Live-Übertragung von Stadtratssitzungen im Internet im Zeitalter von DSGVO, ThürIFG, IWG & ThürTG?

Antrag nach dem ThürIFG

Liebe << Antragsteller:in >>

in Jena und Erfurt werden die Stadtratssitzungen live übertragen und aufgezeichnet. Dies ist natürlich vor allem auf Grund des Spannungsverhältnisses zwischen dem Blickwinkel des Datenschutzes einerseits und des Blickwinkels der Informationsfreiheit und Transparenz andererseits interessant.

Im Ratsinformationssystem der Stadt Erfurt findet sich folgende alte Stellungnahme des damaligen TLfDI, welche scheinbar Grundlage der Regelungen und Verträge mit den Fernseh- und Streaminganbietern in Erfurt und Jena zu sein scheint: http://buergerinfo.erfurt.de/bi/getfile.php?id=251334&type=do&
(Den Vertrag mit JenaTV konnten wir bereits nach gut 6 Monaten befreien :) )

Euer Haus (Harald Stauch) schreibt dort 2010 u.a.:

- Bereitstellung der Videoclips bzw. Audiodateien grundsätzlich in einem Format, das nicht ohne weiteres eine Speicherung durch die Internetnutzer erlaubt,

- zeitliche Begrenzung der Abrufbarkeit der Videoclips bzw. Audiodateien höchstens bis zur nächsten Sitzung.

Wie sind diese beiden Punkte mit Blick auf das in 2012 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), dem vielleicht irgendwann in 2019 mal kommenden Transparenzgesetz (ThürTG) und natürlich dem Bundesinformationsweiterverwendungsgesetz (IWG) auszulegen?

Welche Änderungen an der Stellungnahme würden sich durch die DSGVO ergeben?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG).

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2018
  • Frist
    2. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG Liebe Datenschützer und Informationsbefreier, in Jena und Erfurt werden die Stadtratssit…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Live-Übertragung von Stadtratssitzungen im Internet im Zeitalter von DSGVO, ThürIFG, IWG & ThürTG? [#35342]
Datum
29. Dezember 2018 22:23
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG Liebe Datenschützer und Informationsbefreier, in Jena und Erfurt werden die Stadtratssitzungen live übertragen und aufgezeichnet. Dies ist natürlich vor allem auf Grund des Spannungsverhältnisses zwischen dem Blickwinkel des Datenschutzes einerseits und des Blickwinkels der Informationsfreiheit und Transparenz andererseits interessant. Im Ratsinformationssystem der Stadt Erfurt findet sich folgende alte Stellungnahme des damaligen TLfDI, welche scheinbar Grundlage der Regelungen und Verträge mit den Fernseh- und Streaminganbietern in Erfurt und Jena zu sein scheint: http://buergerinfo.erfurt.de/bi/getfile.php?id=251334&type=do& (Den Vertrag mit JenaTV konnten wir bereits nach gut 6 Monaten befreien :) ) Euer Haus (Harald Stauch) schreibt dort 2010 u.a.: - Bereitstellung der Videoclips bzw. Audiodateien grundsätzlich in einem Format, das nicht ohne weiteres eine Speicherung durch die Internetnutzer erlaubt, - zeitliche Begrenzung der Abrufbarkeit der Videoclips bzw. Audiodateien höchstens bis zur nächsten Sitzung. Wie sind diese beiden Punkte mit Blick auf das in 2012 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), dem vielleicht irgendwann in 2019 mal kommenden Transparenzgesetz (ThürTG) und natürlich dem Bundesinformationsweiterverwendungsgesetz (IWG) auszulegen? Welche Änderungen an der Stellungnahme würden sich durch die DSGVO ergeben? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Anfrage zu Live-Übertragung von Stadtratssitzungen im Internet im Zeitalter von DS-GVO, ThürIFG, IWG & ThürTG …
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Anfrage zu Live-Übertragung von Stadtratssitzungen im Internet im Zeitalter von DS-GVO, ThürIFG, IWG & ThürTG
Datum
15. Januar 2019 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben nebst Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Bednjak. Mit freundlichen Grüßen