Listen & Dokumente bzgl. Lists of Chemical Substances (CSCL) & List of Existing & New Chemical Substances (ENCS) aus Japan

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Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Listen &…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Listen & Dokumente bzgl. Lists of Chemical Substances (CSCL) & List of Existing & New Chemical Substances (ENCS) aus Japan [#166467]
Datum
12. September 2019 10:29
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
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Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ablehnung Antrag gemäß UIG
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Antrag gemäß UIG
Datum
18. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
391,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ablehnung Antrag gemäß UIG [#166467] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihren Brief vom 18.09.2019 erhalt…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ablehnung Antrag gemäß UIG [#166467]
Datum
18. Oktober 2019 16:11
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihren Brief vom 18.09.2019 erhalten. Dort beziehen Sie sich auf meine Anfrage gemäß UIG und lehnen meine Anfrage mit Bezug auf das UIG ab. Das halte ich nicht für zulässig, da ich gemäß IFG/UIG/VIG angefragt habe und Sie das IFG und VIG außen vor lassen. Daher beantworten Sie bitte meine Frage ordnungsgemäß auf Basis von IFG/VIG. Vielen Dank und Ihnen ein schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ablehnung Antrag gemäß UIG [#166467] Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 12.09.2019 haben Sie be…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ablehnung Antrag gemäß UIG [#166467]
Datum
28. Oktober 2019 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 12.09.2019 haben Sie beantragt, alle im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorliegenden Listen und Dokumente bezüglich „Chemical Substances Produced and Imported in Japan (IECSC)“ zu erhalten. Wie im Bescheid vom 18.09.2019 mitgeteilt, liegen die von Ihnen gewünschten Listen im BMWi nicht vor. Bei den von Ihnen beantragten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen, so dass der Anwendungsbereich des UIG eröffnet ist. Das UIG geht in seinem Anwendungsbereich Ansprüchen nach dem IFG vor, § 1 Abs. 3 IFG. Gleiches gilt für etwaige Ansprüche nach VIG, § 2 Abs. 4 VIG. Selbst wenn IFG oder VIG im Übrigen vorliegend anwendbar wären, würde dies inhaltlich zu keiner anderen Entscheidung führen. Zudem ergäbe sich inhaltlich auch keine andere als der bisher bereits übermittelten Information. Wir gehen davon aus, dass Ihre Anfrage damit erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen