Lizenzen zur Produktion und Vertrieb von Cannabis

1. Welche Anforderungen werden an die Vergabe von Lizenzen zu Produktion und Vertrieb von Cannabis als Genussmittel gestellt bzw. welche Anforderungen sind zu erwarten?
2. Wie stellt das Ministerium sicher, dass neben großen Unternehmen, die sich bereits jetzt auf dem Markt befinden und Cannabis zu medizinischen Zwecken produzieren und vertreiben, auch kleinere Unternehmen und Start-ups einen Marktzugang zur Produktion und zum Vertrieb von Cannabis als Genussmittel erhalten? Wird es staatliche Förderungen oder staatliche Eigenproduktion geben?
3. Falls die Anforderungen an die Vergabe von Lizenzen noch nicht feststehen: Wann ist mit einer Veröffentlichung der Anforderungen zum Zwecke der Vorbereitung der Unternehmen auf die Markteinführung zu rechnen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
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Joel Bella
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Anforderungen werden an die…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Joel Bella
Betreff
Lizenzen zur Produktion und Vertrieb von Cannabis [#269586]
Datum
6. Februar 2023 15:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Anforderungen werden an die Vergabe von Lizenzen zu Produktion und Vertrieb von Cannabis als Genussmittel gestellt bzw. welche Anforderungen sind zu erwarten? 2. Wie stellt das Ministerium sicher, dass neben großen Unternehmen, die sich bereits jetzt auf dem Markt befinden und Cannabis zu medizinischen Zwecken produzieren und vertreiben, auch kleinere Unternehmen und Start-ups einen Marktzugang zur Produktion und zum Vertrieb von Cannabis als Genussmittel erhalten? Wird es staatliche Förderungen oder staatliche Eigenproduktion geben? 3. Falls die Anforderungen an die Vergabe von Lizenzen noch nicht feststehen: Wann ist mit einer Veröffentlichung der Anforderungen zum Zwecke der Vorbereitung der Unternehmen auf die Markteinführung zu rechnen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joel Bella Anfragenr: 269586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269586/ Postanschrift Joel Bella << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joel Bella
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bella, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen a…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Lizenzen zur Produktion und Vertrieb von Cannabis[#269586]
Datum
7. Februar 2023 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bella, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 6. Februar 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrter Herr Bella, wir nehmen Bezug …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 6. Februar 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
9. Februar 2023 09:38
Status
Sehr geehrter Herr Bella, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 6. Februar 2023. Zunächst bitten wir um Verständnis, dass keine Aussagen zu in Rede stehenden Vorhaben möglich sind. Der Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht vor, eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einzuführen. Dadurch soll die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden. Eine Evaluierung des Gesetzes auf gesellschaftliche Auswirkungen soll nach vier Jahren erfolgen. Vorrangiges Ziel und Leitgedanke des Gesetzgebungsvorhabens wird daher sein, durch eine kontrollierte Abgabe für einen bestmöglichen Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu sorgen, den Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen sowie den Schwarzmarkt und die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen. Anreize zur Ausweitung des Cannabiskonsums sollen nicht geschaffen werden. Das Gesetzgebungsvorhaben betrifft umfangreiche ressortübergreifende Fragestellungen, von der gesetzlichen Ausgestaltung des Anbaus, der Produktion, des Handels, Verkaufs, Verbraucher-, Jugend- und Nichtraucherschutzes bis hin zum Steuer-, Straßenverkehrs-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten- sowie Völker- und Europarecht. Derzeit erstellt das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit weiteren zuständigen Bundesministerien einen Gesetzentwurf. Grundlage für den Gesetzesentwurf ist das am 26. Oktober 2022 vom Bundeskabinett beschlossene Eckpunktepapier. Zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken und zum Zeitplan des Gesetzgebungsvorhabens kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Der geplante Gesetzentwurf muss zudem vor seiner Verabschiedung voraussichtlich im Rahmen einer Notifizierung der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen