht hier ein öffentliches Interesse.
Darüber hinaus ist zu bemerken, dass die betroffenen Informationen ausschließlich die Sozialsphäre der Betroffenen - Firmen, keine Privatpersonen - betreffen. Deshalb ist von vornerein keine besondere Datenschutzrelevanz anzunehmen, schließlich handelt es sich bei solchen Beanstandungen um das übliche unternehmerische Risiko.
Eine behördliche Information über nicht Normkonforme Geräte die sich im Wirtschaftsverkehr befinden dürfte auch nicht Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse darstellen, da Hersteller aufgrund der öffentlichen Diskussion durchaus davon ausgehen müssen, dass ihre Geräte auch von Endkunden entsprechenden Prüfungen unterzogen werden.
Deshalb ist auch unserer Sicht auch auf die Durchführung eines gesonderten Verfahrens § 8 IFG nicht notwendig. Der Antrag bezweckt ausschließlich diejenigen Informationen, die für Konsumenten notwendig sind eine angemessene Konsumentscheidung zu treffen und nicht etwa Details zu Antragstellern oder Verfahrensgegnern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum16. September 2023
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20. Oktober 2023
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