Lkw-Kontrollstelle in Fahrenzhausen - fehlende Finanzierungsbeteiligung des Bundes

Leitungsvorlage mit vollständigen Mitzeichnungen zur Ablehnung einer Finanzierungsbeteiligung des Bundes an der geplanten Lkw-Kontrollstelle in Fahrenzhausen.

Zum Hintergrund der Anfrage nehme ich Bezug auf die nachfolgenden Informationen.

In der Antwort zu Fragen 1.1 und 1.2 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten des Bayerischen Landtags Sebastian Körber (FDP) vom 09.06.2022 zum Thema "Kontrolle des Schwerlastverkehrs in Bayern" (LT-Drucks. 18/23819) hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration u.a. ausgeführt:

"[Es] wurde bei der Bayerischen Polizei eine Arbeitsgruppe „Kontrollen des Schwerlastverkehrs“ eingerichtet. Ziel dieser AG ist es, geeignete Örtlichkeiten in Bayern zu finden, um tageszeit- und witterungsunabhängig polizeiliche Kontrollen des Schwerlastverkehrs noch besser zu ermöglichen [...]. Vorbild für Gestaltung und erforderliche Technik sind bestehende Schwerlastkontrollstellen in Österreich, bspw. in Kundl oder Radfeld. [...] Derzeit befindet sich das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit den zuständigen Baubehörden sowie der Autobahn GmbH in Feinabstimmung zur Errichtung einer Kontrollstelle in Fahrenzhausen. Aufgrund der nach wie vor fehlenden Finanzierungsbeteiligung des Bunds ist ein wünschenswerter Umfang nach dem österreichischen Vorbild „Kundl“ nicht realisierbar, weshalb die Kontrollstelle derzeit allein aus bayerischen Mitteln geplant wird."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
  • 0 Follower:innen
Uwe D. Wilhelm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Leitungsvorlage m…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Uwe D. Wilhelm
Betreff
Lkw-Kontrollstelle in Fahrenzhausen - fehlende Finanzierungsbeteiligung des Bundes [#257436]
Datum
19. August 2022 17:35
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leitungsvorlage mit vollständigen Mitzeichnungen zur Ablehnung einer Finanzierungsbeteiligung des Bundes an der geplanten Lkw-Kontrollstelle in Fahrenzhausen. Zum Hintergrund der Anfrage nehme ich Bezug auf die nachfolgenden Informationen. In der Antwort zu Fragen 1.1 und 1.2 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten des Bayerischen Landtags Sebastian Körber (FDP) vom 09.06.2022 zum Thema "Kontrolle des Schwerlastverkehrs in Bayern" (LT-Drucks. 18/23819) hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration u.a. ausgeführt: "[Es] wurde bei der Bayerischen Polizei eine Arbeitsgruppe „Kontrollen des Schwerlastverkehrs“ eingerichtet. Ziel dieser AG ist es, geeignete Örtlichkeiten in Bayern zu finden, um tageszeit- und witterungsunabhängig polizeiliche Kontrollen des Schwerlastverkehrs noch besser zu ermöglichen [...]. Vorbild für Gestaltung und erforderliche Technik sind bestehende Schwerlastkontrollstellen in Österreich, bspw. in Kundl oder Radfeld. [...] Derzeit befindet sich das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit den zuständigen Baubehörden sowie der Autobahn GmbH in Feinabstimmung zur Errichtung einer Kontrollstelle in Fahrenzhausen. Aufgrund der nach wie vor fehlenden Finanzierungsbeteiligung des Bunds ist ein wünschenswerter Umfang nach dem österreichischen Vorbild „Kundl“ nicht realisierbar, weshalb die Kontrollstelle derzeit allein aus bayerischen Mitteln geplant wird."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe D. Wilhelm Anfragenr: 257436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257436/
Mit freundlichen Grüßen Uwe D. Wilhelm

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Wilhelm, beigefügten übersende ich Ihnen den Bescheid sowie die zugehörigen Anlagen betreffend…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 1370 IFG- Lkw-Kontrollstelle in Fahrenzhausen - fehlende Finanzierungsbeteiligung des Bundes [#257436]
Datum
20. September 2022 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wilhelm, beigefügten übersende ich Ihnen den Bescheid sowie die zugehörigen Anlagen betreffend Ihres Antrages auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom 19. August 2022 (IFG-1370). Mit freundlichen Grüßen