LKW Überholverbot A93 Abschnitt RO-Kufstein

Warum ist, außerhalb der Blockabfertigungstermine, auf der A93 zwischen Rosenheim und Kufstein ein dauerhaftes LKW Überholverbot in Richtung Rosenheim, aber nicht in Richtung Kufstein. Eine 2- spurige BAB ohne LKW Überholverbot halte ich mittlerweile für nicht mehr zeitgemäß, da sich die LKW Fahrer auch nicht an die allgemein geltenden Regeln zum Überholen halten.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    10. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum ist, außerhalb der Blockabfe…
An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LKW Überholverbot A93 Abschnitt RO-Kufstein [#305703]
Datum
10. April 2024 16:04
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum ist, außerhalb der Blockabfertigungstermine, auf der A93 zwischen Rosenheim und Kufstein ein dauerhaftes LKW Überholverbot in Richtung Rosenheim, aber nicht in Richtung Kufstein. Eine 2- spurige BAB ohne LKW Überholverbot halte ich mittlerweile für nicht mehr zeitgemäß, da sich die LKW Fahrer auch nicht an die allgemein geltenden Regeln zum Überholen halten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305703/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Autobahndirektion Südbayern
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage, wieso auf der Bundesautobahn A 93/Süd in Fahrtrichtung …
Von
Autobahndirektion Südbayern
Betreff
WG: LKW Überholverbot A93 Abschnitt RO-Kufstein [#305703]
Datum
16. April 2024 18:55
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage, wieso auf der Bundesautobahn A 93/Süd in Fahrtrichtung Rosenheim ein Lkw-Überholverbot angezeigt wird, aber in der Gegenrichtung nicht, können wir Ihnen in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde Folgendes mitteilen: Grundsätzlich sind Streckenverbote, hierzu zählen auch die Überholverbote nur anzuordnen, wenn aufgrund von besonderen örtlichen Verhältnissen eine Gefahrenlage nach der StVO besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Verkehrsregelnde Maßnahmen, wie LKW-Überholverbote, sind nicht zur Verdeutlichung der allgemeinen Regelungen der StVO anzuordnen. Auf der Bundesautobahn A 93/Süd in Fahrtrichtung Rosenheim wurde im Jahr 2002 auf Grund der Unfallsituation zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs ein durchgehendes Überholverbot für LKWs und Gespannfahrzeuge im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Ziel ist es, durch die Anordnung der beiden Streckenverbote, auf den verbleibenden 25 km den homogenen Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. Durch die vormals hohen Geschwindigkeitsunterschiede und die zahlreichen Überholvorgänge kam es in Fahrtrichtung Rosenheim zu einem unstetigen Verkehrsfluss und einem erhöhten Unfallaufkommen. In der Gegenrichtung ist diese besondere Verkehrssituation nicht gegeben und die vorhandene Unfallsituation lässt ein LKW-Überholverbot nicht begründen. Eine besondere Gefahrenlage kann auch aus dem vorhandenen Ausbauzustand und der Trassierung der A 93/Süd nicht begründet werden. Ferner dürfen wir anmerken, dass die Entscheidung über die Einführung eines generellen LKW-Überholverbot auf 2-streifgen Autobahnen beim Gesetzgeber liegt und nicht bei der Autobahn GmbH. Ihre Pressestelle Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Südbayern Seidlstraße 7 - 11, 80335 München Pressestelle T +49 89 54552 3308 Mail <<E-Mail-Adresse>> Web http://www.autobahn.de/ Vertraulichkeitshinweis: Diese Nachricht und jeder etwaig übermittelte Anhang beinhalten vertrauliche Informationen und sind nur für die Personen oder Unternehmen bestimmt, an welche sie tatsächlich gerichtet sind. Sollten Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger sein, weisen wir Sie darauf hin, dass sowohl die Verbreitung als auch der Gebrauch der empfangenen E-Mail und der darin enthaltenen Informationen verboten ist. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzpflichten auslösen. Sollten Sie diese Nachricht aufgrund eines Übermittlungsfehlers erhalten haben, bitten wir Sie, den Absender unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Sicherheitswarnung: Bitte beachten Sie, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist. Obwohl wir im Rahmen unseres Qualitätsmanagements und der gebotenen Sorgfalt Schritte eingeleitet haben, um einen Computervirenbefall weitestgehend zu verhindern, können wir aufgrund der Natur des Internets einen Computervirenbefall dieser E-Mail nicht mit letzter Sicherheit ausschließen. Hinweis Datenschutz: Nähere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem folgenden Link Datenschutzerklärung : Die Autobahn