Lizenz von Arzneimittelinformationen gemäß § 11 AMG

1) Liste der zulässigen Lizenzen (im Sinne von Nutzungsrechten), unter denen Arzneimittelinformationen gemäß § 11 des Arzneimittelgesetzes (AMG) für Humanarzneimittel veröffentlicht werden dürfen.

2) Die Lizenz bzw. das Nutzungsrecht welches gilt, wenn keine Lizenz angegeben ist (ggf. "Gemeinfreiheit")

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Liste der zuläss…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
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Betreff
Lizenz von Arzneimittelinformationen gemäß § 11 AMG [#171291]
Datum
30. November 2019 23:24
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Liste der zulässigen Lizenzen (im Sinne von Nutzungsrechten), unter denen Arzneimittelinformationen gemäß § 11 des Arzneimittelgesetzes (AMG) für Humanarzneimittel veröffentlicht werden dürfen. 2) Die Lizenz bzw. das Nutzungsrecht welches gilt, wenn keine Lizenz angegeben ist (ggf. "Gemeinfreiheit")
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 171291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171291 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lizenz von Arzneimittelinformationen gemäß § 11…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
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Betreff
AW: Lizenz von Arzneimittelinformationen gemäß § 11 AMG [#171291]
Datum
4. Januar 2020 10:27
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lizenz von Arzneimittelinformationen gemäß § 11 AMG“ vom 30.11.2019 (#171291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 171291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171291
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2019#0105-IFG, Hr. Antragsteller/in, zulässige Lizenzen #0004 Antwort Sehr geehrteAnt…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2019#0105-IFG, Hr. Antragsteller/in, zulässige Lizenzen #0004 Antwort
Datum
10. Januar 2020 09:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
457,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
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AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2019#0105-IFG, Hr. Antragsteller/in, zulässige Lizenzen #0004 Antwort [#171291] S…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
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Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2019#0105-IFG, Hr. Antragsteller/in, zulässige Lizenzen #0004 Antwort [#171291]
Datum
12. Januar 2020 23:39
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sie steht scheinbar im Widerspruch zu Informationen auf die Sie verweisen. Sie verweisen auf die AMIS-Datenbank (Link: [1]). Sie schreiben: "Ob und in welchem Umfang die Zulassungsinhaber darüber hinaus Dritten gestatten, diese Informationen für spezifische Zwecke zu publizieren, entzieht sich unserer Kenntnis und liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BfArM. " Unter gegebenem Link ([1]) steht aktuell zu lesen: "Copyright: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) [...] Bei weitergehender Verwendung der Daten ist vorher die Genehmigung des Datenbankherstellers BfArM einzuholen." Trifft der zitierte Copyright-Text zu, also ist das BfArM zuständig für die Genehmigung der Verwendung der per AMIS veröffentlichten Arzneimittelinformationen? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2020#0005-IFG, Hr. Antragsteller/in, zulässige Lizenzen#0003 Antwort Sehr geehrteAntr…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2020#0005-IFG, Hr. Antragsteller/in, zulässige Lizenzen#0003 Antwort
Datum
27. Januar 2020 10:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
329,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2020#0005-IFG, Hr. Antragsteller/in, zulässige Lizenzen#0003 Antwort [#171291] Se…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2020#0005-IFG, Hr. Antragsteller/in, zulässige Lizenzen#0003 Antwort [#171291]
Datum
27. Januar 2020 23:37
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Nachfrage. Sie schreiben: "die Datenbank des BfArM enthält Informationen zu Arzneimitteln, deren Veröffentlichung gesetzlich geregelt ist. Die Datenbank stellt mit der Summe an Informationen ein Gesamtwerk dar, dessen Urheber das BfArM ist. Insoweit obliegen dem BfArM auch die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dieser Datenbank." Somit wäre festzuhalten, dass die AMIS eine amtliche Datenbank ist. Zu meiner eingangs gestellten Frage, ob Gemeinfreiheit für die per AMIS veröffentlichten Daten gilt, möchte ich daher noch einmal eingehen. Der VGH Baden-Württemberg urteilte am 07.05.2013 (10 S 281/12) : "§ 5 UrhG ist auf amtliche Datenbanken analog anzuwenden." [1] Gilt im Falle der AMIS-Datenbank § 5 UrhG? (Falls nicht: wie ist dies zu begründen?) Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> [1] https://openjur.de/u/631314.html Anfragenr: 171291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171291

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
IFG-Anfrage; Zulässige Lizenzen; Beantwortung der 2. Rückfrage; Urheberrechtliche Einordnung Datenbank AMIS Sehr g…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
IFG-Anfrage; Zulässige Lizenzen; Beantwortung der 2. Rückfrage; Urheberrechtliche Einordnung Datenbank AMIS
Datum
7. Februar 2020 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen