Listenstreichung 10 Foltertips

Mich würde die Listenstreichung des C64 Spiels "10 Foltertips" interessieren.

Diese erfolgte in der Bekanntmachung am 30.05.2014 (Nr. B3)

Vielen Dank im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mich würde die Listenstreichung des C…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Listenstreichung 10 Foltertips [#303960]
Datum
24. März 2024 02:17
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich würde die Listenstreichung des C64 Spiels "10 Foltertips" interessieren. Diese erfolgte in der Bekanntmachung am 30.05.2014 (Nr. B3) Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303960/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie die Indizierungsentscheidung von 1989. Die Listenstr…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Listenstreichung 10 Foltertips [#303960]
Datum
27. März 2024 07:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie die Indizierungsentscheidung von 1989. Die Listenstreichung erfolgte durch A 142/2014 auf Grundlage von § 18 Absatz 7 Satz 2 Jugendschutzgesetz. Dort steht: "Nach Ablauf von 25 Jahren verliert eine Aufnahme in die Liste ihre Wirkung". Konkret bedeutet das: Alle indizierten Medien, soweit sie sich noch in der Liste befinden, werden 25 Jahre nach der Indizierung noch einmal überprüft. Wenn das Medium nicht mehr verfügbar ist (technisch nicht mehr abspielbar oder das Prüfobjekt unauffindbar ist), wird es aus formalen Gründen gestrichen. Wenn es abspielbar ist, aber keine Jugendgefährdung mehr davon ausgeht, wird es auf Grundlage der gesetzlichen Vorschrift gestrichen, ohne dass dazu eine ausformulierte Entscheidung abgefasst wird. So liegt der Fall auch bei dem Computerspiel "10 Foltertipps". Mehr als die Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist daher auch bei uns nicht vorhanden. Für Rückfragen können Sie sich gern melden. Mit freundlichen Grüßen