Lizenzbedingungen für die Inhalte der "Ankommen"-App

Lizenzbedingungen für die Inhalte der "Ankommen"-App

Hintergrund
[1] Eine App, die das „Ankommen“ erleichtert, 13.01.2016 - https://www.goethe.de/de/uun/prs/prm/20684262.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Mai 2016
  • Frist
    7. Juni 2016
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Lizenzbedingunge…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Lizenzbedingungen für die Inhalte der "Ankommen"-App [#16676]
Datum
5. Mai 2016 08:18
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lizenzbedingungen für die Inhalte der "Ankommen"-App Hintergrund [1] Eine App, die das „Ankommen“ erleichtert, 13.01.2016 - https://www.goethe.de/de/uun/prs/prm/20684262.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ihre Anfragen zur App "Ankommen" Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfragen bzgl. der App…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Ihre Anfragen zur App "Ankommen"
Datum
6. Juni 2016 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfragen bzgl. der App "Ankommen". Diese wurde gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Goethe Institut und dem Bayerischen Rundfunk erstellt. Die technische Entwicklung hat der Bayerische Rundfunk übernommen, so dass Sie sich mit diesbezüglichen Fragen bitte direkt dorthin wenden. Gleiches gilt für Ihre Frage nach Lizenzbedingungen. Die Allianzpartner haben ihr Know-how unentgeltlich zur Verfügung gestellt, die Vergabe eines Auftrags nach den einschlägigen Bestimmungen war daher nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ihre Anfragen zur App "Ankommen" Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfragen bzgl. der App…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Ihre Anfragen zur App "Ankommen"
Datum
6. Juni 2016 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfragen bzgl. der App "Ankommen". Diese wurde gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Goethe Institut und dem Bayerischen Rundfunk erstellt. Die technische Entwicklung hat der Bayerische Rundfunk übernommen, so dass Sie sich mit diesbezüglichen Fragen bitte direkt dorthin wenden. Gleiches gilt für Ihre Frage nach Lizenzbedingungen. Die Allianzpartner haben ihr Know-how unentgeltlich zur Verfügung gestellt, die Vergabe eines Auftrags nach den einschlägigen Bestimmungen war daher nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ihre Anfragen zur App "Ankommen" Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfragen bzgl. der App…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Ihre Anfragen zur App "Ankommen"
Datum
6. Juni 2016 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfragen bzgl. der App "Ankommen". Diese wurde gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Goethe Institut und dem Bayerischen Rundfunk erstellt. Die technische Entwicklung hat der Bayerische Rundfunk übernommen, so dass Sie sich mit diesbezüglichen Fragen bitte direkt dorthin wenden. Gleiches gilt für Ihre Frage nach Lizenzbedingungen. Die Allianzpartner haben ihr Know-how unentgeltlich zur Verfügung gestellt, die Vergabe eines Auftrags nach den einschlägigen Bestimmungen war daher nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Gustav Wall
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Antwort vom 6. Juni 2016 16:05 auf meine Informationsfreiheits…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Lizenzbedingungen für die Inhalte der "Ankommen"-App [#16676]
Datum
7. Juni 2016 06:58
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Antwort vom 6. Juni 2016 16:05 auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Lizenzbedingungen für die Inhalte der "Ankommen"-App “ vom 05.05.2016 #16676. Sie schreiben: > vielen Dank für Ihre Anfragen bzgl. der App "Ankommen". > Diese wurde gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Goethe Institut und dem Bayerischen Rundfunk erstellt. Die Tatsache, dass die App "Ankommen" „gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Goethe Institut und dem Bayerischen Rundfunk erstellt wurde", habe ich bereits der in meiner Informationsfreiheitsanfrage vom 05.05.2016 (#16676) verlinkten Pressemitteiling [1] entnomnen. In Ihrer Antwort vom 6. Juni 2016 16:05 schreiben Sie auch: > Die technische Entwicklung hat der Bayerische Rundfunk übernommen, so dass Sie sich mit diesbezüglichen Fragen bitte direkt dorthin wenden. Gleiches gilt für Ihre Frage nach Lizenzbedingungen. Für mich ist unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einerseits in der Pressemitteiling [1] erklärt > Das BAMF übernimmt die Gesamtverantwortung für die App und hat gemeinsam mit der BA sowie dem Goethe-Institut die Inhalte bereitgestell und jetzt als Antwort auf meiner Frage > Welche Lizenzbedingungen für die Inhalte der "Ankommen"-App gelten? mich an den Auftragnehmer, der die "Ankommen"-App entwickelt hat, verweist: > Die technische Entwicklung hat der Bayerische Rundfunk übernommen, so dass Sie sich mit diesbezüglichen Fragen bitte direkt dorthin wenden. Nach meiner Auffassung ist die Antwort auf meine Frage > Welche Lizenzbedingungen für die Inhalte der "Ankommen"-App gelten? unabhängig davon, wer die "Ankommen"-App technisch entwickelt hat. Die Inhalte, nicht die Technik stellen den eigentlichen Mehrwert der "Ankommen"-App. Und die Erfahrung, die die Nutzer der https://fragdenstaat.de/ -Plaffform immer wieder machen, ist, dass die Bundesbehörden einen großen Wert auf die Lizenzbedingungen der jeweiligen Inhalte legen, bspw. dann, wenn die Bundesbehörden die Veröffentlichung von bestimmten Inhalten verhindern wollen. Meine Frage in Bezug auf die Lizenzbedingungen zielt darauf, welchen Einschränkungen unterliegen die inhalte, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für das Projekt "Ankommen"-App bereitgestellt wurden? ln der Pressemitteiling [1] erklären die Projektteilnehmer > Das Angebot soll kontinuierlich weiterentwickelt werden und ist offen für zusätzliche Partnerschaften und Inhalte Für die potenzielle Partner der "Ankommen"-App ist es essenziell wichtig, unter welchen Bedingungen die Inhalte der "Ankommen"-App verwendbar sind. Ich kann mir vorstellen, dass es zahlreiche potenzielle Partner gibt, die aktiv sich dafür engagieren, dass das "Ankommen" für die Flüchtlinge gelingt. Viele dieser potenziellen Partner aber datenschutzrechtliche Bedenken haben, weiI zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Bezugsquellen der "Ankommen"-App-Inhalte die Websites zweier großen Medienkonzerne. Websites itunes.apple.com/de/ und play.google.com/. Auf den Websites itunes.apple.com/de/ und play.google.com/ sind die persönlichen Daten der "Ankommen"-App Nutzer aber vom europäischen Recht _nicht_ geschützt, was nach meiner Auffassung für ein aus Steuergeldern finanziertes Projekt nicht statthaft ist. Inn Bezug auf den Konzern Google haben der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sowie die französische Datenschutzaufsichtsbehörde Commission Nationale de l´Informatique et des Libertés (CNIL) angemahnt, dass die Verknüpfung der personenbezogenen Daten durch Google gegen die Richtlinien der EU verstoße - s. "Datenschutzbeauftragter Schaar: Google-Datenschutzerkärung verstößt gegen europäisches Recht", 29.02.2012 - https://www.wbs-law.de/datenschutz/date… , "BfDI: Kritik an neuer Datenschutzerklärung von Google", 29.02.2012 - http://www.jurablogs.com/go/bfdi-kritik… Ich halte meine Anfrage #16676 aufrecht. Ich präzisiere meine Frage. Meine präzisierte Frage lautet "Welche Lizenzbedingungen gelten für die Inhalte, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für das Projekt "Ankommen"-App bereitgestellt wurden?" Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall [1] Eine App, die das „Ankommen“ erleichtert, 13.01.2016 - https://www.goethe.de/de/uun/prs/prm [2] Datenschutzbeauftragter Schaar: Google-Datenschutzerkärung verstößt gegen europäisches Recht, 29.02.2012 - https://www.wbs-law.de/datenschutz/date… [3] BfDI: Kritik an neuer Datenschutzerklärung von Google, 29.02.2012 - http://www.jurablogs.com/go/bfdi-kritik… Anfragenr: 16676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gustav Wall
Vermittlung bei Anfrage „Lizenzbedingungen für die Inhalte der "Ankommen"-App“ [#16676] Sehr geehrte Dam…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lizenzbedingungen für die Inhalte der "Ankommen"-App“ [#16676]
Datum
7. Juni 2016 07:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/16676 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mich mit meiner Frage auf eine nicht staatliche Einrichtung den Bayerischen Rundfunk verweist. Obwohl in der Pressemitteiling https://www.goethe.de/de/uun/prs/prm/20684262.html [1] hat das BAMF unmissverständlich bekanntgegeben: > Das BAMF übernimmt die Gesamtverantwortung für die App Das Projekt „Ankommen“-App wurde u.a. aus Mitteln des Bundes fünanziert, das BAMF trägt die Gesamtverantwortung für die „Ankommen“-App, deswegen ist nach meiner Auffassung das BAMF dazu verpflichtet, meine Anfrage „Lizenzbedingungen für die Inhalte der "Ankommen"-App“ zu beantworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. [1] Eine App, die das „Ankommen“ erleichtert, 13.01.2016 - https://www.goethe.de/de/uun/prs/prm/20684262.html Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 16676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AnkommensApp - Lizenzbedingungen Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AnkommensApp - Lizenzbedingungen
Datum
8. Juli 2016 13:14
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/004 II#0220 Sehr geehrter Herr Wall, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG App Ankommen - Lizenz Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/004 I…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG App Ankommen - Lizenz
Datum
30. Dezember 2016 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/004 II#0220 Sehr geehrter Herr Wall, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen