Listen/Verzeichnisse über Umweltinformationen gem. Art. 3 2003/4/EG - Bundesministerien

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Antrag nach dem UIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte geben Sie an, wo ich Listen und Verzeichnisse oder Informationsstellen mit klaren Angaben, wo solche Informationen zu finden sind, über die bei Ihnen vorhandenen Umweltinformationen iSd Art. 3 Abs. 5 lit. c) Spiegelstrich 3 der EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG finden kann und verweise hierzu auf EuGH (5. Kammer), Urt. v. 6.10.2015 – C-71/14 (East Sussex County Council/ Information Commissioner) = NVwZ 2015, 1588, Rn. 34.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gem. § 3 Abs. 2 S. 2 bzw. § 5 Abs. 2 S. 2 UIG. Sollten Sie davon abweichen wollen, bitte ich um eine elektronische Begründung. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Sie an, wo ich Listen und Verzeic…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Listen/Verzeichnisse über Umweltinformationen gem. Art. 3 2003/4/EG - Bundesministerien [#299139]
Datum
3. Februar 2024 14:03
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Sie an, wo ich Listen und Verzeichnisse oder Informationsstellen mit klaren Angaben, wo solche Informationen zu finden sind, über die bei Ihnen vorhandenen Umweltinformationen iSd Art. 3 Abs. 5 lit. c) Spiegelstrich 3 der EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG finden kann und verweise hierzu auf EuGH (5. Kammer), Urt. v. 6.10.2015 – C-71/14 (East Sussex County Council/ Information Commissioner) = NVwZ 2015, 1588, Rn. 34. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gem. § 3 Abs. 2 S. 2 bzw. § 5 Abs. 2 S. 2 UIG. Sollten Sie davon abweichen wollen, bitte ich um eine elektronische Begründung. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299139/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundespräsidialamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 3. Februar 2024 beantworte ich wie folgt: Soweit dem Bu…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
AW: Listen/Verzeichnisse über Umweltinformationen gem. Art. 3 2003/4/EG - Bundesministerien [#299139]
Datum
22. Februar 2024 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 3. Februar 2024 beantworte ich wie folgt: Soweit dem Bundespräsidialamt Umweltinformationen i.S.d. Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/4/EG vorliegen, werden diese in den Fachreferaten vorgehalten. Die Gewährleistung des Zugangs zu Umweltinformationen erfolgt durch das Justiziariat des Bundespräsidialamtes. Mit freundlichen Grüßen