LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles

Sie haben auf Bitten der Stadt Celle LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles eingerichtet. Im Rahmen der Verfahren haben Sie inhaltlich zu den Wünschen der Stadt Celle Stellung genommen. Bitte senden Sie mir die Stellungnahmen, insbesondere die Stellungnahme für das LKW-Durchfahrtsverbot auf der B214 Richtung Innenstadt ab Einmündung Baker-Hughes-Straße, zu.

Antwort verspätet

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  • Datum
    26. Januar 2024
  • Frist
    28. Februar 2024
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben auf Bitten der Stadt Celle LK…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
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Betreff
LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles [#298358]
Datum
26. Januar 2024 07:39
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben auf Bitten der Stadt Celle LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles eingerichtet. Im Rahmen der Verfahren haben Sie inhaltlich zu den Wünschen der Stadt Celle Stellung genommen. Bitte senden Sie mir die Stellungnahmen, insbesondere die Stellungnahme für das LKW-Durchfahrtsverbot auf der B214 Richtung Innenstadt ab Einmündung Baker-Hughes-Straße, zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298358/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles“ vo…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
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Betreff
AW: LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles [#298358]
Datum
28. Februar 2024 08:02
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles“ vom 26.01.2024 (#298358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles“ vo…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
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Betreff
AW: LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles [#298358]
Datum
28. Februar 2024 08:03
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles“ vom 26.01.2024 (#298358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles“ vo…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
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Betreff
AW: LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles [#298358]
Datum
13. April 2024 10:27
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „LKW-Durchfahrtsverbote auf Bundesstraßen im Stadtgebiet Celles“ vom 26.01.2024 (#298358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Zur weiteren Erläuterung ein Ausschnitt aus der Berichterstattung der Celleschen Zeitung vom 23.06.2021: (Ausschnitt aus https://www.cz.de/celle/celle/nordwall-und-blumlage-noch-mehr-schilder-gegen-celler-lkw-flut-nordwall-und-blumlage ) "Stadt möchte mehr Schilder aufstellen Die Stadt habe das Problem erkannt und arbeite an dessen Lösung, so die städtische Pressesprecherin Myriam Meißner: "Die Sperrung der Blumlage und des Nordwalls für den Schwerlastverkehr ist Bestandteil des städtischen Lkw-Routenkonzepts. Dieser Bereich war in den letzten drei Jahren baustellenbedingt bereits für den Schwerverkehr ab dem Knoten B 214/Altenceller Schneede/Baker-Hughes-Straße gesperrt. Seit der Verkehrsfreigabe des Nordwalls gilt die Sperrung ab dem Knoten B 214/St.-Georg-Garten." Aktuell habe die Stadt die Landesstraßenbaubehörde als zuständigen Straßenbaulastträger nochmals um Stellungnahme zu einer Sperrung ab dem Knoten B 214/Altenceller Schneede/Baker-Hughes-Straße gebeten. "Bei einer Zustimmung erfolgt die Umsetzung kurzfristig. Insofern wird dieser Vorgang bereits bearbeitet."" Zusammenfassung meiner Anfrage: Bitte stellen Sie mir die zustimmende oder ablehnende Stellungnahme Ihrer Behörde zur oben dargestellten Frage gegenüber der Stadt Celle zur Verfügung. Eine erhöhte Schwierigkeit bei der Bearbeitung meiner Bitte kann ich nicht erkennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>