LKW Verkehr nimmt zu und gefährdet Denkmalschutz

Anfrage an: Gemeinde Hötensleben

der LKW Verkehr nimmt im Ortsteil Ohrsleben, enorm zu, u.a. auch bedingt durch deren Fahrweise werden Denkmalgeschützte Gemäuer im Ortsinneren, vorwiegend der Hauptstraße entlang arg beschädigt und laufen Gefahr zerstört zu werden.

Das diese Kosten, bedingt durch äußere Einflüsse - vor allem aber durch nicht reagieren der Behörden - bei den Besitzern hängen bleiben ist nicht akzeptabel.

Mich würde interessieren, was die Gemeinde hier unternehmen möchte, um dies zu vermeiden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: d…
An Gemeinde Hötensleben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LKW Verkehr nimmt zu und gefährdet Denkmalschutz [#197259]
Datum
15. September 2020 22:56
An
Gemeinde Hötensleben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der LKW Verkehr nimmt im Ortsteil Ohrsleben, enorm zu, u.a. auch bedingt durch deren Fahrweise werden Denkmalgeschützte Gemäuer im Ortsinneren, vorwiegend der Hauptstraße entlang arg beschädigt und laufen Gefahr zerstört zu werden. Das diese Kosten, bedingt durch äußere Einflüsse - vor allem aber durch nicht reagieren der Behörden - bei den Besitzern hängen bleiben ist nicht akzeptabel. Mich würde interessieren, was die Gemeinde hier unternehmen möchte, um dies zu vermeiden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Heil Anfragenr: 197259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197259/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Hötensleben
Sehr geehrter Herr Heil, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir werden uns mit dieser Thematik befassen und Ihn…
Von
Gemeinde Hötensleben
Betreff
LKW Verkehr nimmt zu und gefährdet Denkmalschutz [#197259]
Datum
16. September 2020 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heil, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir werden uns mit dieser Thematik befassen und Ihnen zeitnah Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Hötensleben
Verkehr nimmt zu und gefährdet Denkmalschutz Sehr geehrter Herr Heil, ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an d…
Von
Gemeinde Hötensleben
Betreff
Verkehr nimmt zu und gefährdet Denkmalschutz
Datum
20. Oktober 2020 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heil, ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an den Landkreis weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Hötensleben
Ihre Anfrage Straßenzustand L 77 in Ohrsleben Sehr geehrter Herr Heil, hinsichtlich Ihrer Anfrage möchte ich Sie …
Von
Gemeinde Hötensleben
Betreff
Ihre Anfrage Straßenzustand L 77 in Ohrsleben
Datum
26. Oktober 2020 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heil, hinsichtlich Ihrer Anfrage möchte ich Sie bitten, sich mit mir telefonisch oder per Email in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage Straßenzustand L 77 in Ohrsleben [#197259] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für …
An Gemeinde Hötensleben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage Straßenzustand L 77 in Ohrsleben [#197259]
Datum
26. Oktober 2020 13:54
An
Gemeinde Hötensleben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Nachricht. Gerne sende ich ihnen meine Mail Adresse. Dennoch bin ich der Meinung, dass man dies in diesem System klären könnte, da es für die Öffentlichkeit ebenfalls von hohem Interesse sein wird. Meine direkte Mail-Adresse erhalten sie unten gesondert mit meiner Postanschrift, damit diese nicht öffentlich angezeigt wird. ... Mit freundlichen Grüßen Ralf Heil Anfragenr: 197259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197259/ Postanschrift Ralf Heil << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Gemeinde Hötensleben
L 77 Ohrsleben Herr Heil, können wir telefonieren? Landkreis Börde Straßenverkehrsamt Verkehrsorganisation Trift…
Von
Gemeinde Hötensleben
Betreff
L 77 Ohrsleben
Datum
26. Oktober 2020 14:08
Status
Herr Heil, können wir telefonieren? Landkreis Börde Straßenverkehrsamt Verkehrsorganisation Triftstraße 9-10 39387 Oschersleben/ Bode Telefon 03904 7240 6330 Fax: 03904 7240 56617 Internet: www.landkreis-boerde.de eMail: <<E-Mail-Adresse>> Sprechzeiten:Nur mit Termin nach telefonischer Absprache ! Kreissparkasse Börde IBAN DE30 8105 5000 300 300 3002 BIC NOLADE21HDL
<< Anfragesteller:in >>
AW: L 77 Ohrsleben [#197259] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „LKW Verkehr…
An Gemeinde Hötensleben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: L 77 Ohrsleben [#197259]
Datum
17. November 2020 09:21
An
Gemeinde Hötensleben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „LKW Verkehr nimmt zu und gefährdet Denkmalschutz“ vom 15.09.2020 (#197259) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Eine Telefonische Absprache lehne ich ab, da diese nicht aufgezeichnet wird, ich möchte daher noch einmal um eine SChriftliche Stellungnahme bitten. Vielen Dank im vorraus, Mit freundlichen Grüßen Ralf Heil Anfragenr: 197259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197259/ Postanschrift Ralf Heil << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Gemeinde Hötensleben
L 77 Ohrsleben Sehr geehrter Herr Heil, mit einem Telefongespräch, welches Sie ablehnen, wollte ich Ihnen die Zus…
Von
Gemeinde Hötensleben
Betreff
L 77 Ohrsleben
Datum
18. November 2020 09:17
Status
Sehr geehrter Herr Heil, mit einem Telefongespräch, welches Sie ablehnen, wollte ich Ihnen die Zuständigkeiten und Ansprechpartner mitteilen. Ihre Anfrage beinhaltet 3 unterschiedliche Themen, die das Straßenverkehrsamt nicht beantworten kann. Bei der L 77 OL Ohrsleben handelt es sich um eine Landesstraße, Baulastträger ist die Landesstraßenbaubehörde Magdeburg. Wenn Sie Auskunft über den Ausbauzustand bzw. geplante Bauvorhaben haben möchten, müssen Sie sich an diese Behörde wenden. Auch wenn Sie Schäden an Ihrem denkmalgeschütztem Haus feststellen und die Verkehrsmengen und Belastungen als Grund sehen, müssen Sie sich an den Baulastträger wenden. Anschrift: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Mitte, Tessenowstr. 12, 39114 Magdeburg Die Straße ist in keinem guten Zustand, so dass die Geschwindigkeit in der OL Ohrsleben bereits auf 30 km/h reduziert wurde. Im Jahr 2015 fand eine Zählung der Fahrzeuge statt. In 24 h wurden insgesamt 495 PkW, 66 LKW gezählt. Die Zählung im Jahr 2010 ergab 723 PkW, 56 LKW. Durch den Ausbau der L 77 in Rgt.Söllingen könnte die Anzahl der PKW steigen, der Anteil LKW theoretisch nicht, da die Brücke an der Landesgrenze tonnagebegrenzt ist. Eine Beschränkung der Straße für den LKW - Verkehr ist aufgrund der Widmung (Gemeingebrauch) nicht möglich. Ich werte Ihre Anfrage als einfache Anfrage (Informationsfreiheitsgesetz LSA), Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben. Telefonisch stehe ich Ihnen weiterhin gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: L 77 Ohrsleben [#197259] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „LKW Verkehr nimmt…
An Gemeinde Hötensleben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: L 77 Ohrsleben [#197259]
Datum
30. Oktober 2021 09:56
An
Gemeinde Hötensleben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „LKW Verkehr nimmt zu und gefährdet Denkmalschutz“ vom 15.09.2020 (#197259) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 376 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197259/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>