Listen & Aufstellungen die den Marktanteil von Chemikalien produzierenden Betrieben in Deutschland betreffen

Anfrage an: Bundeskartellamt

- Listen & Aufstellungen die den Marktanteil von Chemikalien produzierenden Betrieben in Deutschland betreffen
- wenn möglich in maschinenlesbarer Form CSV, XLS, XLSX oder doc/docx

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Listen & Aufs…
An Bundeskartellamt Details
Von
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Betreff
Listen & Aufstellungen die den Marktanteil von Chemikalien produzierenden Betrieben in Deutschland betreffen [#141524]
Datum
13. Mai 2019 13:40
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Listen & Aufstellungen die den Marktanteil von Chemikalien produzierenden Betrieben in Deutschland betreffen - wenn möglich in maschinenlesbarer Form CSV, XLS, XLSX oder doc/docx
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Beantwortung Ihrer Nachricht kann einige Zeit d…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Listen & Aufstellungen die den Marktanteil von Chemikalien produzierenden Betrieben in Deutschland betreffen [#141524]
Datum
13. Mai 2019 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Beantwortung Ihrer Nachricht kann einige Zeit dauern. Wir bitten Sie um Verständnis. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragen mit der Kennziffer #141524 über das Portal fragdenstaat.de mit Datum 1…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Listen & Aufstellungen die den Marktanteil von Chemikalien produzierenden Betrieben in Deutschland betreffen [#141524]
Datum
17. Mai 2019 11:09
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragen mit der Kennziffer #141524 über das Portal fragdenstaat.de mit Datum 13. Mai 2019, eingegangen am gleichen Tag, vom Bundeskartellamt Ihnen Listen und Aufstellungen, die den Marktanteil den Marktanteil von Chemikalien produzierenden Betrieben in Deutschland betreffen, zur Verfügung zu stellen. Ihrem Antrag stützen Sie auf § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Ihrem Antrag kann das Bundeskartellamt leider nicht entsprechen. Das Bundeskartellamt verfügt nämlich nicht über die gewünschte Übersicht über die Marktanteile der Chemikalienproduzenten in der Bundesrepublik Deutschland. Die Ursache hierfür ist, dass jede Chemikalie bzw. Chemikaliengruppe einen eigenen Markt darstellt. Dieser jeweilige Markt kann zudem - je nach Substanz bzw. Substanzgruppe - auch regional unterschiedlich ausgeprägt sein. Eine Zuordnung zwischen den Produkten und den verschiedenen Herstellern liegt dem Bundeskartellamt nicht vor, es erstellt auch keine solche Übersichten. Dieses kann man einfach am Beispiel des Beschlusses im Fusionskontrollverfahrens der Europäischen Kommission im Fall Bayer / Monsanto nachvollziehen (M.8084 - http://ec.europa.eu/competition/mergers…): Dort findet man z.B. eine Auflistung allein der chemischen Produktionsbereiche, die Bayer im Zusammenhang mit der Fusion verkaufen muss. Jeder dieser Märkte ist individuell zu betrachten und zu bewerten. Dabei stellt das nur einen kleinen Ausschnitt des gesamtes Spektrums chemischer Erzeugnisse dar, die in Deutschland hergestellt werden. Hinzu kommt noch, dass das Bundeskartellamt Ihnen, auch wenn es über eine solche Übersicht verfügte, diese leider nicht überlassen könnte. Diese Liste würde auf Angaben von Unternehmen, die im Rahmen unserer Verfahren Auskünfte erteilen müssen, beruhen. Sie enthielte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die wir am jeweiligen Verfahren nichtbeteiligten Personen nicht offenbaren dürfen. Dieses ist auch in den von Ihnen angeführten Gesetzen so geregelt (zum Beispiel in § 6 des IFG). Grundsätzlich wäre es denkbar, die Einwilligung der jeweiligen Unternehmen einzeln einzuholen. Der damit verbundene Aufwand ist abstrakt nicht zu beziffern, dürfte jedoch erheblich sein und die Kosten hierfür wären durch Sie zu tragen. Eine sinnvolle und zielführende Alternative wäre die Nutzung von in Bibliotheken oder im Internet verfügbaren Informationsquellen. Aus diesen ließe sich eine ziemlich umfassende Übersicht zusammenstellen. Allein als Beispiel, nicht als Empfehlung, nennen wir hier : https://www.wlw.de/ https://onlinestreet.de/304741-chemcomp… https://www.chemie.de/firmen/ Ebenso wäre eine Kontaktaufnahme mit dem Verband der chemischen Industrie hilfreich: https://www.vci.de/startseite.jsp Mit freundlichen Grüßen,