Listen/Verzeichnisse über Umweltinformationen gem. Art. 3 2003/4/EG - Bundesministerien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem UIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte geben Sie an, wo ich Listen und Verzeichnisse oder Informationsstellen mit klaren Angaben, wo solche Informationen zu finden sind, über die bei Ihnen vorhandenen Umweltinformationen iSd Art. 3 Abs. 5 lit. c) Spiegelstrich 3 der EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG finden kann und verweise hierzu auf EuGH (5. Kammer), Urt. v. 6.10.2015 – C-71/14 (East Sussex County Council/ Information Commissioner) = NVwZ 2015, 1588, Rn. 34.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gem. § 3 Abs. 2 S. 2 bzw. § 5 Abs. 2 S. 2 UIG. Sollten Sie davon abweichen wollen, bitte ich um eine elektronische Begründung. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Sie an, wo ich Listen und Verzeic…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Listen/Verzeichnisse über Umweltinformationen gem. Art. 3 2003/4/EG - Bundesministerien [#299123]
Datum
3. Februar 2024 14:03
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Sie an, wo ich Listen und Verzeichnisse oder Informationsstellen mit klaren Angaben, wo solche Informationen zu finden sind, über die bei Ihnen vorhandenen Umweltinformationen iSd Art. 3 Abs. 5 lit. c) Spiegelstrich 3 der EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG finden kann und verweise hierzu auf EuGH (5. Kammer), Urt. v. 6.10.2015 – C-71/14 (East Sussex County Council/ Information Commissioner) = NVwZ 2015, 1588, Rn. 34. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gem. § 3 Abs. 2 S. 2 bzw. § 5 Abs. 2 S. 2 UIG. Sollten Sie davon abweichen wollen, bitte ich um eine elektronische Begründung. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299123/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.02.2024 (Listen/Verzeichnisse über Umweltinformatio…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.02.2024 (Listen/Verzeichnisse über Umweltinformationen gem. Art. 3 2003/4/EG); Vg. 53-2024
Datum
6. Februar 2024 17:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.02.2024 (Listen/Verzeichnisse über Umweltinform…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.02.2024 (Listen/Verzeichnisse über Umweltinformationen gem. Art. 3 2003/4/EG); Vg. 53-2024 [#299123]
Datum
7. Februar 2024 00:23
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Gern weise ich darauf hin, dass eine vorab erteilte Gebührenprognose gute Praxis im behördlichen Umgang mit Anträgen nach dem IFG/UIG ist und ich um selbige unter Hinweis auf § 25 VwVfG bitte, obgleich ich davon ausgehe, dass mein Antrag einfacher Natur ist. Vorliegend handelt es sich ferner um Umweltinformationen, sodass die von Ihnen zitierte Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ohnehin nicht einschlägig wäre. Zuletzt mache ich hilfsweise geltend, dass ich als grundsätzlich BAföG-berechtigter Student einen Erlass (hilfsweise: eine Ermäßigung) etwaiger Gebühren zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls beantrage. Weitere Details und Nachweise hierüber erbringe ich bei Bedarf gerne. Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299123/

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Auswärtiges Amt
Ablehnung
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
28. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen