LKW-Umleitung Emser Straße, 12051 Berlin

spätestens seit Juli 2008 besteht eine LKW-Umleitung durch die Emser Straße in Neukölln im Abschnitt Oderstraße-Hermannstraße.

Bitte teilen Sie mir mit wann genau (Monat/Jahr), auf Veranlassung welcher Behörde diese Umleitung für welche Laufzeit (Monat/Jahr) eingerichtet, und wie diese Umleitung konkret begründet wurde.

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  • Datum
    29. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
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Betreff
LKW-Umleitung Emser Straße, 12051 Berlin [#165460]
Datum
29. August 2019 12:55
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
spätestens seit Juli 2008 besteht eine LKW-Umleitung durch die Emser Straße in Neukölln im Abschnitt Oderstraße-Hermannstraße. Bitte teilen Sie mir mit wann genau (Monat/Jahr), auf Veranlassung welcher Behörde diese Umleitung für welche Laufzeit (Monat/Jahr) eingerichtet, und wie diese Umleitung konkret begründet wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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