Lizenz für Brockhaus-Online

Informationen, aus denen hervorgeht, auf welchen Grundlagen die Anschaffung der drei Jahres Lizenz für Brockhaus-Online beruht.
Insebesondere:
- Welche Mitbewerber wurden geprüft und aus welchen Gründen kein Zuschlag erteilt?
- Welche pädagogischen Kriterien wurden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt?
- Welches Nutzerverhalten wurde zu Grunde gelegt?
- Welche Erfahrungswerte gibt es mit der Nutzung der Plattform EDMOND? Zugriffzahlen, Nutzungstatistiken,...

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2021
  • Frist
    23. März 2021
  • 11 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lizenz für Brockhaus-Online [#213189]
Datum
19. Februar 2021 11:58
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen, aus denen hervorgeht, auf welchen Grundlagen die Anschaffung der drei Jahres Lizenz für Brockhaus-Online beruht. Insebesondere: - Welche Mitbewerber wurden geprüft und aus welchen Gründen kein Zuschlag erteilt? - Welche pädagogischen Kriterien wurden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt? - Welches Nutzerverhalten wurde zu Grunde gelegt? - Welche Erfahrungswerte gibt es mit der Nutzung der Plattform EDMOND? Zugriffzahlen, Nutzungstatistiken,...
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213189/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Ver…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
19. Februar 2021 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage "Lizenz für Brockhaus-Online“ [#213189]
Datum
17. März 2021 17:05
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 19. Februar 2021. Diese wird zur Zeit durch unser Haus bearbeitet. Aufgrund interner Abstimmungsprozesse kommt es zu wenigen Verzögerungen, die wir bereits an dieser Stelle zu entschuldigen bitten. Eine Antwort auf Ihr Informationsgesuch vom 19. Februar 2021 werden wir Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lizenz für Brockhaus-Online“ vom 19.02.2021 (#2…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage "Lizenz für Brockhaus-Online“ [#213189]
Datum
27. März 2021 13:52
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lizenz für Brockhaus-Online“ vom 19.02.2021 (#213189) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213189/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Ver…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
27. März 2021 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Mail vom 19. Februar 2021 begehren Sie Informationen darüber, auf welchen Grundl…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Lizenz für Brockhaus-Online [#213189]
Datum
6. April 2021 13:11
Status
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Mail vom 19. Februar 2021 begehren Sie Informationen darüber, auf welchen Grundlagen die Anschaffung der Drei-Jahres-Lizenz für das Angebot von Brockhaus beruht. Sie begehren insbesondere Auskunft darüber, welche Mitbewerber geprüft wurden und aus welchen Gründen kein Zuschlag erteilt wurde, welche pädagogischen Kriterien bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wurden, welches Nutzerverhalten zu Grunde gelegt wurde und welche Erfahrungswerte es mit der Nutzung der Plattform EDMOND gibt (Zugriffzahlen, Nutzungsstatistiken etc.). Den entsprechenden Vorgang erhalten Sie in der Anlage. Ferner nehme ich zu Ihren Fragen wie folgt Stellung: Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Schule und Bildung beschlossen, die Kommunen bei ihrer Aufgabe, den Schulen Lernmittel zur Verfügung zu stellen, mit der Beschaffung von Landeslizenzen zu unterstützen. Neben der Drei-Jahres-Lizenz für Brockhaus für 1,5 Millionen Euro netto (1,6 Millionen Euro brutto) werden für eine weitere Million Euro zeitnah weitere Landeslizenzen über EDMOND NRW angeschafft. Diese Landeslizenzen stehen nicht in Zusammenhang mit der Lizenz für Brockhaus, sondern werden über EDMOND NRW beschafft. Die bereits erworbene Drei-Jahres-Lizenz für das Brockhaus-Angebot umfasst die Enzyklopädie, ein Jugend- und ein Kinderlexikon und den Kurs "Richtig Recherchieren". Aus fachlicher und pädagogischer Sicht waren besonders folgende Überlegungen leitend: Das Brockhaus-Angebot ist der umfassendste fachlich betreute lexikalische Bestand im deutschsprachigen Raum. Altersgerechte Einstiegsinformationen in übersichtlicher, konzentrierter und schülergerechter Form und redaktionell geprüfte, objektive Inhalte sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass Schülerinnen und Schüler die Kompetenz erwerben, Informationen sicher bewerten zu können. Die Inhalte des Kinder- und Jugendlexikons sind so aufbereitet, dass sie sich speziell an Kinder und Jugendliche richten. Neben Informationstexten, Bildern, Grafiken und Karten enthält das Brockhaus Online-Nachschlagewerk auch Audio- und Videodateien. Zur Unterstützung von Lernanfängerinnen und Lernanfängern, aber auch von Schülerinnen und Schülern, die weiterer Unterstützung bedürfen, bieten die technischen Möglichkeiten der Brockhaus-Plattform vielfältige Zugänge. So sind in dem Angebot unter anderem eine Vorlesefunktion und diverse Texteinstellungen integriert, ebenso eine Übersetzungsfunktion (inkl. Vorlesefunktion) in 60 Sprachen, die das Leseverständnis von Schülerinnen und Schülern mit geringeren Deutschkenntnissen erleichtert. Im Online-Kurs "Richtig Recherchieren" können Schülerinnen und Schüler lernen, selbstbestimmt und verantwortlich mit digitalen Medien umzugehen. Durch das Ministerium für Schule und Bildung wurde eine umfassende Markterkundung durchgeführt, aus der sich das Alleinstellungsmerkmal des Brockhaus-Angebots ergeben hat. Dies entsprach auch dem Ergebnis der von anderen Bundesländern, die ebenfalls das Brockhaus Produktpaket erworben haben, durchgeführten Markterkundungen (z.B. Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt). Dennoch hat das Ministerium für Schule und Bildung im Amtsblatt der Europäischen Union eine freiwillige Ex-Ante Transparenzbekanntmachung veröffentlicht, um über die beabsichtigte Auftragserteilung zu informieren und interessierten Marktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse am Auftrag zu bekunden. Trotz Veröffentlichung der Ex-Ante-Bekanntmachung hat kein weiterer potentieller Anbieter ein Interesse an dem Auftrag bekundet. Da die Beschaffung von Lernmitteln eine originäre Aufgabe der Schulträger und somit der Kommunen ist und die Anbindung des Angebots über EDMOND NRW und LOGINEO LMS erfolgen sollte, hat das Ministerium die Medienberatung NRW mit der Beschaffung der Landeslizenz für das Brockhaus-Angebot beauftragt. Die Medienberatung NRW (vertreten durch den Landschaftsverband Rheinland) hat die beabsichtigte Auftragserteilung erneut europaweit veröffentlicht. Die Bekanntmachung ist unter https://ted.europa.eu/ öffentlich abrufbar. Auch hierauf hat kein weiterer potentieller Anbieter Interesse bekundet. In der Folge hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als (ein) Träger der Medienberatung NRW den Vertrag über den Erwerb der Landeslizenzen abgeschlossen. Die Lizenzen werden über EDMOND NRW, dem Onlinedienst für Bildungsmedien der Medienzentren in Nordrhein-Westfalen, zukünftig der Bildungsmediathek NRW, zur Verfügung gestellt (http://www.edmond-nrw.de/). Darüber hinaus ist geplant, diese auch direkt in das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS zu integrieren, das bereits 2.407 Schulen in NRW einsetzen (Stand: 05.03.2021). Nutzungsberechtigt sind alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die Zahlen bei EDMOND NRW haben sich folgendermaßen entwickelt: Jahr Views 2015 149015 2016 171789 2017 191414 2018 225762 2019 297231 2020 670025 2021 352574 Total 2057810 2021: Zahl bis einschließlich 07. März 2021 Mit freundlichen Grüßen