Liste von RelaisGate und anderer problematischer Feststellungen betroffener Kleinwechselrichter

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach Angabe der Bundesnetzagentur in Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/285141)
"Die Bundesnetzagentur kann bestätigen, dass aktuell mehrere Verfahren gegen verschiedene Hersteller von Mikrowechselrichtern in Bearbeitung sind. Mikro-Wechselrichter sind der BNetzA zunächst durch reine Kennzeichnungsmängel (CE-Kennzeichen oder deutsche Adresse fehlten) aufgefallen.
Bei weiteren Untersuchungen sind dann bei einigen Typen auch technischen Mängel festgestellt worden."

Bitte senden Sie mir eine Liste aller derjenigen Hersteller bzw. Geräte zu, die einen oder mehrere Mikro-Wechselrichter herstellt haben:
- der/die von Ihrer Behörde aufgrund von reinen Kennzeichnungsmängeln zu beanstanden sind, wurden oder werden.
- der von ihrer Behörde aufgrund von die technische Mängel von Mikro-Wechselrichtern beanstandet wurden, werden oder sind.
- die Gegenstand von Verwaltungsfahren anderer Art sind.

Begründung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG: Die Bundesregierung hat sowohl den "Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen” und "Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" beschlossen. Beide Gesetzesentwürfe werden in den kommendne Wochen dem Bundestag zugeleitet.

Darüber hinaus gab es in den vergangen Monaten immer wieder wieder berichte über Funktionsmängel bzw. nicht Norm-konforme Wechselrichter die in Deutschland verkauft wurden.
Siehe dazu etwa: https://www.heise.de/news/Wechselrichter-von-Deye-NA-Schutz-Relais-fehlt-9209401.html

Aktuell erreichen uns im BalkonSolar. e.V. und andere Organisatoren der Petition 46290
"Vereinfachungen für Balkonsolaranlagen vom 17.02.2023", immer wieder Anfragen, da nicht nur Wechselrichter der Firma Deye vom Problem der fehlenden Bauteile betroffen sind.

Wir müssen derzeit davon ausgehen das auch Wechselrichter der Marken/Hersteller Bosswerk, GMI, KKT Kolbe, NEP, WVC, GTI, GWV von diesem Problem betroffen sein könnten.

Gerne würden wir auf diese Anfragen kompetent antworten. Darüber hinaus besteht ein erhebliches Interesse für Verbraucher:innen normkonforme Geräte zu verwenden, da davon auch die Genehmigung innerhalb von WEG oder von Vermietern, sowie Versicherungsfragen abhängig sein könnten.

Gerade aufgrund der - auch durch die gesetzlichen Änderungen - zuzunehmenden Bedeutung der Erzeugung von elektrischer Energie durch Konsumenten selbst - aber auch die dringlich geforderte Notwendigkeit einer CO2 freien Stromversorgung, besteht hier ein öffentliches Interesse.

Darüber hinaus ist zu bemerken, dass die betroffenen Informationen ausschließlich die Sozialsphäre der Betroffenen - Firmen, keine Privatpersonen - betreffen. Deshalb ist von vornerein keine besondere Datenschutzrelevanz anzunehmen, schließlich handelt es sich bei solchen Beanstandungen um das übliche unternehmerische Risiko.

Eine behördliche Information über nicht Normkonforme Geräte die sich im Wirtschaftsverkehr befinden dürfte auch nicht Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse darstellen, da Hersteller aufgrund der öffentlichen Diskussion durchaus davon ausgehen müssen, dass ihre Geräte auch von Endkunden entsprechenden Prüfungen unterzogen werden.

Deshalb ist auch unserer Sicht auch auf die Durchführung eines gesonderten Verfahrens § 8 IFG nicht notwendig. Der Antrag bezweckt ausschließlich diejenigen Informationen, die für Konsumenten notwendig sind eine angemessene Konsumentscheidung zu treffen und nicht etwa Details zu Antragstellern oder Verfahrensgegnern.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Nach Angabe der Bundesnetzagentur in Anfrage (https:…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste von RelaisGate und anderer problematischer Feststellungen betroffener Kleinwechselrichter [#288375]
Datum
16. September 2023 16:14
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Nach Angabe der Bundesnetzagentur in Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/285141) "Die Bundesnetzagentur kann bestätigen, dass aktuell mehrere Verfahren gegen verschiedene Hersteller von Mikrowechselrichtern in Bearbeitung sind. Mikro-Wechselrichter sind der BNetzA zunächst durch reine Kennzeichnungsmängel (CE-Kennzeichen oder deutsche Adresse fehlten) aufgefallen. Bei weiteren Untersuchungen sind dann bei einigen Typen auch technischen Mängel festgestellt worden." Bitte senden Sie mir eine Liste aller derjenigen Hersteller bzw. Geräte zu, die einen oder mehrere Mikro-Wechselrichter herstellt haben: - der/die von Ihrer Behörde aufgrund von reinen Kennzeichnungsmängeln zu beanstanden sind, wurden oder werden. - der von ihrer Behörde aufgrund von die technische Mängel von Mikro-Wechselrichtern beanstandet wurden, werden oder sind. - die Gegenstand von Verwaltungsfahren anderer Art sind. Begründung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG: Die Bundesregierung hat sowohl den "Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen” und "Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" beschlossen. Beide Gesetzesentwürfe werden in den kommendne Wochen dem Bundestag zugeleitet. Darüber hinaus gab es in den vergangen Monaten immer wieder wieder berichte über Funktionsmängel bzw. nicht Norm-konforme Wechselrichter die in Deutschland verkauft wurden. Siehe dazu etwa: https://www.heise.de/news/Wechselrichter-von-Deye-NA-Schutz-Relais-fehlt-9209401.html Aktuell erreichen uns im BalkonSolar. e.V. und andere Organisatoren der Petition 46290 "Vereinfachungen für Balkonsolaranlagen vom 17.02.2023", immer wieder Anfragen, da nicht nur Wechselrichter der Firma Deye vom Problem der fehlenden Bauteile betroffen sind. Wir müssen derzeit davon ausgehen das auch Wechselrichter der Marken/Hersteller Bosswerk, GMI, KKT Kolbe, NEP, WVC, GTI, GWV von diesem Problem betroffen sein könnten. Gerne würden wir auf diese Anfragen kompetent antworten. Darüber hinaus besteht ein erhebliches Interesse für Verbraucher:innen normkonforme Geräte zu verwenden, da davon auch die Genehmigung innerhalb von WEG oder von Vermietern, sowie Versicherungsfragen abhängig sein könnten. Gerade aufgrund der - auch durch die gesetzlichen Änderungen - zuzunehmenden Bedeutung der Erzeugung von elektrischer Energie durch Konsumenten selbst - aber auch die dringlich geforderte Notwendigkeit einer CO2 freien Stromversorgung, besteht hier ein öffentliches Interesse. Darüber hinaus ist zu bemerken, dass die betroffenen Informationen ausschließlich die Sozialsphäre der Betroffenen - Firmen, keine Privatpersonen - betreffen. Deshalb ist von vornerein keine besondere Datenschutzrelevanz anzunehmen, schließlich handelt es sich bei solchen Beanstandungen um das übliche unternehmerische Risiko. Eine behördliche Information über nicht Normkonforme Geräte die sich im Wirtschaftsverkehr befinden dürfte auch nicht Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse darstellen, da Hersteller aufgrund der öffentlichen Diskussion durchaus davon ausgehen müssen, dass ihre Geräte auch von Endkunden entsprechenden Prüfungen unterzogen werden. Deshalb ist auch unserer Sicht auch auf die Durchführung eines gesonderten Verfahrens § 8 IFG nicht notwendig. Der Antrag bezweckt ausschließlich diejenigen Informationen, die für Konsumenten notwendig sind eine angemessene Konsumentscheidung zu treffen und nicht etwa Details zu Antragstellern oder Verfahrensgegnern. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288375/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste von RelaisGate und anderer problematischer Feststellungen be…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste von RelaisGate und anderer problematischer Feststellungen betroffener Kleinwechselrichter [#288375]
Datum
15. März 2024 11:33
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste von RelaisGate und anderer problematischer Feststellungen betroffener Kleinwechselrichter“ vom 16.09.2023 (#288375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit wird der Eingang Ihrer Anfrage bestätigt. Ihre Anfragen zielen s…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Liste von RelaisGate und anderer problematischer Feststellungen betroffener Kleinwechselrichter [#288375]
Datum
28. März 2024 07:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit wird der Eingang Ihrer Anfrage bestätigt. Ihre Anfragen zielen sowohl auf Informationen ab, welche die Vergangenheit, die Gegenwart als auch die Zukunft betreffen (wurden, sind, werden). Ich weise zunächst darauf hin, dass nur eine Auskunft zu abgeschlossenen Vorgängen gegeben werden kann. Da Produkte Gegenstand von Verfahren und Maßnahmen der Marktüberwachung sind, führt die Bundesnetzagentur keine Listen von Herstellern. Insofern können diese auch nicht Gegenstand von "Verwaltungsverfahren anderer Art" sein. Die Bundesnetzagentur prüft Wechselrichter, sofern sie Funkkomponenten enthalten, welche die grundlegenden Anforderungen nach § 4 des Funkanlagengesetzes (FuAG) einzuhalten haben. Die bisherigen Verwaltungsverfahren zu Wechselrichtern sind alle dahingehend abgeschlossen worden, dass von Seiten der Wirtschaftsakteure nichtkonforme Produkte nicht weiter hergestellt oder verkauft werden und die Kunden verkaufter Wechselrichter über festgestellte Mängel unterrichtet und ihnen ggf. erforderliche Nachbesserungen bereitgestellt wurden. Durch eine entsprechende Recherche im Internet kann also ermittelt werden, ob ein Wechselrichter betroffen ist oder nicht. Eine solcher Recherche ist auch deshalb angezeigt, weil Hersteller, die durch entsprechende Untersuchungen der Bundesnetzagentur bei anderen Herstellern für ein bestimmtes Problem sensibilisiert worden sind, ggf. von sich aus über Probleme mit ihren Produkten berichten und Nachbesserungen anbieten. Daneben empfehle ich Ihnen das Portal der Europäischen Kommission ICSMS (Information and Communication System for Market Surveillance), auf dem Verbraucher Informationen zu beanstandeten Geräten enthalten können: https://webgate.ec.europa.eu/icsms/public/consumer.jsp?locale=de Dieses Portal bietet den Vorteil, ggf. auch von anderen Marktüberwachungsbehörden als der Bundesnetzagentur beanstandete Geräte zu enthalten. Weiter verweise ich auf folgende Mitteilung der Bundesnetzagentur zu Wechselrichtern der Firma Deye: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Meldungen/230830_wechselrichter.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung unserer Anfrage. Nach wie vor sehe ich ein große…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste von RelaisGate und anderer problematischer Feststellungen betroffener Kleinwechselrichter [#288375]
Datum
1. April 2024 15:59
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung unserer Anfrage. Nach wie vor sehe ich ein großes öffentliches Interesse an der Beantwortung unserer Anfrage. Ich bitte Sie daher eine Liste zu übersenden von Kleinwechselrichtern, die: - der von Ihrer Behörde aufgrund von reinen Kennzeichnungsmängeln zu beanstanden wurden. - der von ihrer Behörde aufgrund von die technische Mängel beanstandet wurden. - der Aufgrund von bisherigen Verwaltungsverfahren durch Wirtschaftsakteure vom Markt genommen Produkte. Es ist durch eine Recherche im Internet kaum feststellbar ob ein Wechselrichter aufgrund von technischen Mängel nicht mehr zum Verkauf angeboten wird, aufgrund eines Auslaufen aus dem Produktportfolio der Hersteller weil dieser sich auf andere Produkte spezialisiert, oder schlichtweg weil er keinen wirtschaftlichen Erfolg hatte. Der Markt ist unübersichtlich, dezentral organisiert und daher auch für einen Fachverein wie den unseren, schwer zu überblicken. Daher sind wir auf eine Offenlegung der von der Bundesnetzagentur getroffenen Maßnahmen angewiesen. Mit freundlichen Grüßen Ihr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288375/

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Bundesnetzagentur
Ich bin wahrscheinlich am 25.04.2024 wieder im Dienst. Eine Weiterleitung Ihrer Nachricht findet nicht statt. In…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Automatische Antwort: Liste von RelaisGate und anderer problematischer Feststellungen betroffener Kleinwechselrichter [#288375]
Datum
1. April 2024 15:59
Status
smime.p7s
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Ich bin wahrscheinlich am 25.04.2024 wieder im Dienst. Eine Weiterleitung Ihrer Nachricht findet nicht statt. In dringenden dienstlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>>