Liste/Übersicht aller privaten Empfänger und bzw. Abonnenten des Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Liste/Übersicht aller privaten Empfänger und bzw. Abonnenten des Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. April 2014
  • Frist
    13. Mai 2014
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste/Übe…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste/Übersicht aller privaten Empfänger und bzw. Abonnenten des Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern [#6236]
Datum
11. April 2014 22:13
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste/Übersicht aller privaten Empfänger und bzw. Abonnenten des Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Liste/Übersicht aller privaten Empfänger und bzw. Abonnenten des Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Liste/Übersicht aller privaten Empfänger und bzw. Abonnenten des Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Datum
30. April 2014 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 5.8.1.020/011/2014-03455 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 11. April 2014 haben wir erhalten. Hierin bitten Sie um Übersendung einer Liste/Übersicht aller privaten Empfänger bzw. Abonnenten unseres Tätigkeitsberichts. Diese Informationen lassen sich durch uns zusammenstellen. Gemäß § 13 Abs. 1 IFG M-V sind für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren zu erheben. Da es sich vorliegend um eine schriftliche Auskunft handelt, die mit einem umfangreichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, müssten wir gem. § 13 IFG M-V in Verbindung mit § 1 Abs. 1 IFGKostVO M-V und der Tarifstelle 1.3 (Teil A des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu IFGKostVO M-V) Gebühren erheben. Wie hoch diese sind und ob sie der in § 4 IFGKostVO M-V beschriebenen Mitteilungspflicht unterliegen, können wir derzeit noch nicht einschätzen. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit uns mitzuteilen, ob Sie weiterhin den vollständigen Zugang zu allen privaten Empfängern bzw. Abonnenten unseres Tätigkeitsberichts oder ggf. einen eingeschränkten Zugang zu Informationen begehren. Sollte Letzteres der Fall sein, bitten wir Sie, Ihr Auskunftsbegehren weiter zu konkretisieren. In dem anderen Fall, das heißt, sofern Sie Zugang zu sämtlichen Empfängern bzw. Abonnenten unseres Tätigkeitsberichts begehren, würden wir Ihren Antrag entsprechend so behandeln. In diesem Fall müssten wir jedoch nach § 7 i. V. m. § 9 IFG M-V eine Drittbeteiligung durchführen. Sollte für diese Amtshandlung ein Verwaltungsaufwand von höher als 200,00 €€ anfallen, würden wir Sie entsprechend der Regelung zu § 4 IFGKostVO M-V vor Leistungserbringung in Kenntnis setzen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir bis zur Beantwortung der o. g. Fragen Ihr Auskunftsbegehren nicht weiter bearbeiten werden. Mit freundlichen Grüßen