LK Leer Todesfälle nach COVID-19 Impfung Erlass Obduktionen bei Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung

Gemäss Erlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 5.2.2021 waren Sie als Gesundheitsamt des Landkreises bis zum 31.12.2022 angewiesen, unter bestimmten Voraussetzungen GENERELL Obduktionen durch Ihre Amtsärztinnen und Amtsärzte zu veranlassen.

Die verpflichtenden Vorgaben des Sozialministeriums waren hierbei:

1.) Todesfall trat innerhalb 14 Tagen nach COVID-19 Impfstoffgabe ein
2.) Todesfall hatte keine erkennbare Vorerkrankungen, die zum Tod hätten führen können
3.) Todesfall bei Hochaltrigen hatte nach COVID-19 Impfung bereits Fieber oder ähnliche Symptome

Bitte beantworten Se folgende Fragen für den Zeitraum 05.02.2021 bis 31.12.2022:
Wenn möglich aber seit Beginn der Impfkampagne.

1.) Wieviele Todesfälle wurden ihnen im Zeitraum seit Impfkampagnenbeginn oder seit Erlass gemeldet, die innerhalb von 14 Tagen nach COVID-19 Impfung verstarben?

2.) Bitte stellen Sie gern eine Tabelle der Todesfälle zur Verfügung:

Tabellenaufbau:
- Impfstoff
- Datum der letzten COVID-19 Impfung
- Alter
- Geschlecht
- Sterbedatum
- Meldende(r)
- Obduktion angeordnet
- Obduktion durchgeführt
- gemeldet an Das PEI

Anmerkung:
Das Sozialministerium Sachsen-Anhalt hat bei der Auflistung für Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Grossen Anfrage an die Landesregierung SA keinerlei Bedenken im Rahmen von DSGVO Verstössen oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten gesehen (https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp8/drs/d1970aag.pdf Seite 105/106).

Ich bitte daher um eine umfangreiche Begründung, falls Sie einen Hinderungsgrund sehen, diese Daten nicht tabellarisch mitteilen zu können, ich bitte dann um die Mindestdaten, die diesen Bedenken nicht unterliegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 3 Follower:innen
Tom Lausen
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäss Erlass des Niedersächsischen Soz…
An Landkreis Leer - Gesundheitsamt Details
Von
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Betreff
LK Leer Todesfälle nach COVID-19 Impfung Erlass Obduktionen bei Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung [#267597]
Datum
12. Januar 2023 12:23
An
Landkreis Leer - Gesundheitsamt
Status
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäss Erlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 5.2.2021 waren Sie als Gesundheitsamt des Landkreises bis zum 31.12.2022 angewiesen, unter bestimmten Voraussetzungen GENERELL Obduktionen durch Ihre Amtsärztinnen und Amtsärzte zu veranlassen. Die verpflichtenden Vorgaben des Sozialministeriums waren hierbei: 1.) Todesfall trat innerhalb 14 Tagen nach COVID-19 Impfstoffgabe ein 2.) Todesfall hatte keine erkennbare Vorerkrankungen, die zum Tod hätten führen können 3.) Todesfall bei Hochaltrigen hatte nach COVID-19 Impfung bereits Fieber oder ähnliche Symptome Bitte beantworten Se folgende Fragen für den Zeitraum 05.02.2021 bis 31.12.2022: Wenn möglich aber seit Beginn der Impfkampagne. 1.) Wieviele Todesfälle wurden ihnen im Zeitraum seit Impfkampagnenbeginn oder seit Erlass gemeldet, die innerhalb von 14 Tagen nach COVID-19 Impfung verstarben? 2.) Bitte stellen Sie gern eine Tabelle der Todesfälle zur Verfügung: Tabellenaufbau: - Impfstoff - Datum der letzten COVID-19 Impfung - Alter - Geschlecht - Sterbedatum - Meldende(r) - Obduktion angeordnet - Obduktion durchgeführt - gemeldet an Das PEI Anmerkung: Das Sozialministerium Sachsen-Anhalt hat bei der Auflistung für Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Grossen Anfrage an die Landesregierung SA keinerlei Bedenken im Rahmen von DSGVO Verstössen oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten gesehen (https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp8/drs/d1970aag.pdf Seite 105/106). Ich bitte daher um eine umfangreiche Begründung, falls Sie einen Hinderungsgrund sehen, diese Daten nicht tabellarisch mitteilen zu können, ich bitte dann um die Mindestdaten, die diesen Bedenken nicht unterliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tom Lausen Anfragenr: 267597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267597/ Postanschrift Tom Lausen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)

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