Lizenzverträge zwischen dem LKA NRW und Palantir

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut dem Artikel "NRW-Polizei: Knapp 40 Millionen Euro für umstrittene Palantir-Software" [1] des WDRs sollen "Insgesamt 22 Millionen Euro netto [...] demnach alleine die Zahlungen an Palantir betragen – Lizenzkosten für fünf Jahre.".
Ich bitte daher um den Vertrag zwischen dem LKA NRW und der Firma Palantir über Nutzung der Palantir-Software.

[1] https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-polizei-datenbank-software-palantir-kosten-100.html

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. September 2022
  • Frist
    29. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Artikel &…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lizenzverträge zwischen dem LKA NRW und Palantir [#259761]
Datum
27. September 2022 19:34
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Artikel "NRW-Polizei: Knapp 40 Millionen Euro für umstrittene Palantir-Software" [1] des WDRs sollen "Insgesamt 22 Millionen Euro netto [...] demnach alleine die Zahlungen an Palantir betragen – Lizenzkosten für fünf Jahre.". Ich bitte daher um den Vertrag zwischen dem LKA NRW und der Firma Palantir über Nutzung der Palantir-Software. [1] https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-polizei-datenbank-software-palantir-kosten-100.html Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259761/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lizenzverträge zwischen dem LKA NRW und Palant…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lizenzverträge zwischen dem LKA NRW und Palantir [#259761]
Datum
29. Oktober 2022 09:37
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lizenzverträge zwischen dem LKA NRW und Palantir“ vom 27.09.2022 (#259761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeskriminalamt NRW
LKA NRW ZA4-57.03.01-722-22 - Zwischenbescheid << Antragsteller:in >> LKA NRW DSB-V ZA4-57.03.01-722/2…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
LKA NRW ZA4-57.03.01-722-22 - Zwischenbescheid << Antragsteller:in >>
Datum
31. Oktober 2022 11:44
Status
Warte auf Antwort
LKA NRW DSB-V ZA4-57.03.01-722/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihres Antrages (Anfragenr: 259761) beabsichtige ich eine Beauskunftung bzw. Teilbeauskunftung nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vorzunehmen. Die Übersendung eines klagefähigen Bescheides inkl. Rechtsbehelfsbelehrung mit meiner Erläuterung und Begründung bedarf jedoch noch der weiteren Vorbereitung. Aus diesem Grund bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Die abschließende Bearbeitung wird noch etwa 10 Werktage in Anspruch nehmen. Diesen Bescheid werde ich Ihnen dann mit Postzustellungsurkunde an die von Ihnen angegebene Meldeanschrift übersenden. Ungeachtet dessen weise ich Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW anzurufen. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: LKA NRW ZA4-57.03.01-722-22 - Zwischenbescheid << Antragsteller:in >> [#259761] Sehr geehrte Damen…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LKA NRW ZA4-57.03.01-722-22 - Zwischenbescheid << Antragsteller:in >> [#259761]
Datum
30. November 2022 15:04
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lizenzverträge zwischen dem LKA NRW und Palantir“ vom 27.09.2022 (#259761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landeskriminalamt NRW
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-722/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> &…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW: Lizenzverträge zwischen dem LKA NRW und Palantir [#259761]
Datum
22. Dezember 2022 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-722/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sehr << Antragsteller:in >> unter Hinweis auf meinen Zwischenbescheid vom 31.10.2022 verzögerte sich meine Beantwortung aufgrund Ihrer parallelen Anfrage in der gleichen Thematik (Anfrage Nr. 259759). Ich bitte dies zu entschuldigen und um Ihr Verständnis. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur Übersendung des Vertrages zwischen dem LKA NRW und der Fa. Palantir hinsichtlich des Kaufs einer Softwarelösung werde ich Ihnen in Abstimmung mit der fachverantwortlichen Stelle die erbetenen Informationen nicht zur Verfügung stellen, da nach meiner Bewertung die Voraussetzungen für dessen Absehen gemäß der § 6 lit. a) IFG NRW und § 8 IFG NRW vorliegen. Da mir die Übersendung eines ablehnenden Bescheids aus verwaltungsrechtlichen Gründen per E-Mail nicht möglich ist, werde ich diesen per Postzustellungsurkunde an die von Ihnen angegebene postalische Anschrift übersenden. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass sich die Zustellung aufgrund der anstehenden Feiertage verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen